Nicht-Konforme Sonderwünsche2010-01-27T12:31:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Nicht-Konforme Sonderwünsche

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  • mosigkauer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 85

    Hallo an Alle,

    wie handhabt ihr nicht-konforme Sonderwünsche von Kunden. Was meine ich? Wir stellen Medizinprodukte her. Diese werden an Kunden geliefert, die z. B. keine Gebrauchsanweisung von uns möchten, sondern ihre beilegen. (sogenannte Private Label Kunden)
    jetzt die Frage: reicht es aus, das ich mir von dem Kunden versichern lasse, das er sich in puncto Gebrauchsanweisung um die Einhaltung der Medizinprodukterichtlinie kümmert und dafür die Verantwortung übernimmt? Ich habe da jedenfalls Bauchschmerzen. Was sagt ihr dazu? Ob Medizinprodukt oder andere Richtlinie (Maschine, Niederspannung etc.) spielt glaube ich erst mal keine Rolle.

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo mosigkauer,

    bringen die Kunden dann die Ware nicht unter eigenem Namen in Verkehr? In diesem Fall wären sie ja für alles selber verantwortlich.
    Wichtig ist, dass eindeutig klar ist, dass der Kunde Euer Produkt unter seinem Namen auf den Markt bringt. Idealerweise wird beim Kunden noch eine Art Label-Prozess durchgeführt, so dass ihr nur „Teilaufbauten“ liefert.
    Ich würde dem Kunden zudem mindestens eine Original-GA als Master zur Verfügung stellen, idealerweise als PDF.

    Gruß,
    medi.

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo mosigkauer,

    wir haben auch Kunden, die unsere Geräte unter ihrem Namen verkaufen. Allerdings „bestellen“ diese Kunden dann auch die Gebrauchsanweisung mit ihrem Logo, Namen usw. Die Verantwortung über eine korrekte Anweisung liegt weiterhin bei uns, was auch Sinn macht, da wir der Hersteller sind. Sollte so etwas nicht vereinbart werden?

    Viele Grüße

    Ami

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo,

    ein bisschen aufpassen, der Hersteller ist derjenige dessen Namen auf dem Produkt steht. das ist unabhängig davon, ob er das Produkt selber herstellt oder nicht.

    In der MDD steht dazu eindeutig, dass die Verantwortung an Auslegung, Herstellung, Verpackung und Etikettierung bei dem liegt, unter dessen Name das Produkt inverkehrgebracht wird. Und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeiten auch von dieser „Person“ ausgeführt werden.

    Gruß,
    medi

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