Lehrenluft bei Prüflehre2009-10-28T19:35:40+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Lehrenluft bei Prüflehre

Ansicht von 12 Beiträgen – 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Autor
    Beiträge
  • ClaudiQM
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo,

    bin neu hier und hab auch gleich eine Frage bzw. ein aktuelles Problem, und hoffe ihr könnt mir eine Antwort darauf geben. Es geht um eine Prüflehre auf die man Schablonen aufsteckt. Hier sind 5mm Lehrenluft eingearbeitet. Wenn ich jetz hier ein Spaltmaß am Teil von 0,5 mm haben darf, mit welchem Prüfstift muss ich dann prüfen??

    Ich hoffe es ist für euch verständlich geschrieben. Hoffe ihr könnt mir helfen

    Claudi

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    und erstmal herzlich willkommen hier im Forum.
    Also so ganz richtig hab ich deine Frage noch nicht verstanden.
    Du hast also eine Lehre um die eine Schablone gesteckt wird. Soweit so gut. Aber ich weiß nicht was du mit Lehrenluft meinst. Ist zwischen Lehre und Schablone ein Spaltmaß von 5mm oder max 0,5mm?

    Achso, vielleicht hilft ein Foto/ Skizze die du auf einer kostenlosen Bilderuploadseite einstellst.

    Gruß: Mr.Idea

    geändert von – Mr.Idea on 29/10/2009 09:39:04

    ClaudiQM
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo Mr. Idea

    also es ist so. Zwischen der Schablone und dem Teil sind 5 mm Spalt. Das Teil das ich prüfen muss darf lt Zeichnung aber nur 0,5 ± 0,1 mm Spalt zum angrenzenden Bauteil haben. Ich vermute ich muss dann mit einem Prüfstift 4,4 und 4,6 mm prüfen? Bin ich da richtig??

    Gruß

    Claudi

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Hi Claudi,

    eine Prüflehre für die Aussenkonturen eines dreidimensionalen Körpers (z.B. Schaumteile)?

    Wenn ja die Frage, was du mit Spaltmaß 0,5 mm meinst?

    Darf das Teil 0,5 mm kleiner sein oder …???

    geändert von – Harm on 29/10/2009 14:55:58

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    verstehe immer noch nicht (wahrscheinlich Brett vorm Kopf, hat einer mal ne Zange?).
    Wenn dein Teil was du prüfen willst zum angrenzenden Bauteil nur einen 0,5mm Spalt haben darf warum nimmst du dann eine Schablone die einen Spalt von 5mm hat?

    Gruß: Mr.Idea

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Hallo,

    verstehe immer noch nicht (wahrscheinlich Brett vorm Kopf, hat einer mal ne Zange?).
    Wenn dein Teil was du prüfen willst zum angrenzenden Bauteil nur einen 0,5mm Spalt haben darf warum nimmst du dann eine Schablone die einen Spalt von 5mm hat?

    Gruß: Mr.Idea

    *malnezangereichzumnagelrausziehen*

    Es geht dabei um Lehren, die zu allen Sollkonturen + 5 mm Lehrenluft haben. Dieses wird z.B. oft bei Teilen mit größeren Toleranzen benutzt (Schaumteile mit bis zu +-5 mm z.B.). Dann werden entsprechende Prüfstifte in die Zwischenräume gesteckt, um die Dim zu prüfen. Dabei müssen natürlich immer die 5 mm eingerchnet werden :-))

    ClaudiQM
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    jaaa, Harm weiss was ich meine…

    Es ist schon richtig, das ich dann das Sollmaß von den 5 mm abziehe oder?
    Maß lt Zeichnung 0,5 ± 0,1 mm
    5mm – 0,6 = 4,4 mm Prüfstift für Kleinstmaß ?
    5 mm – 0,4 = 4,6 mm Prüfstift für Größstmaß ?

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Wow, da sieht man mal wieder ich bin ein Praktiker und muss sowas normalerweise sehen, um es zu verstehen.

    Ok, ich versuch es mal so:

    5 mm Luft zum Teil auf Nennmaß
    0,5 mm davon als Spalt erlaubt
    5 mm – 0,5 mm = 4,5 mm
    davon die Toleranzen +-0,1 mm
    macht 4,4 und 4,6 mm als Prüfmaß

    Von daher müsstest du recht haben.

    Die Frage ist nur ob der Abstand / Luft von 5 mm zum Nennmaß des Teiles stimmt oder ob dieses Maß durch Abweichungen innerhalb der Toleranz des Nennmaßes schon größer oder kleiner ist?? Dieses müsstest du dann in die Prüfmasse einrechnen! Sorry, da ich den Aufbau nicht sehe kann das auch Schwachsinn sein!

    Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken?

    ManuelQVP
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo an Alle,

    ich hbe eine Frage:

    ist Gap gleich Lehrenluft? gleich Spaltmass?
    und
    ist Flush gleich Bündigkeit? gleich Erweiterte Messfläche?

    Vielen Dank

    ma_este
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo ClaudiQM.
    Wenn Du 5mm Lehrenluft hast, und eine Spaltmaß von 0,5 misst Du mit einem Prüfstift 4,5. Bei +/- 0,1 sind es dann eben 4,4 bis 4,6.
    Das ist aber sehr unüblich. Ich nehme mal an, Automotive? Normalerweise ist das CAD Mass auch das Lehrenmass. Heisst also: Die Angabe auf der Lehre lautet im Normalfall: LL (Lehrenluft) 5,0 +/- 0,1
    Da misst man eben mit 4,9 und 5,1.

    Ameisenkönig
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo Zusammen,
    ich sehe das so….also 5 mm Lehrenluft auf Nennmaß…aber es ist ein Spalt erlaubt (sogar gewünscht) von 0,5 +/-0,1 mm.
    Somit müsste man prüfen (Prüfstifte):
    Größtmaß: 5,6mm….ich würde aber mit 5,5mm prüfen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
    Kleinstmaß: 5,0mm…bzw, ich würde mit 5,1mm prüfen, damit ich es zu keiner „Presspassung“ (anderer Name ist mir grad nicht eingefallen) kommt.
    Alles andere ist außer Toleranz und n.i.O…..oder wie seht Ihr das?
    Also 5,6mm und 5mm Prüfstifte!
    Grüße

    ma_este
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo, sorry hatte wohl einen Blackout das letzte Mal.

    Normalerweise ist die Lehre nach CAD 0
    D.h Bauteilmass mit 0,5 Spalt zum angrenzenden Bauteil = CAD 0
    D.h. dein gefordertes Spaltmass von 0,5 sollte im CAD 0 bereits enthalten sein.
    Bei 5,0 LL +/- 0,1 Toleranz misst Du dann mit 4,9 und 5,1.

    Bei go/nogo ist dann 4,9 muss , und 5,2 darf nicht.

    Sorry nochmal

Ansicht von 12 Beiträgen – 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben