Hallo ziusammen,
wir tüfteln gerade über der Frage, ob sich die Mindestgröße bzgl. Gefahrenkennzeichen (Piktogramm) auf dem Etikett gemäß Verordnung geändert hat.
Die Verordnung hat mehr als 1000 Seiten und auch beim Suchen bin ich nicht fündig geworden. Angeblich soll lt. Verordnung die Mindestgröße auf dem Etikett 15% der Gesamtfläche betragen. Beim Googeln bin ich allerdings auf 6,66% gestossen???
Kann mir jemand im Forum einen hieb- und stichfesten Beweis liefern, in welchem Prozentsatz zum Gesamtetikett die Gefahrenhinweise zu erstellen sind??
Ach ja, wir produzieren Kits, die mehrere Komponenten enthalten. Manche dieser Komponenten enthalten z.B. Schwefelsäure und sind somit, auch auf dem Gesamtetikett zu kennzeichnen.
Dank´ Euch sehr für Eure Hilfe
Viele Grüße
Martxel