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Hallo zusammen,
wir stellen komplette Baugruppen für Fahrzeuge her und beziehen dafür Einzelteile von Lieferanten, da wir nicht alle Einzelteile selber herstellen können.
Nun reklamiert unser Kunde eine komplette Baugruppe bei uns und stellt uns diese auch in Rechnung.
Der Fehler ist an einem der zugekauften Einzelteile zu finden.Nun möchte ich, dass mir der Lieferant die komplette Baugruppe bezahlt, da ein ausbauen des Einzelteiles nicht möglich ist. (zerstören der Baugruppe)
Laut unserem Einkauf darf ich nur das Einzelteil reklamieren, da er dieses nur liefert. Ich möchte aber die Kosten für die ganze Baugruppe erstattet haben, da er für den Fehler verantwortlich ist.
Wie bringe ich dies am besten in die Reklamation herein, dass es rechtlich und für den Einkauf passt. Ich möchte da das Rad nicht neu erfinden.
Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Hallo,
wenn du das vorher nicht vertraglich geregelt hast, dann hast du jetzt im Nachhinein, nach meiner Erfahrung, keine Chance mehr.
Denke dich einfach in den Lieferanten hinein. Du wolltest auch keine ganze Baugruppe zahlen, wenn du nur ein kleines Teil lieferst, dass kaum Umsatz hergibt und nun einen großen Schaden verursacht hat.
Solche rechtlichen Geschichten müssen vor der Serie geklärt und geschrieben sein, sonst kommt es hinterher immer zu solchen Situationen wie dieser und hier ist die Lage dann verzwickt.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Moin,
ist das nicht ein Fall für die Produkthaftung ? Nicht das defekte Bauteil, sondern die zerstörte Baugruppe muss ersetzt werden, also der entstandene Folgeschaden.
Grübbbellll….Ralf
Hi QM-Snake!
so wie von msb geschildert:
wenn im Vorfeld (Vertrag mit Lieferanten) nichts darüber vereinbart wurde, dass er für die Folgeschäden in einer Baugruppe gerade steht, wenn dies durch sein defektes Teil verursacht wird, dann hast Du schlechte Karten.
Hefte das ganze ab unter „Lessons Learned“:
– Vertragsgestaltung mit Lieferanten
– Qualitätsvorausplanung mit Lieferanten„Eine Investition in Wissen bringt
immer noch die besten Zinsen“Benjamin Franklin
Gute Zeit!
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Hallo Ralf,
so wie ich die Produkthaftungsversicherungen kenne, haben die meist eine gute Klausel, warum nun genau der Fall nicht versichert ist.
Aber schlau machen und mal nachfragen lohnt immer. Da ja gilt: fragen kostet nichts.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Wenn kein Liefervertrag oder eine abgeschlossene QMV vorhanden ist , der die Fehlerfolgekosten regelt , haftet der Lieferant auch nur für den Wert seiner gelieferten Produkte!
Die meisten Lieferanten sind für Verhandlungen offen , d.h die Komplettübernahme der Kosten oder ein Kompromisslösung 50/50 ist bei einem fixen „Einkauf“ immer möglich.Wer will schon einen guten Kunden verlieren :-)
Auf jeden Fall muss der Einkauf mitziehen , ohne den geht gar nichts.Hallo,
es ist doch auch die Frage zu klären, wieso werden fehlerhafte Bauteile des Lieferanten verbaut. Das HGB fordert eine Eingangsprüfung von Teilen. Viele versuchen zwar dies in Lieferverträgen ausser Kraft zu setzen. Aber gegen geltendes Recht hilft auch kein Liefervertrag.
Hallo Eldra,
das HGB fordert aber keine Hundertprozentprüfung als Wareneingangsprüfung. Insofern hilft das in diesem Fall gar nicht weiter.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo QM-Snake,
ich sehe das auch so, ohne vertragliche Regelung kein Ersatz.
Aus Lieferantsicht auch ganz eingängig, da eine solche Forderung nach Erstattung einer ganzen Baugruppe als höheres Risiko eingepreist werden muss, als der Ersatz eines Bauteiles.Gruss
mfunkSie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit>@Eldra
Zitat….“ es ist doch auch die Frage zu klären, wieso werden fehlerhafte Bauteile des Lieferanten verbaut“.Innerhalb eines dynamischen Prüfsystem ist
ein temporärer Prüfverzicht(SKIP-LOT) durchaus möglich!Außerdem ist es heute die Regel das Stichprobenprüfungen durchgeführt werden und nur in Ausnahmefällen 100 % Prüfungen.Genausowenig wird heute z.B. im Maschinenbau nicht immer mit AQL-Werten gearbeitet. Das ist einfach unwirtschaftlich und Qualität sollte erzeugt und nicht erprüft werden!es ist ja alles so weit richtig, was „moderne“ QS-systeme alle zulassen.
Aber im Streitfall bewegen wir uns immer noch im Bereich der geltenden Gesetze.
Das heißt, wenn es im Vorfeld keine Regelungen in Form von QSV und/oder Liefervertrag gab, sieht es mit solchen Forderungen schlecht aus.
Es muss schon ein ganz ordentliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Kunde und Lieferant bestehen, damit sich ein Lieferant auf solche Forderungen einläßt.
Auch ich werde damit konfrontiert, Garantiekosten an Lieferanten weiterzubelasten.
Wenn dies im Vorfeld nicht klar geregelt wurde, keine Chance.Gruß
Eldra
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