Bestandteil einer Zertifizierung2009-01-23T11:22:37+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Bestandteil einer Zertifizierung

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    Beiträge
  • Martxel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 32

    Hallo zusammen,

    zuerst einmal Euch allen ein frohes, neues Jahr und weiterhin viel Spaß beim „qualitäten“.

    Nun zu meinem Anliegen:
    Ich bin kürzlich über folgende Frage gestolpert: Was ist nicht Bestandteil einer Zertifizierung nach ISO 9001? Wirtschaftlichkeit oder Mitarbeiterzufriedenheit

    Meine Interpretation:
    beide sind Bestandteile, denn sowohl Nachweise über Investitionspläne als auch Nachweise über Mitarbeiterzufriedenheitsanalysen (6.4. Arbeitsumgebung) werden zertifiziert.

    Eure Meinung würde mich sehr interessieren!

    Viele Grüße

    Martxel

    hagazuza
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 239

    moinmoin!

    –meine Ansicht ist ähnlich: da Mitarbeiterzufriedenheit eine hohe Kundenzufriedenheit zur Folge hat(da gibbet studien)ist diese schon bestandteil der ISO….
    und die Wirtschaftzlichkeit: na welcher Kunde ist denn zufrieden, wenn er z.B. eine unwirtschaftlich arbeitende Anlage bekommt? –oder ist wirtschaftlichkeit wirtschaftliches Arbeiten? dann ist das doch so ähnlich zu bewerten….

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    gebe dir vollkommen Recht.
    Wirtschaftlichkeit gehört für mich zu Normpunkt 6.1 (Bereitstellung der Recourcen), 8.5.1 (Ständige Verbesserung) aber auch in den Entwicklungsbereich (7.1) da ja beste Produkt sonst nicht bezahlbar wäre.

    Und MA Zufriedenheit ganz klar Normpunkt 6.4.

    Gruß: Mr.Idea

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo,

    ist sicher ne Prüfungsfrage, die Antwort ist daher: Wirtschaftlichkeit.

    Prinzipiell habt ihr alle Recht und QM dient ja auch dazu ein Unternehmen wirtschaftlich werden zu lassen, doch aus Sicht des Zertifizieres spielt das eben keine Rolle. Niemand wird ne Abweichung allein deswegen bekommen, dass er Verluste macht.

    Gruß,
    medi

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Moin,

    sehe ich etwas anders, ihr seid ja schon bei der Interpretation!

    „Nachweise über Mitarbeiterzufriedenheitsanalysen“.

    Steht nirgendwo als Forderung in der 9001.

    Ebenso Wirtschaftlichkeit. Wenn ich als Unternehmer Spass daran habe, kein Geld zu verdienen, wer wollte mich daran hindern?

    Eine ISO 9001 jedenfalls nicht.

    Dass mir beides der GMV gebietet, steht auf einem anderen Blatt, in der ISO 9001 jedenfalls nicht!

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Martxel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 32

    Hallo,

    zuerst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Explizit habe ich Forderungen in der Norm an Nachweisen für die Wirtschaftlichkeit noch nicht gefunden.
    Natürlich ist jedes Unternehmen daran interessiert, sich auf dem Markt zu behaupten und somit wirtschaftlich zu arbeiten.
    Aber letzten Endes kann das dem Zertifizierer doch „schnuppe“ sein, denn es soll ja „nur“ die Wirksamkeit des QMS unter Beweis gestellt werden.

    Bzgl. Mitarbeiterzufriedenheit bin ich der Meinung von Mr.Idea, denn Punkt 6.4. bezieht Mitarbeiterzufriedenheit mit ein.

    Grüße

    Martxel

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    „Die Organisation muss die Arbeitsumgebung ermitteln, bereit stellen und aufrecht erhalten, die zum Erreichen der Konformität mit den Produktanforderungen erforderlich ist.“

    NIX Mitarbeiter, NIX Zufriedenheit.

    Alles über das oben stehende hinaus ist interpretiert.

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    –> „Ebenso Wirtschaftlichkeit. Wenn ich als Unternehmer Spass daran habe, kein Geld zu verdienen, wer wollte mich daran hindern?“

    Das Finanzamt wird bald Einspruch einlegen, weil du ein Gewerbe nur anmelden darfst zum Geld verdienen. .
    Andernfalls mußt du eine Stftung oder eine soziale Einrichtung anmelden.

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