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… hatte gestern heftigste Diskussionen beim Bereitschaftsaudit TS 16949.
Unser Auditor „möchte“, dass wir alle Verfahrensanweisungen in Prozessanweisungen umbenennen – Grund: es gibt nur noch Prozesse, die Bezeichnung „Verfahren“ ist somit nicht mehr richtig…..
hmmmm – wie sags ichs meinem Kinde, dass ein Verfahren nicht einem Prozess entspricht – oder irre ICH mich???Grüsse aus dem stürmischen Haan!
HPH
Hallole Webhan!
??!!??
Prozesse sind Abfolgen von versch. Arbeitsschritten oder Verfahren, auch Teilprozesse genannt.lt. WIKI:
„Verfahren“
Ein Verfahren ist ein geregelter, in Verfahrensschritte zerlegbarer, für Beobachter transparenter und wiederholbarer Ablauf (Prozess)“„Prozess“:
„Ein Prozess, auch Prozeß,[1] ist allgemein ein Verlauf, eine Entwicklung“Für mich ist der Prozess und die -anweisung oder -beschreibung das Gängigste, wo ein jeder im QM über „prozessübergreifend“, „Prozessfähigkeit“ „Prozessaudit“ usw spricht.
Verfahren = ältere Bezeichnung
Prozess = neuere BezeichnungGute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hallo Webhan!
Wenn es nicht zu aufwändig ist, mach es einfach. Ich gehe mal davon aus, das eure Dokumente noch durch ein Nummernsystem benannt bzw. gekennzeichnet sind.
Alternative: Lass es so. Der Auditor kann daraus nichts ableiten und darf euch auch nicht benachteidigen. Problem: Die Mitarbeiter müssen das System kennen und wissen, wo sie was finden. Schulung?! Der Inhalt der Dokumente ist wichtig, nicht die Bezeichnung. Aber wie geschrieben, Du hast 2 Wege, einmal der ohne Probleme und einer könnte zu Diskussionen führen.
Gruß
MichaelHallo webhahn,
es mag sein, dass die Definition etwas weit hergeholt ist, aber für mich erscheint der Begriff „Verfahren“ als eine streng reglementiert Prozedur (also kein Prozess). Diese Sicht ergibt sich aus solchen Worten, wie z.B. Betriebsplanverfahren (behördlich reglementiert), Herstellungsverfahren (festgelegte Rezeptur), gerichtliches Verfahren (selbstredend). Das will heißen, es gibt keine Spielräume, kein ad hoc, keinen GMV für angemessenes Handeln, sondern eben ausschließlich das anzuwendende Verfahren. Für mich sind das die wesentlichen Unterschiede zu einem Prozess, der Entwicklungen zulässt, ja sogar fordert, siehe KVP.
Gruß
hadiHallo webhahn,
hier mein „Senf“ dazu:
Zitat aus Symposion: „Verfahrens- beziehungsweise prozessbezogene Dokumentationen zum Beispiel Verfahrensanweisungen oder Prozessbeschreibungen beschreiben organisatorische und bereichs- beziehungsweise abteilungsübergreifende Abläufe und Tätigkeiten. Sie gewährleisten die Funktion des Managementsystems durch die Definition der Schnittstellen und durch die Festlegung der Eingabe-/Ausgabeinformationen.
Vorgangsbezogene Dokumentation: Wie wirds vor Ort gemacht?
Vorgangsbezogene Dokumentationen zum Beispiel Arbeits- und Prüfanweisungen definieren arbeitsplatzbezogene Tätigkeiten und Abläufe.
Definition von »Verfahren« und »Prozess«
Verfahrensanweisungen Verfahrensbeschreibungen oder Prozessbeschreibungen sind die bekanntesten Formen der verfahrens- beziehungsweise prozessbezogenen Dokumentation.Doch was ist der genaue Unterschied zwischen einem Prozess und einem Verfahren?
Die ISO 9000:2000 definiert diesen folgendermaßen [4]:
• 3.4.1 Prozess: Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten der Eingaben in Ergebnisse umwandelt.
• Anmerkung 1: Eingaben für einen Prozess sind üblicherweise Ergebnisse anderer Prozesse.
• Anmerkung 2: Prozesse in einer Organisation werden üblicherweise geplant und unter beherrschten Bedingungen durchgeführt um Mehrwert zu schaffen.
• Anmerkung 3: Ein Prozess bei dem die Konformität des dabei erzeugten Produkts nicht ohne weiteres oder in wirtschaftlicher Weise verifiziert werden kann wird häufig als »spezieller Prozess« bezeichnet.
• 3.4.5 Verfahren: Festgelegte Art und Weise eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen.
• Anmerkung 1: Verfahren können dokumentiert sein oder nicht.
• Anmerkung 2: Wenn ein Verfahren dokumentiert ist werden häufig Benennungen wie »schriftlich niedergelegtes Verfahren« oder »dokumentiertes Verfahren« verwendet. Das ein Verfahren beinhaltende Dokument kann als »Verfahrensdokument« bezeichnet werden.Leichter verständlich ist die folgende Unterscheidung von »Prozess« und »Verfahren«:
• Das Verfahren und zusätzlich festgelegte:
• Eigentümer
• Kunden intern/extern
• Ziele
• Kennzahlen und Bewertung der Ziele
• Maßnahmen der Prozessverbesserung Regelkreis
• ergeben den Prozess [1].Das Verfahren ist also ein Teil des Prozesses.
Aus diesem Grund wird in den nachfolgenden Abschnitten immer von der Prozessbeschreibung gesprochen. Die Verfahrensanweisung beziehungsweise -beschreibung ist damit bis auf die oben aufgelisteten Zusätze in der Prozessbeschreibung enthalten.
Auch in der DIN EN ISO 9001 ist überwiegend von Prozessen und nicht von Verfahren die Rede.“Mehr Details dazu findest du unter: Symposion
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
geändert von – msb on 20/11/2008 13:13:16
Moin Forum!
wir haben das so definiert: Eine Verfahrensanwiesung ist eine prozessübergreifende Anweisung, bzw. betrifft mehrere Prozesse wie z. B die VA- interne Qualitätsaudits….
Verfahren sind Methoden die „von ober “ kommen also von der Führungsebene.Das finden immer alle ganz toll diese Abgrenzung, deswegen bin ich schon recht verwundert… Ich würde aber nicht immer einfach machen was der Auditor sagt. Sowas ist doch keine abweichung!!
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