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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Ausschlüsse nach ISO 9001 Kapitel 7
Hallo, wir ihr ja schon wisst sind wir ein Dienstleisterunternehmen.
Welche Ausschlüsse darf ich nach der Norm in das Handbuch schreiben? Es dürfen nur Teile des Kapitels 7 ausgeklammert werden, oder?
Welche kommen denn da für uns in Frage?
Grüße aus dem Norden
Qm-Basic
Hallo QM-Basic,
wenn Du in die Suche-Funktion „Ausschlüsse“ eingibst, bekommst Du die Antworten auf Deine Fragen, z. B. in diesem Thread und in diesem (gaaaanz unten).
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)
Hallo und danke erst einmal.
Mir ist das ganze etwas undurchsichtig.
Ich habe jetzt Kapitel:
7.3 Entwicklung
7.5.3 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
ausgegliedert.
Bei den anderen sehe ich noch teilweise Bezüge zu unserem Unternehmen.
Hallo!
Wieso müsst ihr nichts Kennzeichnen oder die Rückverfolgbarkeit sicherstellen? Und unter Punkt 7.5 darf (soweit ich das gelernt habe) sowieso nichts ausgeschlossen werden. Damit braucht ihr ja quasi keine Dokumentenlenkung. Und das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Was für eine Dienstleistung leistet ihr denn? Würde uns evtl. helfen die Frage besser zu beantworten. Allewrdings ich erst am Montag, weil ich jetzt Feierabend mache.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
schau mal auf seite 2 der norm, dort unter modul e . Das war aber vor kurzem schon thema, der ausschluss von 7.5.1; 7.5.2 und 7.5.3 sind zulässig.
Gruß
Stefan
„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“