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Hallo zusammen,
wie lange kann ein Arbeitgeber im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung Schulungsgebühren zurückfordern? Gibt es Unterschiede zwischen z. B. In-House Schulungen, oder größeren Kursen extern?
lg Q
Langjährig aktives Mitglied, inkognito.
Hallo,
sollte im Vertrag oder im Tarifwerk stehen – ggf. den BR/Gewerkschaft/Anwalt fragen.
Wenn nichts vereinbart worden ist, tippe ich auf keine Rückzahlungsverpflichtung.
Vielleicht auch mal einen alten Kollegen frage, ob dies jemals eingefordert wurde.Viele Grüße + Glück
mfunkSie können erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit>Moin,
entweder steht sowas in deinem Vertrag oder es gibt eine Betriebsvereinbarung. Das sowas im Tarifwerk stehen könnte wäre mir völlig neu.
Ansonsten würde ich sagen hängt die Schulung nicht von der Art sondern eher vom Wert ab.
Z.b. ist bei uns geregelt das, wenn der Arbeitnehmer kündigt, Schulungen der letzten 2 Jahre welche über 500€ gekostet haben zurück gezahlt werden müssten.Gruß: Mr.Idea
Hallo,
eine Rechtsberatung kann hier keiner geben. Der gesunde Menschenverstand (bzw. die Erfahrung)sagt mir, wenn keine entsprechende betriebliche Vereinbarung (bzw. individuelle Vereinbarung) vorliegt muss nichts zurückgezahlt werden. In Tarifverträgen ist dies nicht geregelt.
Über zulässige Regelungen gibt es auch entsprechende Urteile.Ralf
geändert von – ralfab on 17/01/2011 08:01:31
Hallo Q,
kenne auch zwei Firmen, die mit der 2-Jahresregel arbeiten.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo!
Schlimmste was Die passieren kann: Dein Arbeitgeber zieht Dir alles vom letzten Gehalt ab, auch ohne Vereinbahrungen. Dann halt zum Anwalt und sich das Geld zurück holen. Passiert aber nur bei kleinen Firmen. Je größer umso besser die Regelungen.
Gruß
MichaelHallo Q-Mensch,
solange du nichts unterschrieben hast, brauchst du dir auch keinen Kopf darüber machen.Weiterbildungkosten die im Rahmen deiner Tätigkeit anfallen, werden und müssen vom Arbeitgeber getragen.
Es sein denn, du hast einen Weiterbildungsvertrag unterschrieben, wo zum Beispiel die 1/36 Regel greift. Diese besagt, wenn du vorzeitigst kündigst, dann muss du einen gewissen Teil der Weiterbildungskosten zurückzahlen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der Anzahl der Monate,die du nach deiner Weiterbildung noch im Umternehmen tätig warst.
Beispiel:
Ausbildungskosten 10.000€
Beschäftigungszeit nach der Weiterbildung: 16 Monate
Rückzahlung: 7.200€ (10.000€/36×20)Im Vertrag sollte zusätzlich festgehalten sein, dass du keine Rückzahlung tätigen muss, wenn der Arbeitgeber dich kündigt.
Gruß
AndréHallo,
ich werd mal das Gespräch beim Betriebsrat suchen, nachdem mein Arbeitsvertrag sich zu dem Punkt ausschweigt. Danke erstmal :)
Langjährig aktives Mitglied, inkognito.
Hallo,
zu dem Thema habe ich noch einen Artikel gefunden : http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/weiterbildungskosten-abtruennige-arbeitnehmer-muessen-zahlen_aid_592007.html
Resume : Bei entsprechender Vereinbarung muss zurückgezahlt werden…
Ralf
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