QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Einschraubtiefe Gewindegrenzlehrdorn
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Hallo!
Ich such mir einen Wolf im www. Kennt jemand von euch eine Vorschrift, die angibt wie tief ich die Ausschusseite eines Gewindegrenzelehdornes einschrauben darf und ab wann das Gewinde n. i. O. ist?
Gruß
MichaelHallo Michael!
Norm hab‘ ich auch keine – aber ich weiß von unseren alten Hasen in der WEP, daß der Schlechtdorn maximal „anschnäbeln“ darf. Das entspräche so ungefähr < 1 Umdrehung. Du willst ja normalerweise kein konisches Gewinde.
Es sei denn, Dein Konstrukteur hat Dir ein NPT-Gewinde angedreht… ;-)
Nachgedanke: Wenn’s da Diskussionen mit dem Hersteller (der zu prüfenden Teile) gibt, lohnt es sich festzustellen, welcher Lehrdorn schon wie runtergeschliffen ist und bei welcher Temperatur die Teile geprüft werden.
Schöne Grüße
Frank
„Mother, should I trust the government?“ (Pink Floyd / THE WALL)
Moin,
also eine Vorschrift ist mir ebenfalls nicht bekannt. Wenn man jedoch in den Fachbüchern Metall reinschaut und so wie es mir während der Ausbildung gelehrt worden ist sagt man das die Ausschussseite nur „anschnäbeln“ darf. Das bedeutet imho jedoch max. 1/2 Umdrehung.
Aber haste schon bei Beuth reingeschaut?
Wenn man den Suchbegriff „Gewinde prüfen“ eingibt scheißt die Suchmaschine diverse Normen raus (z.B: DIN2282-1, DIN 2284-1, DIN 2299-2 usw.)Gruß: Mr.Idea
Hallo Frank, Hallo Mr. Idea!
So ähnliche Infos waren mir auch noch bekannt, die Normen habe ich gefunden. Ich müsste sie aber bestellen um zu erfahren was drin steht. Ist mir zu teuer. Ich hoffe das ich noch ein paar Ideen bekomme, sonst gibt es wieder endlose Diskussionen mit Einkauf und Technik. Da wäre ein Schriftstück sehr hilfreich.
Gruß
MichaelHallo Michael!
Ich habe solche Diskussionen einfach mit dem Argument beendet, daß jemand, der von seiner Fertigung etwas versteht, sich ohnehin von den Toleranzgrenzen weit genug entfernt hält. Wenn ich über das letzte µ diskutieren muß, ist ohnehin schon was schiefgelaufen. Eine Ausnahmegenehmigung für ein Los ist eine Sache, aber das nächste sieht bitte wieder anders aus!
Schöne Grüße
Frank
„Mother, should I trust the government?“ (Pink Floyd / THE WALL)
Hallo,
laut Aussage eines Dozenten der DGQ (Messtechniker)max. 1 Umdrehung.Gruß
IngoHallo!
Habe mich gerade auf folgendes mit unseren Leuten geeinigt: Max. 2 Umdrehungen werden akzeptiert. Ist auch nur ein Gewinde am Bauteil das mit mehr Umdrehungen des Grenzlehrdorns zu prüfen ist, so ist das Teil zu verschrotten.
Danke für die Informationen!
Gruß
Michael…..und berücksichtigt bitte die Toleranzklasse des Gewindes bzw. der Gewindelehre!
Wir hatten schon schwere Diskussionen, weil bei unserer WE-Prüfung die Ausschußseite einschraubbar war und der Lieferant behauptete „das kann gar nicht sein!“. Bei dem Besuch des Lieferanten stellte sich heraus, dass er einen Lehrdorn mit größerer Toleranz verwendete, als die Zeichnung vorgab!
Ganz interessant wird es bei beschichteten Außengewinde, wo die Beschichtung sich in den Gewindetälern ablagert. Da ist fast jedes Gewinde nach Lehrring n.i.O.!
Wir haben uns mit dem Kunde geeinigt: wenn die Mutter vom Kunden leicht aufschraubbar ist, ist alles i.O..Eine gute Kommunikation mit dem Kunde erspart so manche Beanstandung!
Gute Zeit!
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Hallo Michael,
wir legen bei Prüfungen mit Gewindelehrdornen die DIN ISO 1502 (Metrische ISO-Gewinde allgemeine Anwendung) zugrunde.
Dort steht unter 7.2.2 c) „Der Gewinde-Ausschusslehrdorn darf sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in das Werkstückgewinde von beiden Seiten nicht mehr als zwei Umdrehungen einschrauben lassen. … Die zwei Umdrehungen werden beim Ausschrauben des Gewinde-Ausschusslehrdorns festgestellt.“
Bisher hatten wir keine Probleme mit derartig geprüften Gewinden.Grüße Mattes
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