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Hallo!
Laut unserem externen UM Berater, ist für Stoffe ab Schutzstufe 2 (WGK 2) eine Ersatzprüfung durchzuführen. Jetzt runzelt natürlich jeder bei uns die Stirn, da es ein enormer Aufwand wäre das alle zu prüfen. Selbst wenn der Lieferant sagt, er hätte was, heißt es ja noch lange nicht das wir es einsetzen können. Es kommt dabei teilweise zu erheblichen Prozessänderungen, bei dehnen wir die Haltbarkeit der Produkte nur sehr aufwendig und teuer nachweisen könnten (wenn überhaupt, der Versuch kann auch negativ ausgehen) Hat jemand weitere Infos zum Hintergrund dieser Forderung und wie man sie wirtschaftlich umsetzen oder auch streichen kann?
Gruß
Michaelhi!
hast du mal gefragt, wo steht, daß ihr das müßt? ich meine, unser berater kann mir auch viel erzählen, aber er sagt dann auch, ob es dazu eine gesetzliche grundlage gibt.
gruß
hacki„das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums
Hallo Michael,
jeder Gefahrstoff in einem Betrieb muss vor seiner Freigabe für den Einsatz nach der GefahrstoffVO einer Substitutionsprüfung unterzogen werden.
Anbei ein Link, der das untermauert: SubstitutionsprüfungMachen wir schon lange so. Wenn du natürlich das nie gemacht hast und nun alle Gefahrstoffe nachholen musst, hast du reichlich Arbeit.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo!
Das ist ein Problem. Der ist z. Z. in Urlaub und ich beschäftige mich gerade intensiver mit seinen Auflistungen. Dabei bin ich über diese angebliche Forderung gestolpert. Nächsten Freitag sehe ich ihn wieder, aber bis dahin hätte ich gerne mal andere Informationen erhalten. Natürlich werde ich ihn am Freitag genau das Fragen.
Gruß
MichaelHallo,
du verwechselst Schutzstufen mit Wassergefährdungsklassen (WGK)!
Schutzstufen sind NICHT gleichzusetzen mit WGK!!! Das ganze hat weniger mit Umwelt sondern eher mit Arbeitsschutz zu tun!
Da du mit Gefahrstoffen arbeitest ergeben sich aus der Tätigkeit, Tätigkeitsdauer, verwendeten Stoff usw. eine Schutzstufe.
Bei Schutzstufe 1 ist z.B. der „normale“ Arbeitsschutz noch ausreichend.
Bei Schutzstufe 2 geht das ganze weiter und man sollte/ muss (weiß nicht so genau) einen Ersatzstoff finden oder entsprechende Arbeitschutzmaßnahmen installieren (z.B. Absaugung, etc.)
Bei Schutzstufe 3 wird richtig arg schlimm.
Auch wenn ich ungern Werbung für Weka mache, dann solltest du dir mal „Gefahrstoff Check“ kaufen. Da wird das Thema seht intensiv behandelt.
Gruß: Mr.Idea
Hallo Michael,
msb bringt es gut auf den Punkt.
Lies einmal die Gefahrstoffverordnung im Originaltext (gibt es wie alle Gesetze frei im Internet).
Streichen könnt ihr diese Forderung nicht.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Michael,
Die Prüfung auf die „Möglichkeit der Substitution“ ist in der Gefahrstoffverordnung §7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung verankert. Es gehört zum Gebiet der Arbeitssicherheit. Da die UM Auditoren mittlerweile nicht mehr so viel auf dem UM Gebiet finden, weichen sie auf das Gebiet der Arbeitsicherheit aus.Streng genommen muß die „Möglichkeit der Substitution“ bei allen Gefahrstoffen durchgeführt werden. Dazu würden zum Beispiel auch UHU oder TipEx zählen da sie ja auch ein Gefahrensymbol haben obwohl ich diese bei haushaltsüblichen Mengen der Schutzstufe 1 zuordne.
In der „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 440 geht es um die Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung (Substitution). Hier wird häufig das Spaltenmodell genommen.In der Praxis kommt es auf die von dir eingesetzten Arten und Mengen der Gefahrstoffe an. Dementsprechend aufwendig oder einfach würde ich die Substitutionsprüfung ausfallen lassen. In vielen Fällen ist bei uns der Gefahrstoff durch den Kunden vorgegeben. In diesen Fällen habe ich den Kunden angeschrieben und eine Begründung oder die „Möglichkeiten der Substitution“ für den Einsatz des Gefahrstoffes gebeten. So habe ich einen Teil der Arbeit abgewälzt und Begründungen bekommen.
Bei „eigenen“ Gefahrstoffen weiß ich ja genau warum ich diesen Stoff einsetzte. Die Begründung kann ich verwenden um zu dokumentieren, dass es keinen geeigneten Ersatzstoff (Verfahrenstechnische / Prozesstechnische Begründung) gibt.
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, wie eine „Möglichkeit der Substitution“ zu dokumentieren ist. Die TRGS 440 ist nur eine Regel und daher nicht rechtsverbindlich.Für Gefahrstoffe der Schutzstufe 2 würde ich so verfahren. Bei höheren Schutzstufe oder großen Mengen lieber auf Nummer sichergehen und die Spaltenmethode wählen. Auf jeden Fall ist das ein Thema der Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.
Gruß
Uli -
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