QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Arbeisanweisungen ohne Unterschrift
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Hallo an Alle,
eine kurze Frage an das Forum. Muss ich die freigegebene und mit den entsprechenden Unterschriften versehene Arbeitsanweisung einscannen/kopieren und diese in Papierform verteilen, oder kann ich die Arbeitsanweisung ohne Unterschrift (mit Vermerk freigegeben) verteilen und das Original abheften? Eine elektronische Verteilung ist nicht möglich.
Danke für eure Antwortenmosigkauer
mosigkauer
Hallo,
ich habe alle AA`s ohne original unterschrift ausgehangen – das original natürlich abgeheftet.
Gruß
Stefan
“ Du meinst auf einen Tag kommt es nicht an. Dann frag mal eine Eintagsfliege“
Moin mosigkauer,
Du kannst die Anweisungen gerne ohne Unterschrift ausdrucken und aushängen. In deiner Verfahrensanweisung zur Dokumentenlenkung respektive im Handbuch solltest Du kurz darauf eingehen, dass Anweisungen auch ohne Unterschrift gültig sind.
Es versteht sich natürlich von selbst, dass der Ersteller/Verantwortliche im Fuß genannt wird und das Anweisungen gelenkt werden.Viele Grüße
Qmarc
Hallo mosigkauer!
Bei uns darf sich jeder nach Bedarf Arbeitsanweisungen ausdrucken. Die haben dann natürlich keine Unterschrift. War nie ein Problem.
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it.“ (Charlie Brown)
Hallo Mosigkauer,
ist bei mir ähnlich wie bei den Mitstreitern weiter oben.
Dokumente werden grundsätzlich über eine Excelmatrix ausgewählt und geöffnet.
Alles, was ich so öffne, gilt als freigegeben.
Dazu in der Fußzeile der Hinweis, dass elektr. Kopien und Ausdrucke nicht gelenkt sind.
Wichtig ist mir, dass Prozesseigner/Ersteller für Fragen oder Anregungen nachvollziehbar ist, entsprechend der Vermerk in Fußzeile oder auf Deckblatt.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo,
wir machen es ähnlich. Ich lasse mir ein Original unterschreiben; alle Originale sind bei mir zu finden. In den einzelnen Dokumenten steht dann nur der Name und das Datum mit dem Verweis auf das Original. In der Verfahrensanweisung zur Lenkung von Dokumenten, ist dieser Ablauf erläutert, so dass freigegebene Dokumente von veralteten oder nicht freigegebenen deutlich zu unterscheiden sind. Grüße, Bettina -
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