QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › 15 Jahre Dokumente aufbewahren…
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… und wieder ein Thema:
Forderung: 15 Jahre Doku Pflicht – was ist damit gemeint?
15 Jahre ab Herstellungsdatum oder 15 Jahre nach Fertigung des letzten Teiles?
Beispiel: gefertigt: 1.1.2000 – aufbewahren bis 1.1.2015
letztes Teil gefertigt: 1.1.2010 – müssen dann ALLE Dokumente seit 2000 bis 2025 aufbewahrt werden?
Grüsse aus dem Schnee-HahnHPH
Ohje webhan, das wird aber spaßig!
War auch mal auf der Suche nach Archivierungszeiten und bin da bei einigen Dokumenten auf 30 Jahre gestoßen!!!
Würde da direkt mit Eueren Kunden die Forderungen makl durchgehen, welche Doku wie lange (Produktherstellung + Ersatzteilbedarf + Archivierungsdauer) aufbewahrt werden muss.
Im letzten Betrieb wurden sämmtliche Doku gescannt und auf DVD gebrannt, weil niemand das Risiko eingehen wollte, Doku zu vernichten.
Teil uns bitte Deine Entscheidung mit.
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hallo HPH!
GMV sagt: 15 Jahre nach Fertigung des letzten Teils, das nach diesen Unterlagen gefertigt worden ist. Wenn das Teil, an dem der Kunde gestorben ist, in 2010 gefertigt worden ist, brauche ich die AAW, die in 2010 in Kraft war. Die für 2000 nützt mir dann nix mehr.
Allerdings sind hier genug Branchen vertreten, in denen GMV bei der Doku eine eher untergeordnete Rolle spielt. Ich weiß nicht, was Ihr herstellt.Schöne Grüße
Frank
„Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Hallo HPH,
würde quasi beider Vorgängerbeiträge zusammenfassen. Mit dem Kunden das genau durchsprechen, bringt dich auf die sichere Seite.
Ansonsten sehe ich 15 Jahre Doku ab dem Zeitpunkt, da das Dokument ins Archiv wandert. D.h. das von 2000 endet dann 2015 und das von 2010 endet 2025.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo,
1. Welche Forderung/ Pflicht meinst du? Gesetzlich oder Kundenseitig?
2. Soweit ich weiß gelten die 15 Jahre für das Dokument. D.h. Dokument von 2000 dann kanns 2015 vernichtet werden.Gruß: Mr.Idea
Servus,
wir (Medizintechnik) haben die Doku in 2 Schienen unterteilt: Device Master Record (Spezifikation, Anweisende Dokumente, Verfahrensanweisungen…) und Device History Record (Herstellungs- und Prüfaufzeichnungen).
Für den DMR gilt: Archivierung bis 10 Jahre nach Ende der Herstellung, der DHR wird 10 Jahre nach Herstellung der jeweiligen Charge vernichtet.
Allerdings befinden wir uns erst seit 2003 in Produktion, sodaß bislang noch keine Entscheidung über Vernichtung von Dokumenten getroffen wurde. Den ganzen Mist einzuscannen und dann zu shreddern wäre ne Sklaven^WPraktikantenarbeit…
Wobei die Archivierung auf DVD vergebliche Liebesmüh ist.. für ernsthafte Zwecke taugen selbstgebrannte DVDs nunmal gar nicht. Besser ist hier ein lebendes Archiv auf Festplatten, welche dann alle 2-5 Jahre umkopiert werden.
gruß, Rainaari
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