OEM-Produktname2010-07-02T13:49:49+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement OEM-Produktname

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  • mosigkauer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 85

    Hallo an Alle,

    wir stellen unter anderem auch OEM-Produkte her, die dan unter Privat Label von Firma XY verkauft werden. Der Verkauf erfolgt außerhalb der EU. So weit so gut.
    Jetzt möchte der Privat-Label-Kunde ein neues Produkt mit einem alten Namen verkaufen. Hintergrung ist die noch fehlende Produktzulassung in dem Land XY.
    Es handelt sich um ein Medizinprodukt.
    Meine GF sagt: „Ist uns egal, da dort nicht die europäischen Gesetze gelten und er ja ein OEM-Produkt kauft, das er nennen kann wie er will“
    Ich möchte das aber verbieten. Offensichtlich ist das ja Betrug und wir sind Mitwisser.
    Ich brauch einfach noch etwas Argumentationshilfe. Wer kann mir da welche geben.

    Schönes (Schwitz)WE
    Bei uns sinds jetzt 33°C

    mosigkauer

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    hallo mosigkauer,

    warum frägt euch der Kunde, wenn es egal sein kann?

    Grüsse mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    Hirschberger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 88

    Hallo,

    Bevor ich etwas falsches sage, nochmals zum Sachverhalt:
    Ihr stellt ein Produkt „B“ als OEM ohne Namen her.
    Im Normalfall bringt Firma XY dann das Label „Private“ auf dem Produkt B an und verkauft es unter „Produkt B“.
    Nun will Firma XY das Produkt B unter Produkt A verkaufen.

    Ihr selbst habt nichts mit dem Labbeln des Produktes zu tun.

    Richtig verstanden ?

    mosigkauer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 85

    Hallo Hirschberger,

    es ist fast richtig. Ich versuche es nochmal an einem Beispiel:
    Firma MAX stellt eine KFZ-Anhängekupplung her, vertreibt diese mit dem Namen MAX-Lastesel. Gleichzeitig wird diese Anhängekupplung auch als OEM-Produkt an eine Südamerikanische KFZ-Servicefirma verkauft. Diese nennt die Anhängekupplung LAMA.
    Jetzt hat die Firma MAX eine neue Anhängekupplung entwickelt und verkauft diese unter dem Namen MAX-AMEISE. Die Südamerikanische Firma möchte jetzt auch MAX-AMEISE als OEM-Produkt haben. Diese neue Anhängekupplung muss aber erst in Südamerika zugelassen werden. Deshalb möchte sie MAX-AMEISE mit dem Namen LAMA verkaufen. Dafür hat sie ja schon eine Zulassung.
    Die Firma MAX liefert alle OEM-Produkte gelabelt und in Verkaufsverpackung.

    Wir bedrucken also unser neues Produkt mit einem Privat Label Namen, welcher aber schon bei einem älteren Produkt benutzt wurde.

    War das jetzt verständlicher? Diese OEM Konstellationen sind auch manchmal wirklich verwirrend.

    Danke für eure Antworten

    mosigkauer

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo mosikauer!

    Für mein Verständnis ist das Betrug. Aber: Wenn Du nicht haftbar bist (ich kenne deine Posdition nicht) mache deine GF evtl. in einem Gespräch auf deine Bedenken aufmerksam (fertige für dich eine Aktennotiz!) oder sende eine Email an die GF. Damit solltest Du aus dem Schneider sein. Evtl. könnte auch der Betriebsrat helfen. Wenn es einen gibt und die Fa. groß genug ist.

    Gruß
    Michael

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Hallo, Mosigkauer,

    OEM bedeutet meines Wissen nach, dass Ihr für das Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen habt, egal, wie das geartet ist. Macht Ihr das CE-Zeichen drauf (eventuell mit Nummer der Benannten Stelle)? Dann kann’s nämlich happig werden! Der Kunde erwartet dann zurecht, dass dieses Produkt die EU Standards erfüllt.

    Es hängt von der Vertragsgestaltung mit dem OEM-Kunden ab, wer die Verantwortung im Innenverhältnis übernimmt:
    Bei OEM geht man davon aus, dass das OEM-Lieferant Entwicklung, Herstellung und Prüfung konform durchgeführt hat und der Kunde hängt sich nur an die Konformität dran.
    Wenn’s wirklich Südamerika (meist Brasilien) ist, sind andererseits Neuzulassungen langwierig. Wichtig bleibt nach wie vor, wer Hersteller ist (der steht schließlich auf der Verpackung!).
    Ich bin nicht mit dem Südamerikanischen Landesrecht vertraut, jedoch lassen bei uns in Europa die Genehmigungen auch z.B. für Produkte der Klasse II b Modifikationen zu, die durch ein Anhang II Zertifikat gedeckt sein können. Schließlich hat kaum jemand etwas dagegen, dass ein Produkt besser, haltbarer und sicherer wird.
    Ich würde mit dem Kunden einen Vertrag abschließen, in dem steht, dass ER die Verantwortung für die Genehmigungsrechtlichen Aspekte und Konformität übernimmt und ihr die Verantwortung für die SPEZIFIKATIONsgerchte Ausführung.
    Berufe Dich auf Eure Zertifizierung und setze das durch, was bei deiner Risiko-Analyse vertretbar ist. „Unser Zertifizierer verlangt dass …“

    Ich hoffe, der Gedankengang hilft etwas weiter. Er ersetzt nicht das persönliche Gewissen.

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

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