QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › 1 Unternehmen – 2 Gesellschaften
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Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe eine kleines Problem und ich hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen…
Unser Unternehmen besteht aus zwei Gesellschaften, wobei ich als QMB in der einen angestellt bin und die wesentlichen Unternehmensabläufe aber in der anderen stattfinden. Das heißt, in der ersten Gesellschaft sind nur verschiedene Leute angestellt, aber ansonsten laufen dort keine weiteren Prozesse ab und die zweite Gesellschaft „leiht“ sich quasi diese Mitarbeiter zur Unterstützung/Leitung usw. (Insgesamt sehen wir uns eigentlich als ein Unternehmen, aber Papiertechnisch ist es eben getrennt).
Diese Thematik ist auch schon bei dem letzten Audit kurz aufgetaucht, wo der Auditor dann auch meinte für welche Gesellschaft denn nun das Audit zukünfig gelten soll (oder vielleicht sogar für beide).
Nehmen wir mal an, wir würden es nur auf die „Hauptgesellschaft“ (also dort, wo alles abläuft) beziehen, was müssen wir dann machen? Es heißt ja immer: „Es muss sichergestellt werden, dass…“ – Was denn eigentlich? Müssen wir dann bestimmte Verträge verfassen? Bin ich dann als QMB so was wie ein „interner externer Berater“?Hat jemand von Euch mit so einer Situation schon Erfahrungen gemacht? Würde mich über Hilfe freuen… Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße, Crizzy
Hallo Crizzy!
Ich gehe doch recht in der Annahme, das ihr schon zertifiziert seid. Wenn das so ist und keine Probleme auftreten, warum lasst ihr es dann nicht einfach so? Oder will dein Chef nur Geld bei der Zertifizierung sparen?
Gruß
MichaelHallo Crizzy,
du kannst es zum einen so machen wie Michael es beschrieben hat oder ihr lasst beide Unternehmen als Verbund zertifizieren.
So könnt ihr beide Unternehmen zertifizieren lassen und der ext. Auditor legt dann sein Schwerpunkt beim Auditieren dort wo die wesentliche Unternehmenabläufe stattfinden.
Frag doch mal einfach deinen ext. Auditor ob die sowas anbieten.Gruß: Mr.Idea
Hi Crizzy!
Die Forderung „Es muss sichergestellt werden, dass…“ bedarf seltendst Verträge, und schon gar nicht bei solchen Intercompany-Konstellationen.
Hier ist meine geliebte „Nahtstellenbeschreibung“ völlig ausreichend!
Beschreibe hierbei einfach, was der Teil A des Unternehmens an den Teil B übergibt, was die Erwartungen von A an B und zurück sind und was geschieht, wenn diese nicht erfüllt werden.Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hallöchen,
danke für Eure Rückmeldungen.
@ Michael: Ja, wir sind schon seit längerem zertifiziert. Die Aufteilung in 2 Gesellschaften wurde aber erst letztes Jahr durchgeführt. Bzgl. dem ext. Audit hat man sich gar nicht so die Gedanken gemacht und wollte es so weiter machen wie bisher. Aber wie gesagt, der Auditor hat dann beim letzten Audit festgestellt, dass es sich nun um zwei Gesellschaften handelt.
@ Mr. Idea: Zertifizierung als Verbund habe ich auch schon überlegt. Aber von oberster Ebene kamen schon Signale, dass sich das Audit wohl nur auf die „Hauptgesellschaft“ beziehen soll.
@ qualyman: Ja, so eine „Nahtstellenbeschreibung“ ist sicher nicht verkehrt. Aber wie muss man sich das vorstellen? Habe so was noch nie gemacht. Schreibe ich das allgemeiner oder muss ich das auf einzelne Personen beziehen, da sich in der einen Gesellschaft ja mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen/Fähigkeiten befinden, die sie der anderen Gesellschaft zur Verfügung stellen. Wie ist das z. B. mit der Nichterfüllung der Erwartungen – muss dann z. B. aufgenommen werden, was passiert, wenn ich meiner Aufgabe als QMB in der „Hauptgesellschaft“ nicht nachkomme?? Und wo wird so was beschrieben – im QMH oder allgemeines Dok?
Also wir haben hier im Prinzip das gleiche. Ich bin in der einen Firma angestellt als Leiter des QM (hier haben wir einen QMB extra), in der anderen bin ich zusätzlich noch QMB (Tochterunternehmen). Beide kriegen zwar in diesem Fall jeweils ein Zerti, die Kosten belaufen sich aber nur auf die extra Zertifikatsausstellung da alles in einem Rutsch geprüft wird.
Die Schnittstellen habe ich ganz einfach in einem Prozessdiagramm dargestellt (farblich wer macht was). Beschrieben sind ja alle Prozesse schon im QMH. Der Auditor muss halt nur in 2 schauen…(-: und für die Verknüpfung hat er ja wieder das Prozessdiagramm (ganz einfach gehalten auf Abteilungsebene).
Achja und dann ganz kurz einfach in die Stellenbeschreibung eintragen das man für beides zuständig ist.
Im internen Audit vielleicht noch die Schnittstellen prüfen und fertig.
Der oberste Cheff ist ja schliesslich jeweils der gleiche. (und der zahlt ja auch das Audit)
So long
Q…t…Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
(Jaques Tati)geändert von – Q…t… on 29/04/2009 17:39:35
Hi Crizzy,
im allgemeinen werden nur die Funktionen und keine Personen für die Bereiche in der Nahtstelle beschrieben.
Das mit der von dir beschriebene Fehlfunktion „Nichterfüllung von Erwartungen“ kannste da nedde reinschreiben!
Hier würde es fast schon Sinn machen, eine Risikoabschätzung mittels einer FMEA zu machen! Die hieraus abgeleiteten Maßnahmen kannst in der begleitenden Doku verankern.
Gute Zeit!
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