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Hallo,
soweit ich weiß ist man bei einem Gefahrstoff verpflichtet anhand des Sicherheitsdatenblattes eine Betriebsanweisung zu erstellen und diese am Arbeitsplatz auszuhängen + die MA zu schulen.
Nun gibt es Stoffe die nicht als Gefahrstoff eingestuft worden sind. Es existiert aber ein Sicherheitsdatenblatt. Sollte man daher für solche Stoffe auch eine Betriebsanweisung erstellen oder reicht für solche Stoffe eine allmeingültige Verhaltensanweisung (z.b. nicht Essen und trinken; bei Kontakt gut ausspülen; etc.) aus?
Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea,
eine BA für solche Stoffe brauchst du nicht.
Wenn du eine solche allgemeingültige Anweisung machst, ist das perfekt.
Viele machen dafür gar nichts (z.B. wir :))
Hat sich auch keiner beklagt bisher.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo!
Grundsätzlich würde ich msb recht geben. Aber schreib doch mal ein Beispiel.
Gruß
MichaelHallo Mr. Idea,
Anlass dazu, eine BA zu erstellen, ist nicht das Vorhandensein eines SDB, sondern vielmehr die von euch durchgeführte Gefährdungsbeurteilung.
Diese ergibt in der Regel, wenn Gefahrstoff = nicht ungefährlich = BA erstellen / unterweisen.
Ich würde in diesem Fall nach Sichtung der entsprechenden SDB allgemein gültige Verhaltensregeln nach GMV aufstellen, wie du ja als zweite Alternative schreibst.
Aber evtl. triffst du bei deinen MA auf größere Akzeptanz, wenn oben drüber Betriebsanweisung stünde, das mag ein wenig von eurer Betriebskultur abhängen.
Frag deine Leute.
Was ich allerdings NICHT tun würde: Eine BA erstellen mit dem Titel „Betriebsanweisung für Arbeiten ohne Betriebsanweisung“ (von unserem ext. Auditor so bei anderem Kunden gesehen worden…).
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Mr. Idea,
würde wirklich nur was machen, wenn das SDB mit Hinweisen über den normalen GMV hinausgeht.
Ob man einen Aushang machen soll, dass man Kunststoffgranulat nicht essen soll, ist fraglich, steht so aber im SDB drin.
Wir Deutschen haben sowieso die Neigung alles Mögliche zu überreglementieren.Also ich würde nur was aufsetzen, wenn es wirklich sinnvoll ist. Papier wird wirklich schon genug verschwendet.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Zusammen,
für alle Stoffe die als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind müssen entsprechende Betriebsanweisungen (Gefahrstoffbetriebsanweisung nach § 14 GefStoffVO) erstellt werden.
Gefahrstoffe sind mit den kleinen rosaroten Vierecken in denen C, Xi,Xn, T, T+, F, F+ etc. stehen kann gekennzeichnet.
Dazu gibt es umfangreiche Regelwerke wie solche Betriebsanweisungen aufgebaut werden müssen und was diese beinhalten müssen. Dazu sind die GefStoffVO, die TRGFs etc. vorhanden und können im Internet nachgelesen werden. Ebenso gibt es Software welche die Erstellung der BAs erleichtern.Bevor die BA erstellt werden muss eine Gefährdungsanalyse und eine Substitutionsprüfung, auch für hier gilt kann im Internet nachgeschlagen werden, durchgeführt werden.
Eine VA für Stoffe die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, warum? Auch hier gilt prüfen ob nötig wenn ja dann Prozessanweisung erstellen, wenn nein siehe REACH.
Vorschlag: FaSi befragen und von diesem die BA erstellen lassen. Wenn nicht dann den Firmeninhaber fragen der muss eine einwöchige Schulung bei der zuständigen BG besucht haben oder von der Firma zur Schulung schicken lassen (und anschließend nicht verzweifeln).
AVD
geändert von – Eddy on 17/06/2009 14:34:32
geändert von – Eddy on 17/06/2009 14:37:35
Hallo Mr. Idea,
es gibt keine Gefahrstoff-Betriebsanweisung im Sinne, dass für jeden Stoff auch eine BA erstellt werden muss. Evereve hat es sehr treffend beschrieben. Die BA ist ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Beispiel: Entladung von Chemikalien
– Entladung von Säuren und Laugen kann eine BA und eine Beurteilung sein.
– Entaldung brennbarer Stoffe wäre eine andere.Das Thema wurde hier auch schon mehrfach diskutiert ( Beispiel).
Beste Grüße
QmarcHallo zusammen,
hier noch eine Ergänzung.
Bedingt durch die Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf GHS ändern sich alle Sicherheitsdatenblätter. Für alle die an ihrem Gefahrstoffmanagement (Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen etc.) etwas ändern möchten, ist jetzt eine gute Zeit für die Planung.
Übergangsfrist ist der 01.12.2010 für Reinstoffe und der 01.06.2015 für Gemische (früher Zubereitungen). Lagerwaren haben eine verlängerte Frist.
Viele Grüße
Qmarc -
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