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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Brandschutzverordnung
Hallo!
Ich erstelle gerade nach einer Brandschau durch die Feuerwehr eine Brandschutzordnung. Nach der ersten Prüfung durch die Jungs mit den roten Autos kommt jetzt der Feinschliff. Dabei ist mir aufgefalllen, das es in der Vorlage eine Mitarbeitererklärung gibt die Sinngemäß beinhaltet das der Mitarbeiter die Brandschutzverordnung gelesen und verstanden hat und auch die Bedienungsanleitung der Feuerlöscheinrichtungen gelesen und verstanden hat. Weiß jemand ob die Mitarbeitererklärung vorgeschrieben ist oder ist das nur eine Empfehlung. Unsere Feuerwehr hält sich da etwas bedeckt.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
„Weiß jemand ob die Mitarbeitererklärung vorgeschrieben ist“
Brandschutz und Notfallvorsorge sind unterweisungswürdige Themen.
Wie mit den anderen Arbeitsschutzunterweisungen oder auch generell den (Prozess-)Schulungen ist es hier genau so: Was nicht unterschrieben wurde, hat nie stattgefunden.
Mit den Unterschriften seid Ihr auf der sicheren Seite.
Nachlesen lohnt im ArbSchG, ich glaube §§10 und 12
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ