QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verpflichtung der MA zum QM
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Hallo zusammen,
wir haben im Herbst letzten Jahres die Geschäftsanteile eines gleichartigen Unternehmens gekauft und dieses Unternehmen in unsere Organisation vollständig integriert. D. h. der alte Name des Unternehmens ist vom Markt verschwunden und der Standort ist jetzt eine Niederlassung mit unserem Namen. Die Mitarbeiter wurden komplett übernommen (bis auf die alte GF).
Ich habe jetzt alle MA in unserem QM-System geschult (wir haben eíne Matrixzertifizierung) und die MA kennen und befolgen auch die entsprechenden Anweisungen.
Meine Frage ist jetzt, muss ich alle MA nochmals zum QM-System verpflichten oder reicht die Schulung als Nachweis aus?
Bei Neueinstellungen haben wir entsprechende Checklisten für die jeweiligen Bereiche, die eine Verpflichtung zum QM-System enthält und die durch die neuen MA unterschrieben wird.
el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo el_verde!
Schulung reicht da aus, sofern dokumentiert und nachweisbar. Aber was ist eine Verpflichtung zum QM System? Wie setzt man das durch und welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung? Ich denke da an Ausschuß, Nacharbeit, etc.
Gruß
MichaelHallo
denkst du da an „wie weise ich nach, dass das QM-System gelebt wird?“
Nur weil alle MA geschult sind, heisst das nicht dass QM-System gelebt wird.
Diese Verpflichtung zum QM System muss Top Down gelebt und kommunizert werden, meiner
Meinung nach ist das Chefsache und keine
Q Sache….Gruss
Carlos
.. hört sich für mich eher nach Bundeswehr an …
Die Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag unterschrieben und werden (hoffentlich) bezahlt. Daraus ergibt sich für mich die Verpflichtung, die Ziele der Geschäftsleitung zu unterstützen, automatisch. Ein Problem hast Du erst wenn die Ziele der GL bezüglich Qualität und QM-System …
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it.“ (Charlie Brown)
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