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Hallo!
Wer muss eigentlich die Beauftragung bei Staplerfahrern unterschreiben?
Gruß
MichaelHallo,
wir haben so ein Formblatt wo in erster Linie der Staplerfahrer unterschreiben muss.
Ich kann das Formblatt bei Bedarf zur Verfügung stellen.Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea!
Das Formblatt hab ich, aber jemand von der Firma muss ja den Fahrauftrag erteilen. Und da weiß ich nicht genau wer dafür zuständig ist.
Gruß
MichaelHallo Michael,
habe mir zwar um diese Frage nie Gedanken gemacht. Aber wäre es nicht der Fertigungsleiter, in dessen Bereich der Staplerfahrer tätig ist?
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Michael,
grundsätzlich muss der Unternehmer beauftragen.
Er kann dies allerdings über z.B. eine formale Übertragung von Unternehmerpflichten delegieren.
Oder aber es gibt einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag der Führungskraft, dass sie diese Unternehmerpflicht übernimmt.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo,
also auf dem Formblatt bei uns kommen zwei Unterschriften:1. Staplerfahrer und 2. „Unternehmer“. Bei Unternehmer unterschreibt ein Beauftragter der für die Staplerfahrer zu ständig ist. Der Beauftragte kann im Prinzip jeder sein. Er muss nur vom Oberboss dazu ernannt worden sein. Unsere Sifa meinte da gibt es keine Anforderungen an diesen Beauftragten.
Gruß: Mr.Idea
@ Mr. Idea:
„Er muss nur vom Oberboss dazu ernannt worden sein.“Genau. Das meinte ich mit Übertragung der Unternehmerpflichten.
Entsprechendes Formular findet Tante Google.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ -
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