Gegenprüfung eines EMPB2009-09-15T08:51:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gegenprüfung eines EMPB

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  • Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    wir müssen immer wieder mal Erstmusterprüfberichte von Neuteilen für unsere Kunden erstellen.
    Soweit alles kein Problem.
    Bisher stand ich auf dem Standpunkt Lieferant erstellt EMPB und Kunde prüft diesen gegen. Zum gegenprüfen gehört nach meiner Meinung nach das der Kunde dann die Teile ebenfalls messen und somit gegenprüft.
    Jedoch war jetzt erstmals ein EMPB unsererseits fehlerhaft (Messfehler bei einem Ist- Maß). Der Kunde hat jedoch das Teil nicht gemessen und sich stattdessen auf die aufgeschriebenen Istmaße verlassen und das Erstmuster so dann freigegeben. Leider war das Teil nicht i.O. und es kam zu einer Reklamation.
    Nun zu meiner Frage: Ist der Kunde eigentlich „verpflichtet“ einen EMPB gegenzumessen oder kann dieser sich auf die vom Lieferanten aufgeführten Ist-Maße verlassen und somit die Muster freigeben?

    Wie seht ihr das?

    Gruß: Mr.Idea

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Mr. Idea,

    ich kenne beide Varianten. Solche Kunden, die gegenmessen und solche die sich auf den Bericht verlassen.
    Sogar sind die sich darauf verlassen in der Mehrheit. Denn das Gegenmessen ist Aufwand = Kosten. Und die will man letztlich einsparen.

    Ich kenne daher auch keine Forderung, die ein Kontrollmessen vorschreibt.

    Letztlich habt ihr einen Fehler gemacht, für den ihr hinterher gerade stehen müsst. Ein wenn auch schmerzhafter „normaler“ Vorgang.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Mr. Idea!

    Ist natürlich mal wieder eine Frage für einen Anwalt für Wirtschaftsrecht (oder für Vivian ;-).
    Ich würde sagen: Vergiß es. Der Kunde hat, unabhängig von der EMP, nach bestimmten Unterlagen und einem bestimmten Index bestellt. Ihr habt die Bestellung (hoffentlich…) geprüft und bestätigt, daß Ihr dementsprechend liefern werdet. Wenn Ihr das dann nicht tut, seid Ihr dran.
    Ansonsten könnte man, glaube ich, auf die Pflicht zur WEP gemäß §377 HGB verweisen. Das müßte auch bei Erstmustern gelten. Aber letztendlich ist ein Kunde immer ein Kunde…

    Schöne Grüße

    Frank

    „Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Frage zu EMPB.
    Warum macht man eigentlich einen EMPB?
    Es sollte hier ja überprüft werden, was produziert wurde. Dann hat der Lieferant nicht richtig geprüft? Aber trotzdem sind die Angaben nochmals zu überprüfen. Das steht fest.

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    @ pen26,

    wo steht das fest?

    Gruß msb

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    moin!
    also wenn ich (als kunde) einen EMPB bekommen habe, habe ich gemessen und dann eine freigabe erteilt (wenn teil ok). spätestens da wäre mir eine diskrepanz von angegebenen maßen und gemessenen werten aufgefallen.

    grüßle
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Wo das steht? (Gibt es da nicht eine Richtlinie – VDA)
    Wie kann man sonst feststellen, das der EMPB iO ist?
    Oder gebt ihr EMPB einfach ohne Prüfung frei.

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    @ pen_26,

    quote: Wo das steht? (Gibt es da nicht eine Richtlinie – VDA)quote: Das müsstest du ja wissen, wenn du es behauptest.

    „Wie kann man sonst feststellen, das der EMPB iO ist?“
    Ich gehe davon aus, dass mein Lieferant mir einen unterzeichneten EMPB liefert, für den er gerade steht. Hier kommt des Aspekt des Vertrauens ins Spiel. Wenn ich davon ausgehe, dass mein Lieferant ein nicht seriöses Unternehmen ist, dann muss ich natürlich nachmessen und prüfen, ob er mich nicht hintergangen hat. Aber ob das die gesunde Geschäftsbeziehung ist, ist fraglich.
    Oder ich bin der Meinung er ist so unqualifiziert zu messen. Dann muss ich überlegen, ob ich mir den richtigen Lieferanten ausgesucht habe.
    Oder was noch besser ist, ich lasse ihn gar nicht messen und messe gleich selber und lasse mir das Geld für den Bericht bezahlen.

    Doppeltes Messen ist doch irgendwo eine gewisse Art von Verschwendung oder nicht?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo msb!

    Natürlich ist doppelt gemessen doppelte Verschwendung – da alles, was nach dem Fertigungsprozeß noch gemessen wird, ohnehin Verschwendung ist. Andererseits kommt dann bei mir die Frage hoch: Bei so viel Vertrauen – wozu überhaupt die Erstmusterprüfung? Ich würde zumindest die kritischeren Maße an mindestens einem Teil gegenprüfen. Vor allem, wenn ich in der Serie nichts messen will. Vergiß nicht: Shit happens!

    Schöne Grüße

    Frank

    „Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Frank,

    Zitat: „Natürlich ist doppelt gemessen doppelte Verschwendung.“ Zitatende.

    Sehe die zweite Messung nicht als doppelte Verschwendung. Die erste Messung durch den Teilehersteller ist ein normaler Vorgang. Die zweite Messung beim Kunden ist legitim, aber eine Art Luxus oder eine „einfache“ Verschwendung.
    Wenn mir bei dem Teil, Lieferant, Prozess, usw. unwohl ist, kann ich ja zur Sicherheit, die kritischen Maße „kontrollieren“. Macht ja einen gewissen Sinn und beruhigt die Nerven.

    Probleme, die später auftreten bei falschen Maßen muss ja nicht ich als Kunde in Ordnung bringen, sollten Maße nicht stimmen.

    Insofern bleibe ich immer noch dabei, dass eine Gegenprüfung zwar machbar und nervenberuhigend ist, ob sinnvoll muss wohl jeder für sich selber entscheiden. Ist wie gesagt auch fallabhängig.

    Gruß msb
    —————————————
    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Zitat: „Natürlich ist doppelt gemessen doppelte Verschwendung.“ Zitatende.

    Sehe die zweite Messung nicht als doppelte Verschwendung. Die erste Messung durch den Teilehersteller ist ein normaler Vorgang.

    :-)

    Ich bezog mich auf unsere üblichen Diskussionen über „nachher messen“ versus Prozeßkontrolle.

    Tolk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 55

    Hallo zusammen,

    wir erhalten ca. 500 Erstmuster von ca. 100 verschiedenen Lieferanten (global)im Jahr.
    Zwar erhalten wir auch zum großen Teil auch EMPB, aber dennoch erstellen wir auch einen eigenen EMPB. Damit wollen wir sicherstellen dass die Messunsicherheiten, Messfehler bei dem Lieferanten erkannt werden. Aus unserer Sicht hat sich dieses Gegenprüfen nicht als Verschwendung herausgestellt, sondern:

    – Die unterschiedlichen Messmethoden (Lieferant/ Kunde) können abgeglichen werden
    – Messfehler werden auf beiden Seiten erkannt
    – Unvollständige Messberichte werden vervollständigt
    – Bei ungenauen oder fehlenden Messequipment (z.B. 3D- Koordinatenmessmaschine) werden die Messungen mit einander abgeglichen

    Gerade bei Lieferanten aus Fernost ist das Vertrauensniveau zum Teil sehr gering, das für unser Produktionsteilfreigabeverfahren ist dies derzeit der sicherste Weg die Qualität zu sichern.

    Gruß

    Tolk

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo msb,
    bitte entschuldige die verspätete Antwort.
    Aber ist das nicht in der Vorlagestufe beschrieben.
    Danke

    RPS
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 30

    Morgen@all,

    wir sind Zulieferer der Automobilindustrie.
    Wir müssen unserer Teile umfassend an unseren Kunden bemustern. Die dimensionelle Bewertung ist nur ein Teil der Umfänge. Fähigkeitsstudien, Werkstoffprüfungen, Funktionstests etc. sind ebenfalls Standard. Für die Summe aller festgestellten Abweichungen muss ein Aktionsplan mit Abstellmaßnahmen erstellt werden. Dazu werden wir von unseren Kunden verpflichtet.
    Es ist absolut unüblich Gegenprüfungen des EMPB vorzunehmen => im Gegenteil, es werden unsere Dokumente sogar ungeprüft an den OEM durchgereicht.
    Eine Gegenprüfung des EMPB würde mir als Störung des Vetrauensverhältnisses im Kunden/Lieferanten-Verhältnis vorkommen. Ganz davon abgesehen, dass sich keiner leisten kann, den ganzen Aufwand doppelt zu betreiben.
    Übrigens halte ich den Verweis auf HGB 377 nicht für legitim, da diese WEP nicht zumutbar ist. Davon abgesehen wird der Paragraph in den gängigsten Rahmenverträgen oder AGB ausgeschlossen.

    Gruß
    RPS

    „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

    (Albert Einstein)

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    moin RPS!

    ich glaube nicht, daß du eine wep rechtswirksam in agb oder verträgen ausschließen kannst.

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

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