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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verpackungsverordnung VerpackV
Hallo,
ich brauche mal wieder eure Hilfe, diesmal zum Thema Verpackungsverodnung.
1. Unsere Kunden sind ausschließlich im gewerblichen Bereich anzusiedeln. Betrifft mich da überhaupt die VerpackV?
2. Wenn zu 1 = Ja dann:
Die meiste Ware wird zu X Stück in einem Karton verpackt und dann zum Kunden verschickt.
Es gibt aber auch sogenannte Repair- Kits. Diese Kits sind in einem Polybeutel eingeschweißt, welche dann auch zu X Einheiten einem Karton zu den Kunden geht.
Ich blick nicht durch welche Verpackungen überhaupt da überhaupt betroffen sind.
3. Wie sieht das mit den Lieferanten aus die uns Einzelteile etc. schicken. Muss ich von denen auch eine Erklärung einholen das die ihre Ware beim Dualen System registriert haben?
Gruß: Mr.Idea
Hallo!
Info’s zur Verpackungsverordnung findest Du ganz prima bei der IHK (München und Oberbayern).
Es gilt: für die Verpackung, welche beim Endverbraucher landet, bist Du verantwortlich, mußt also lizenzieren. Das gilt nur für Kunden im Inland. Ware die ins Ausland geht, ist davon nicht betroffen. Wenn Deine Plastiktüte beim Endverbraucher landet kannst Du eventuell mit Deinem Lieferanten eine Vereinbarung treffen oder mit dem Händler, der noch zwischen Dir und dem Kunden steht.
Es wird bei dieser Verordnung bis auf den Tesastreifen runtergerechnet, wer den Müll bezahlen muss. Wer den privaten Endverbraucher mit Müll beliefert, muss den entsorgen. Private Endverbraucher sind auch Krankenhäuser, Kasernen, Hotels, Gaststätten, Bildungseinrichtungen uvm.
Ich empfehle zu dieser ach so deutschen Lektüre entweder Baldrian oder Schnaps.
Ich hoffe, dass Du jetzt einen Schritt weiter bist.
Viele Güße Mikki