DS und ausscheidene MA2009-07-01T08:33:14+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement DS und ausscheidene MA

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 15)
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  • el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo zusammen,

    bei uns stellt sich gerade mal wieder die Frage, wie können wir es verhindern, dass MA, die das Unternehmen verlassen, keine Daten „mitnehmen“.

    Schwierig ist es, wenn der MA kündigt und vorher bereits die Daten abgezogen hat. Anders sieht es aus, wenn der MA gekündigt wird. Hier ist das Problem, dass eine private Nutzung von Mails zwar nicht erlaubt ist, aber geduldet wird. Also können wir ihm nach TDKG nicht einfach z. B. den Mailaccount entziehen oder die entsprechenden Kontrollmaßnahmen durchführen. Also haben wir auch keine Möglichkeit zu prüfen, welche Daten der MA sich auf seinen privaten Mail-Account schickt.

    Habt ihr bei Euch ein Verahren umgesetzt bzw. wie geht ihr damit um?

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo el_verde!

    An jedem PC werden die CD Laufwerke und Anschlüsse für externe Geräte gesperrt (Stick!) Zukünftig wird entweder die Nutzung der Emailprogramme für private Emails untersagt oder ihr installiert ein Suchprogramm und unterrichtet darüber die Mitarbeiter. Nach der Devise: Ihr könnt privat, aber wir scannen nach bestimmten Wörtern um Spionage und Datenklau zu vermeiden. Wenn schon was weg ist, könnt ihr es eh nicht mehr ändern. Ach ja, zum Kopieren könnt ihr Kopierer mit Passwort einsetzen. Ist aber alles eine Frage des Geldes.

    Gruß
    Michael

    geändert von – Michael on 01/07/2009 09:05:38

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo el verde!

    Da hast du ein ganz schwieriges Thema angesprochen. Eine Möglichkeit den Datenklau zu verhindern gibt es nicht, du kannste s nur einschränken. Bei meiner alten Firma wurde dies so gehandhabt:

    Jeder Mitarbeiter hatte eine entsprechende Erklärung unterschrieben, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt.

    Das versenden von Emails mit Anhängen war in der Größe eingeschränkt. Das machte das Ganze doch schon sehr ungemütlich.

    Gekündigte Mitarbeiter konnten und wurden auch, je nach Risiko, ab sofort von der Arbeit freigestellt. Sie hatten dann nur noch die Möglichkeit Rechner runter zu fahren, persönliche Sachen zu packen und das Firmengelände zu verlassen. Das Ganze natürlich unter Aufsicht!
    Je nach Arbeitsgebiet waren die Zugriffe auf Laufwerke beschränkt.

    Bei Mitarbeiter , die selbst gekündigt haben, hatte man keine Chance, nur die Hoffnung, dass sie noch so viel Pflichtgefühl hatten, dass nichts mitgenommen wurde. Was zu treffend sein, kann, da man zwar einen Grund zum Wechseln hat, aber nicht ganz zu verärgert ist, um die alte Firma schädigen zu wollen.

    Tja, im schlimmsten Fall ist man als Firma in der Nachweispflicht, dass der gegangene Mitarbeiter Firmenwissen abgezogen hat.

    Viele Grüße

    Ami

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo miteinander!

    Wenn es um ernsthaften Datenklau geht, entwickelt so mancher kriminelle Energie, die bestimmt nicht erst bei einer Kündigung aktiv wird.

    Aber mal ehrlich, genügt hier eine Software, die das Kopieren oder Versenden von Dateien verhindert?

    In meiner langen Berufstätigkeit habe ich schon öfters mitbekommen, dass komplexe Zeichnungen bei Auslasskontrollen in den Taschen von MA gefunden wurden. Diese wurden dann als „Heimarbeit“ deklariert, das wars dann auch schon!

    Das Abfotografieren, auch mittels Handy möglich, wird auch immer beliebter!

    Was meiner Meinung aber nicht ganz unerheblich ist, ist der menschliche Massenspeicher, der sehr viel geistiges Eigentum des Unternehmens aufnimmt, verschleppt und wieder preis gibt. – siehe auch TS 16949 7.5.4

    Noch ein Erlebnis aus der Berufswelt:
    Ein MA wurde kontrolliert, man fand dabei ein USB-Stick. Die darauf sich befindlichen Dateien wurden alle überprüft.
    Darunter waren viele inhaltslose und damit völlig harmlose Formblätter, die der MA selbst erstellt hat und dies als sein „geistiges Eigentum“ betrachtete.
    Es folgte die fristlose Entlassung und ein Termin auf dem Arbeitsgericht, da der MA gegen die Kündigung Einspruch erhob.
    Einspruch abgelehnt!
    Begründung: Die Formblätter trugen alle das Firmenlogo und wurden während der Arbeitszeit erstellt. Damit war es Firmeneigentum und der MA wurde mit seinem Gehalt dafür bezahlt.
    Aus die Maus und raus!

    „Neue Ideen drücken oft ebenso wie neue Schuhe.“

    Lothar Schmidt
    Aphoristiker *1922

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Pranne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 98

    Das einzige wirklich halbwegs taugliche Mittel, um Mitarbeitern die Lust an einer Mitnahme von Daten, eventuell sogar bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber-Unternehmen zu versauern, ist eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarung, welche am besten SOFORT bei Einstellung JEDES Mitarbeiters unterzeichnet werden muss.

    Darin enthalten die genaue Auflistung, was auf gar keinen Fall entwendet werden darf(Zeichnungen, Tabellen, etc.)

    Eventuell sogar eine Sperrzeit bei Kündigung, worin der Arbeitnehmer erklärt, das er im Falle einer Kündigung sounsolange nicht bei einem in Konkurrenz stehenden Betrieb eine neue Tätigkeit anfangen darf.

    Vertragsstrafen etc noch rein….am besten alles mit einem RA abstimmen/aufstellen, damit es wirklich hieb und stichfest ist.

    geändert von – Pranne on 01/07/2009 11:37:22

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    @Pranne:

    „Eventuell sogar eine Sperrzeit bei Kündigung, worin der Arbeitnehmer erklärt, das er im Falle einer Kündigung sounsolange nicht bei einem in Konkurrenz stehenden Betrieb eine neue Tätigkeit anfangen darf.“

    Ich bin kein Jurist, aber ich frage mich doch, wie du so etwas durchsetzen möchtest!

    Ansonsten wundere ich mich etwas, Geheimhaltungklauseln gehören für mich eigentlich standardmäßig in in einen Arbeitsvertrag.

    Und festzulegen, was aber unter gar keinen Umständen mitgenommen werden darf, impliziert doch im Umkehrschluss, dass das bei den weniger geheimen Daten irgendwie schon so okay wäre…

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    ich vermute, daß pranne das wettbewerbsverbot meint. solche klauseln sind durchaus zulässig, aber wohl eher nur in den oberen etage anzutreffen. diese klausel kostet den arbeitgeber allerdings bei ausscheiden des mitarbeiters einen ordentlichen batzen geld…

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    geändert von – hackilein on 01/07/2009 12:24:19

    Hirschberger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 88

    Hallole,

    Ich bin vor Jahren aus Versehen in einen Vortrag über Datensicherheit gegangen, bei dem es dann um „Intelligence Service“ gegangen ist, bei dem eine Firma die Gefahren und ihre Abwehrmöglichkeiten zeigte. Eins ist klar: der Datenklau wird immer professioneller.

    Das Thema Datenklau ist nicht auf ausscheidende Mitarbeiter zu begrenzen !
    Der echte Floh bleibt im Pelz !

    Die erste Maßnahme ist, zu definieren, was ist besonders zu schützen. Dabei ist überraschend, dass viel was die eigene Firma für sehr wichtig hält, von der Konkurrenz nie verwertet wird, sei es weil eigene Technische Lösungen bereits vorhanden sind oder einfach aus persönlicher Empfindsamkeit.

    Wichtig sind z.B. Daten über Schlüsselkunden, vertragliche Konditionen und Schlüssellieferanten, Strategiepapiere und Forschungsergebnisse.

    Diese Daten sollen so aufbereitet sein, dass sie nur einem ausgewählten personenkreis zugänglich sind und nicht direkt zu kopieren sind und erst mehrere Teile ein ganzes ergeben.

    Aber das Wichtigste ist, den Elektronischen Zaun um die Firma zu ziehen, ca. 95 % des verwerteten Datenklaus sind von Außen !

    Da ist der Mitarbeiter, der gekündigt wird weil er ein paar Formblätter zur Tür hinaus trägt,eine reine Kostenreduzierungsmaßnahme bezüglich Abfindung.

    hagazuza
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 239

    … ich habe mal erlebt, wie durch eine externe putzkolonne im großen stil datenklau betreiben wurde: ein IT tool, dass zwischen PC und Netzwerkeingang gesteckt wird und miniklein ist– zeichnet alles auf, was am pc geöffnet wurde– beim nächsten besuch der kolonne wieder ausstöppeln und verkaufen—

    Das war in der Pharmaindustrie, und die hatten danach immer „Ängste“

    Schmerz erzeugt Bewusstsein (C. Morgenstern)

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Datenklau liegt immer kriminelle Fantasie zu Grunde.

    Strafklauseln sind zwar Standard, kommen erst zur Anwendung, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Es gibt keinen Schutz gegen Datenklau.

    Als Arbeitgeber würde ich jedoch keinen Judas einstellen oder für mich arbeiten lassen.

    Martin S

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen,

    guggt mal hier noch was interessantes!

    …..Vorsorgen können Unternehmen auch bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter, wie Jens Hoffmann, Leiter des Instituts für Psychologie & Sicherheit in Darmstadt, unterstreicht. Hoffmann hat zusammen mit der Arbeitsstelle für Forensische Psychologie der TU Darmstadt und der Uni Regensburg einen „Psychologischen Integritätstest“ entwickelt – er soll potenziell weniger ehrliche Mitarbeiter erkennen helfen.

    gelesen bei:
    http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/firmen-unterschaetzen-datenklau;1264714;2

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140
    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    was sagt denn euer Datenschutzbeauftragter? Ist doch Thema für den oder hab ihr etwa keinen?

    Monika

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo Monika,

    das klingt so vorwurfsvoll. Nicht jeder braucht einen DS-B.

    LG Chris (DS-B..)

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure zahklreichen Ausführungen. Ich kann mich erst jetzt wieder in das Thema einklinken, da es bei uns drüber und drunter geht (nein, nicht die „Krise“ hat schuld, sondern die Auftragslage ist hervorragend)

    @ Michael
    [An jedem PC werden die CD Laufwerke und Anschlüsse für externe Geräte gesperrt (Stick!]

    Die Idee muss ich mal wieder mit unserer DV besprechen. Leider weigert die sich – Ich höre immer nur: Das müssen wir mal prüfen, und dann kommt nichts mehr :-(

    @ Ami
    [Jeder Mitarbeiter hatte eine entsprechende Erklärung unterschrieben, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt.]

    Das haben unsere MA auch, nur einen Datenklau müssen wir ersteinmal beweisen können, bevor wir gem. DS-Klausel agieren können.

    @ Monika
    Ich bin (auch) der Datenschutzbeauftragte ;-)

    Nur leider ist das unrechtsbewußtsein vieler MA gegenüber ihrem AG und ihren lieben Kollegen völlig verloren gegangen, dass Vertragsvereinbarungen sowie das BDSG hier überhaupt nichts helfen. Hier helfen nur Vorbeugemaßnahmen.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    geändert von – el_verde on 21/07/2009 07:24:03

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