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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Muster – >Aufbewahrungsfristen
Hallo zusammen!
Vorweg:
1) Ich habe das Forum bereits durchsucht und leider nur wenig gefunden …..
2) Es handelt sich um den Automotive-Bereich
Kann mir jemand einen Hinweis geben, WO definiert ist, wie lange folgende Muster aufbewahrt werden müssen:
– Erstmuster
– Versuchsmuster (Produktvalidierung)
– Muster Requalifikation
Ich kenne bislang nur die VDA-Vorschrift. Aber wie sehen das die „ehemaligen“ QS 9000 – Kunden? Im „Phased PPAP“ z.B. habe ich nichts mehr Richtung „Aufbewahrung von Erstmustern“ gefunden? Gibt es irgendweine AIAG-Vorschriften? Oder kennt jemand weiterführende Ford/GM-Regelungen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Eine schöne Weihnachtszeit!
Hallo Nafets!
Hast Du eure Kundennormen geprüft? Dort steht alles drin was Du wissen musst. Solltet ihr keine haben (was eigentlich unmöglich ist) suchst Du im Netz nach den gestzlichen Vorschriften oder ihr legt selber was fest. Aber im Automobilbereich gibt es umfangreiche Vorschriften aller Kunden.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
jein. VW/VDA ist soweit klar, Ford/GM eben nicht. Finde hier nichts, daher meine Anfrage. Und leider haben wir so ziemlich alle OEM´s am Start, da macht das Lesen von Kundenvorschriften viel Spass…. Meine Idee war, grundsätzliche Vorgaben vom VDA und AIAG zu kombinieren und einen allg. Standard zu schaffen.
Trotzdem Danke!
Stefan
Hallo Stefan|nafetS,
wir wäre es, wenn Du bei den Kunden, die du nicht kennst die strengsten Fristen anwendest von den Kunden, die du kennst? Dann bist du auf der sicheren Seite, sparst dir weitere Mühe und hast eine Regelung.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden