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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Was muss unterschrieben werden?
Hallo liebes Forum,
habe schon mal die alten Einträge quergelesen, aber noch nix passendes gefunden.
Frage:
Wie geht man in Zeiten elektronischer Kommunikation mit Unterschriften um?
Wir haben in vielen Vorlagen bei uns ein Unterschriftenfeld. Da aber die meisten Themen bei uns per Mail geklärt werden, haben wir jetzt einen Haufen abgespeicherter Vorgänge, die auch ausgefüllte (Word-)Vorlagen enthalten auf denen im Feld „Unterschrift“ entweder nur der Name des ausfüllenden per Textverarbeitung eingetragen wurde oder das Feld komplett leer ist. Einige Vorlagen enthalten bei uns daher schon den Hinweis unter dem Unterschriftfeld: „Trifft nicht zu bei Versand per E-Mail“. Was die benannte Stelle / der externe Auditor ganz in Ordnung fand. Allerdings haben wir überhaupt keine Kriterien für welche Dokumente eine Unterschrift erforderlich ist und wo sie entfallen kann. Kennt jemand eine Quelle aus der hervorgeht wo Unterschriften (per Hand) gefordert sind, nach dem Motto „Angebot an Kunden: ja; Auftragsbestätigung: ja, Rechnung: nein“ usw.?
Hallo Deichkind,
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einiges zum Thema elektronische Signatur zusammen getragen: BSI-Faltblatt elektronische Signatur
Je nach Sicherheitsstandard sind unterschiedliche elektronische Signaturen möglich. Auf der Ebene qualifizierte elektronische Signatur (mit und ohne Anbieterakkreditierung) sind diese Signaturen und die handschriftliche Unterschrift gleichgestellt.
In dem Faltblatt wird auch beschrieben, wann welche Signatur notwendig ist (Stichwort Rechtssicherheit).
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)