Explosionsschutzdokument2008-07-10T11:03:21+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Explosionsschutzdokument

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Frage an unsere Asi Experten. Wer darf eigentlich ein Explosionsschutzdokument die erstellen und wer unterschreiben? Bei den Vorlagen die ich habe, steht einmal der Arbeitgeber für eine Unterschrift und einmal Unterschrift des Erstellers. Gibt es dazu Vorschrifen?
    Es geht um Explosionschutz in Räumen für das Lackieren und beschichten von Metallteilen.

    Gruß
    Michael

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Michael,

    das ExDokument ist vergleichbar zu einer Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche. Der Unterschied im Vergleich zur normalen Beurteilung besteht darin, dass der Rahmen ein wenig fixiert ist, welche Angaben zu machen sind (Tätigkeit, Wahrscheinlichkeit für das Auftreten, Maßnahmen, Explosionsauswirkungen etc.).

    Somit sollte vom Ersteller eine gewisse Fachkunde zu erwarten sein. Die GefStoffV benennt hierfür die Sicherheitsfachkraft, so der Arbeitgeber selbst dazu nicht in der Lage ist. Die Anforderungen an Fachkunde umschreibt die TRBS 1203 ganz gut, auch wenn sie hier nicht im eigentlichen Sinne anwendbar ist.
    Gefordert wird
    – Ausbildung
    – Erfahrung und
    – zeitnahe berufliche Tätigkeit.

    Eine direkte Festlegung was die Fachkunde bedeutet, gibt es somit nicht, aber man kann sich vorstellen, was (nicht) gemeint ist.

    Unterschreiben sollten der Ersteller, der Fachvorgesetzte, SiFa und die Geschäftsleitung. Die Bewertung von Exschutzbereichen sollte immer ganz oben aufgehängt werde, da der mögliche Schaden sehr hoch sein kann. Es gibt aber auch hierzu keine „muss“-Regelung!

    Man kann z.B. darüber nachdenken, auch den Betriebsrat mit unterschreiben zu lassen – wird aber bei den meisten Unternehmen nicht gemacht (die Arbeitsumgebung und dazu gehört AS könnte man auch als Mitbestimmungspflichtig ansehen …).

    Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.
    Have a nice weekend

    Qmarc

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QMarc!

    Danke für die ausführlichen Infos!

    Gruß
    Michael

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    für ex schutz gibts ne eu richtlinie, umgesetzt in der 11. v zum gpsg, welche zu beachten. außerdem gilt die betrsichv.

    Monika

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