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Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitssicherheit:
Wie oft und von wem sind Leitern und Tritte zu überprüfen?
Ich habe hier die Befürchtung dass dies zu einem riesigen, bürokratischen Aufwand mutiert.Wie handhabt ihr diese Sache bei euch im Unternehmen?
Oweia,
prüf doch mal wie oft so eine Leiter genutzt wird. Dann fragst du beim Hersteller wie oft ein Test gemacht wurde bis sie kaputt ging und nach der hälfte macht ihr dann eine Prüfung.
Edit: Wie kommst du denn an so einem schönen Freitag auf das Thema Leitern und Tritte? Langeweile ? ;-)
geändert von – qm-basic on 20/02/2009 08:20:04
hier gibt es eine Norm (Önorm Z 1510) bei uns in Österreich. Bei Euch in der BRD gibt es sicher auch eine.
Moin,
die Notwendigkeit zur Überprüfung von Leitern ergibt sich m. E. aus den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei uns werden diese jährlich geprüfut, die Prüfung wird durch einen Aufkleber am Gerät und Quittierung in einer Liste (Heilige Bürokratie…) dokumentiert. Die Durchführung erfolgt durch die Werksschlosserei.
gruß, Rainaari
…. und auf keinen Fall die Gefährdungsbeurteilung + Unterweisung der Mitarbeiter vergessen…
Manchmal kann einem die Bürokratie wirklich Angst machen…Gruss
Lars„Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will“
(Oscar Wild)bei uns jährlich.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Tobilein,
hier erst mal der „offiziöse“ Teil aus BGV D36, Leitern und Tritte:
§ 29 Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten
DA(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.
(2) Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen.
Zu § 29 Abs. 1:
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern eine tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten.
Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen z. B. das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.Wir prüfen einmal im Jahr, wenn i.O. Plakette drauf und kurzer Eintrag in die Prüfliste, wenn durchgeführt.
Zuviel Bürokratie?
Ich finde nicht.
Prüfung durch Person mit GMV.
Man wundert sich oft, was man für Schätzchen findet, wenn man diese Prüfung erstmalig durchführt, bzw. wie kreativ man Reparaturen mit Holzstücken und Klebeband durchführen kann!!
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZhier erst mal der „offiziöse“ Teil aus BGV D36, Leitern und Tritte:
Ich lese gerade hier:
zum 1. Januar 2008 die UVV „Leitern und Tritte“ (BGV D36) außer Kraft gesetzt
Sprich, die BGV D36 gibts nicht mehr??
hihi,
jedes Jahr bei der Begehung haben wir „gerade frisch angeschaffte Tritte, die noch keiner Prüfung bedurften“ (Vorschlag des Begehers, der viel Realismus mitgringt.
Alle sind happy..
Helau und schöne WE,
ChristophSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
genau die bgv gibts nicht mehr, warum auch. ist schon in der BetrSichV geregelt. Die bgv geht aber automatisch in die BGR 500 ein, ist also nicht ganz weg.
ich kann jedem nur empfehlen die sache mit den leitern ernst zu nehmen. „gerade frisch angeschafft“? nur weil der keinen bock hat was zu tun? Macht mal ne Untersuchung wie hoch der Anteil der Leiterunfälle am gesamten Unfallgeschehen ist. Ihr werdet staunen. Es gibt Betrieb dort findet ihr keine Leiter (VW z.B.) und es gibt Betriebe, da bekommen Fremdfirmen keine Leiter aus dem betrieb (Opel-Belgien z.B.).
das einfachste und sicherste ist: alle leitern rausschmeißen. spar unfallkosten, die prüfung und die jährliche unterweisung.
was ist gmv?
Monika
gmv= gesunder menschen verstand..
ersetzt viele regeln..und verhindert viiiiel unfälleSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Hi Tobi,
Monika hat recht, die Prüfung von allen Arbeitsmitteln ist ins staatliche REcht (BEtrSichV) übergegangen.
Dafür wurde aber Techn. Regeln geschaffen, die die Prüfung nach bestimmten Kriterien z.B. GEfährdung und Nutzung beschreiben.
Nähere Infos dazu findest du in TRBS 1201-Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen unter (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS-1201.html?__nnn=true&__nnn=true)Innerhalb der Gefährdungsberuteilung muss du dann die Prüffristen und die Quali des Prüffers festlegen (Stichwort:Befähigte Person ehemals Sachkundiger).
Bei der Festlegung der Prüffristen kannst du dich aber an den Stand der Technik z.B. BGV D36 orientieren.
Wir prüfen auch jährlich unsere Leitern und dokumentieren es auf der Leiter und im Prüfbuch. Im Netz findest du auch Checklisten zur Prüfung der Leitern.
Bei den anderen Arbeitsmittel kannst du auch so verfahren.
Gruß
Chris -
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