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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › LuftSIG
Moin!
Unsere Geschäftsleitung möchte wissen wie man sich im Schadensfall bei Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz absichern kann.
Und ich habe keine Ahnung.
Die Bedingungen kann man ja nachlesen, daraus dann die Maßnahmen ableiten. Ist soweit auch alles umgesetzt – Mal abgesehen von den ganzen Lieferanten deren Ware wir zum Teil einfach weiter verkaufen, das ist auch nochmal so ein Thema.
Aber wie man sich im Schadensfall absichern kann? Wisst ihr da was?
Gruss
Markus
Hallo Markus,
welchen Schadensfall meinst du?
Und warum bei Verstoß gegen das Gesetz?
Was für ein Verstoß genau?
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ
hallo markus!
ist vielleicht eine dumme frage, aber wie willst du dich gegen gesetzesverstöße versichern? fahrlässigkeit, grobe fahrlässigkeit und vorsatz schließen versicherungsleistungen im allgemeinen (und m.m.n sogar generell) aus.
gruß
hacki
„das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums
tja, mehr kann ich dazu jetzt auch nicht sagen. dann warte ich die besprechung eben einfach mal ab und werde bei dem punkt passen.
das einzige was mit dazu eingefallen ist war „hoffentlich allianz versichert“ *lach*
Gruss
Markus
Hallo Diamant-Schwaz,
Deine GF kann sich nicht gegen das Luftsicherheitsgesetzt absichern. Auch eine Deligation der Verantwortung ist nicht möglich. Wenn es einen Verstoß gegen das Gesetz gibt, dann ist Eure GF in der Haftung.
el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.