QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Freigabe von n.i.o. Prozessen
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Hallo Zusammen,
ich hatte heute ein Meeting mit der GF, in welchem es darum ging, dass der Fertigungslieter (Neuer Mann) n.i.o. Merkmale selber beurteilen und in Folge auch freigeben möchte.
Bis dato haben wir das so geregelt, dass n.i.o. Merkmale mit dem QMB, Projektleiter oder GF zu klären und freizugeben sind.
Natürlich mit der Gewissheit, dass ein Auditor eine Abweichung kritischer bewerten wird.
Ich bin der Meinung, dass eine Freigabe von n.i.o. Merkmalen durch den Prozesseigner (Fertigungsleiter) in der Praxis nicht anwendbar und vertretbar ist.
Es wäre ähnlich, wie wenn ein Auditor seinen eigenden Prozess auditiert und das ist in der TS 16949 ausdrücklich untersagt.
Wie ist Eure Meinng hierzu?
Freue mich auf Euere Ansichten und Begründungen.
Gruss
QM
Hallo QM!
Recht hast Du ja, aber er kann Sie ja zur Nacharbeit, verschrotten, etc. freigeben. Andere Freigaben sind ja nicht möglich, da die Teile eben n. i. O. sind. Frag doch mal deine GF wer den Kunden dann über Abweichungsanträge, etc. informiert und dafür gerade steht. Ich denke mal in euren Lieferverträgen wird es solche Kundenvorschriften oder Hinweise darauf geben und die müsst ihr nun mal einhalten. Sonst: Kosten für euch und schlechte Lieferantenbewertung.
Gruß
michaelHallo QM,
du redest von n.i.O.-Merkmalen.
Diese sind wohl an Produkten, die damit n.i.O. sind, oder?Da man sie aber nicht sofort verschrotten möchte, sucht man einen Ausweg. Davon hat Michael ja schon welche genannt. Diese Auswege kann auch der Fertigungsleiter in Betracht ziehen.
Aber n.i.O.-Teile freizugeben, geht üblicherweise nur über eine „Sonder“-Freigabe durch den Kunden. Und dies fädelt üblicherweise ein QS-Mann ein.
Oder ihr wollt den Kunden nicht einbeziehen und eine Gratwanderung begehen, da die Teile zwar nicht i.O. sind, aber auch nicht offensichtlicher Schrott. Wer das beurteilen soll, ist nicht so einfach. Hier ist ein Fertigungsmann zu sehr voreingenommen, nach dem Motto: ein Kuh, die man melkt, schlachtet man nicht.
Sprich Teile, die ich produziert habe, schmeiße ich nicht weg.Objektiv gesehen ist der Fall klar. Wie ihr das aber im Einzelnen handhabt, liegt letztlich bei euch.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo QM,
ich nochmal.
Du sprichst in deiner Überschrift des Threads von Freigabe von n.i.O.-Prozessen.In deinen Ausführungen sprichst du dann vom Freigeben von n.i.O.-Merkmalen.
Heißt das, dass du gezielt einen n.i.O.-Prozess freigeben und laufen lassen willst?
Denn das fände ich richtig kritisch.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo
Eigentlich gibt es nur überhaupt keinen Interpretationsspielraum, diese Dinge sind klar geregelt.n.i.O Prozess
Sind die Prozesse ncith fähig, dann 100% Prüfungn.i.O Merkmal/Produkt
Kann nur durch den Kunden freigegeben werden.
Dazu dient der Bauabweichungsantrag.Gruss
Carlos
Hallo,
die Fertigung stellt grundsätzlich nur fest – Merkmal oder sogar Prozeß i.O. oder n.i.O und hat sich dann bei der QS zu melden.
Diese Entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Bei n.i.O. Merkmalen entscheidet dann meistens sogar dann nur der zuständige Konstrukteur bzw. der Kunde.
Anders würde es ja keinen Sinn machen. Wenn die Fertigung selbst entscheiden darf was mit n.i.O. Merkmalen / Prozeßen passieren darf dann kann man auch schon fast auf die QS verzichten.Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea,
dein „schon fast“ im letzten Satz will heißen, du setzt dann die QS nur noch als „qatering service“ ein …
Ich weiß das q habe ich schwer missbraucht, aber wir sind ja nicht in einem Rechtschreibkurs.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Zusammen,
zuersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.Um etwas Klarheit in meinen Beitrag zu bekommen, möchte ich nochmals einige Punkte erklären.
Grundlegend spreche ich von n.i.o. Merkmalen, welche ich dann als n.i.o. Prozesse behandle.
Die Realität ist, dass an einem Bauteil Meßpunkte auftauchen, welche entweder besondere Merkmale des Kunden oder normale Zeichnungsmerkmale sind. Bitte jetzt nicht das Wort „normal“ zerlegen.
Es steht außer Frage, dass Norm, Kunde und Gesetzt verlangt, dass die Anforderungen bzw. die Kundenwünsche eingehalten werden müssen.
In der Realität, gibt es Merkmale die mehr oder weniger kritisch und auch mehr oder weniger falsch sind.
Meine Aufgabe als QM ist es in dieser Situation zu entscheiden, ob der Prozess und somit die Teile gesperrt werden, der Kunde benachtrichtigt wird oder eine Lieferung mit einer entsprechenden nachträglichen Prozesskorrektur möglich ist.
Ich bin der Meinung, dies ist Aufgabe des QM in Zusammenarbeit mit Projektleiter und in Einzelfällen mit der GF. Die Fertigungsleitung sollte und darf diese Entscheidung nicht alleine tragen.
An dieser Stelle noch ein Anmerkung: Würde ich als QM den Weg gehen, n.i.o. = Sonderfreigabe des Kunden oder Teile Schrott, würde ich in ernsthafte Notstände mit meiner GF geraten.
Ich bin nun neben einer logischen Erklärung auf der Suche nach einer normfesten Erklärung. Das bedeutet, ich würde meine Meinung gerne mit der Norm unterbauen, da die Norm in vielen Fällen das einzige Mittel der Überzeugung ist.
QM
QM
Hallo
Ich verstehe Dich nicht.
Mir scheint, dass ihr willkürlich, je nach Fertigungslage entscheidet, ob ein Produkt den Anforderungen entspricht oder eben nicht.Falls Mermale zu erfüllen sind, bei welchen es „nicht so sehr“ darauf ankommt, ob sie erfüllt sind oder nicht, wie sind sie dann spezifiziert?
Gruss
carlos
Hallo Carlos,
Du hast mit Deiner Frage genau ins Schwarze getroffen.
Genau diese Willkür möchte ich vermeiden.
Fall a) besonderes Merkmal des Kunden
z.B: Länge 10+-0,1 ist 10,2mmFall b) kein besonderes Merkmal des Kunden z.B: Gratbildung max. 0,3 Ist 0,31mm
Bei Fall „a“ darf es keine Diskussion geben, Teile gehen nicht ohne Klärung mit dem Kunden raus, Ursache und Abstellmaßnahmen notwendig.
Alternativ, Nacharbeit oder 100% KontrolleBei Fall „b“ werden Ursachen und Abstellmaßnahmen getroffen, Teile werde ich jedoch nach einer erhöhten Stichprobe freigeben (Prüfung der Prozesslage), ohne den Kunden zu informieren. Diese Vorgehensweise wurde auch schon mit Kunden abgesprochen und ist durchaus erwünscht!
Ich unterstelle nun (nicht bösartig), dass die Fertigungsleitung diese Entscheidungen aus befangenheitsgründen nicht so entscheiden wird und kann und die Dokumentation, sowie die Ursachen- und Abstellmaßnahmen qualitativ nicht den Anforderungen entsprechen.
Ein derartiger Zustand kann durch einen Termindruck und oder Unwissendheit verstärkt werden.QM
Hallo,
dann gibst nur eins:
Zeichungsänderung beantragen, neuer
EMPB und gut ist.Carlos
Hallo QM,
da will sich wohl jemand ein Hintertürchen öffnen??
Wenn der Fertigungsleiter tut und lässt was er will, wirst Du sehr wahrscheinlich demnächst mit Reklamationen vom Kunden überrascht und mit Teilen, die Abweichungen haben, die Du noch nie zu Gesicht bekommen hast. Ich gehe jede Wette ein, wenn die ersten n.i.O-Teile beim Kunden durchgehen, wird die Fertigung heimlich still und leise die Grenze des Kunden ausloten und der Fertigungsleiter hat in 0,nichts und mit geringstem Aufwand seine offizielle Ausschussrate gesenkt – kurzfristig. Erfahrungsgemäß haben die Fertigungsmitarbeiter nichts dagegen, dass sie sich weniger Mühe geben müssen (leichte Ironie) und so kann ein mühsam aufgebautes Qualitätsbewusstsein in die Brüche gehen.
Wie stehst Du als QMB dann vor Kunde und GL da – als Marionette?In aller Regel gibt es heutzutage klare vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden – nicht nur bei den Automobilisten.
Du schuldest dem Kunden nach BGB (vollkommen unabhängig von jeglicher Norm) die Qualität, die Du ihm vertraglich versprochen hast. Abweichungen berechtigen hiermit zur Reklamation, Ersatzlieferung oder Nacharbeit.
Es ist immer noch billiger, VOR der Lieferung nachzuarbeiten oder mit dem Kunden vernünftig zu kommunizieren. Das erspart eine Menge Ärger und vom Kunden per Sonderfreigabe freigegebene Teile verursachen keinen Reklamationsprozess und -kosten bzw. wirken sich auch nicht zwingend auf die eigene Lieferantenbewertung aus.
Schöne Grüße
Vivian
Hallo Vivian,
da hast Du recht.
Hast Du eine Idee, wie ich dagegen normtechnisch argumentieren könnte.
Z.B.: Sagt die Norm bei internen Audits aus, dass eigene Prozesse nicht selbst auditiert werden dürfen.
Aber diesen Punkt für diese Situation zu interpretieren ist etwas zu weit hergeholt.
Grüße
QM
Hallo QM!
Kann nur noch Resonanzverstärker zu den Kollegen spielen: Eine Fertigung arbeitet bitte schön nach Vorgaben und hält sich an dieselben. Und das unabhängig von Zertifikaten!!! Wenn Teile oder Vorgehensweisen, die von diesen Vorgaben abweichen, freigegeben oder genehmigt werden sollen, gibt es dafür eine festgelegte Vorgehensweise, die auf jeden Fall eine von der Fertigung unabhängige Stelle und eine saubere Dokumentation beinhaltet. Alles andere gibt todsicher Ärger mit Kunden. Je nach Größe des Ärgers kann durchaus der Tod der Firma gemeint sein…
Schöne Grüße
Frank
„Mother, should I trust the government?“ (Pink Floyd / THE WALL)
Hallo QM,
was reitest Du ständig auf einer konkreten Normforderung herum!?
Die Norm ist dem Gesetz und dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag vollkommen wurscht.
Die Verpflichtung, Produkte mit einer definierten Qualität zu liefern, resultiert aus den Verträgen und dem § 434 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches – Punkt.
Wenn Du Produkte liefern willst, die nicht der vereinbarten Spezifikation gebietet es der Anstand, mit dem Kunden zu sprechen. Wenn Du bereits geliefert hast, kann der Kunde seine Rechte aus § 437 in Anspruch nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Handelsrecht vor BGB geht – also der Kunde (gewerblich!) kann von diesen gesetzlichen Regelungen per Vertrag abweichen und z. B. euer Recht zur Nachbesserung ausschalten und gleich Neulieferung verlangen.
Was bitteschön brauchst Du noch an Argumenten? Auch die Welt der QM-Normen muss sich letztendlich dem Gesetz beugen – Punkt.
Schönes Wochenende
Vivian
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