Bewertung von Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen2010-02-09T11:46:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Bewertung von Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen

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    Beiträge
  • QB
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    So und noch eine Frage. Wie bewertet Ihr obige Maßnahmen? Letztendlich zeigt doch die Zukunft, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Tritt der Fehler nicht mehr auf, war die getroffene Maßnahme erfolgreich.

    Kennt Ihr eine einfache und praktikable Lösung?
    Gruß QB

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QB!

    Die eingeleiteten Maßnahmen führten zu Änderungen am (Prozess, Produkt, etc.) und zum Erfolg bzw. zum abstellen der Probleme. Dann 1 oder 2 Beispiele dazu und es sollte genügen. In der Anweisung dazu könntest Du noch darauf hinweisen, das sich Änderungen an elektronischen Dokumenten in der EDV eigentlich immer nachweisen lassen. Somit könnte man zurückverfolgen, wann ein Dokument geändert wurde. Es ist aber auch abhängig davon, was für Maßnahmen ihr habt, wie umfangreich diese sind, wie viele ihr habt, etc. etc. Man sollte die Normn hier nicht zu wörtlich nehmen. Ihr braucht ein System mit dem ihr leben, arbeiten und nachweisen könnt. Dies kann und sollte auch kein Auditor vorschreiben.

    Gruß
    Michael

    QMKrause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 157

    Hallo QB,
    natürlich zeigt die Zukunft, ob die Maßnahmen greifen. Du musst aber nachweisen, dass Du den zeitlichen Überblick über alle Maßnahmen nicht verlierst. Ich erfasse alle Maßnahmen aus Reklamationen, Audits etc. in einer einfachen Excel-Tabelle. Dort erfasse ich als 1. Datum, wann die Maßnahme umgesetzt sein soll. Als 2. Datum erfasse ich, wann ich z. B. mit einem neuen Muster oder einem neuen Wareneingang rechnen kann, der mir zeigt, ob die Maßnahmen wirksam war. Bei manchen Maßnahmen (z. B. Aktualisierung einer Arbeitsanweisung) gibt es bei mir keine Wirksamkeitskontrolle. Gerade dann, wenn die Wirksamkeit einer Maßnahme sich erst nach langer Zeit bewerten lässt, ist eine Übersicht wirklich angebracht. Außerdem kannst Du durch die Übersicht ganz gut aus mancher Korrekturmaßnahme eine Vorbeugemaßnahme für andere Produkte oder Prozesse ableiten. Ich erfasse alle Maßnahmen zusammen und unterscheide hier auch nicht weiter. Dies war bisher OK. Grüße, Bettina

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QB,

    klar wird die Bewertung stets durch die Zukunft nachgewiesen. Aber du musst prüfen.

    Nach irgendeinem Zeitpunkt X musst du prüfen, ob der Fehler nun nicht mehr aufgetreten ist.

    Bei uns früher war es so, dass ein 8D-Report bei neuem Serienstart des Artikels am Anfang und Ende der Losgröße auf den Fehler hin untersucht wurde und bewertet wurde ok oder nok.

    Dies haben wir sogar an drei aufeianderfolgenden Fertigungen dieses Artikels gemacht. War es jeweils ok, haben wir die Wirksamkeit der Maßnahmen als i.O. bewertet und der Bericht wurde endgültig abgeschlossen.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo QB,

    unser CAPA Formblatt enthält einen Abschnitt ‚Wirksamkeitskontrolle‘. In dem legt der CAPA Verantwortliche Überwachungszeitraum und -umfang fest. Wenn das CAPA deswegen erst nach 3 oder 12 Monaten zugemacht werden kann… – so what.

    QM führt eine Übersichtsliste, in der die CAPAs mit Zieltermin gelistet sind. Diese Liste wird monatlich mit der GL erläutert. Überschreitungen der Termine sind schriftlich zu begründen.

    mfg

    Rainaari

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