Definition Edelstahloberfläche geschliffen2008-07-10T10:46:43+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Definition Edelstahloberfläche geschliffen

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  • Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Es geht um Edelstahlbleche/Teile die ein bestimmtes gleiches Oberflächenaussehen haben müssen.

    Die Oberfläche soll geschliffen /gebürstet sein.

    Wie lässt sich diese Angabe in den Vorgaben korrekt angeben?

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Eric,

    dazu gibt es, wenn ich mich nicht irre, Angaben, die sogar genormt sein müssten.

    Beispiel: Geschliffen einseitig / zweiseitig Korn xy

    Das kann euch aber euer Lieferant genau sagen.

    Dino

    ______________________

    Multae sunt causae bibendi

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860
    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Eric,
    das geht nur über Grenzmuster.
    Angaben wie Korn etc. sind zu ungenau.

    Gruss

    Carlos

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hm, an Ra/Rz Werte dachte ich auch, aber leider beinhalten diese Werte keine Toleranzen.
    Auch ist eine Rauigkeit keine optische Eigenschaft.

    Grenzmuster sind ja auch so eine Sache…….
    Woher sollte ich denn zu Anfang Grenzmuster her haben??
    Die finden sich erst mit der Zeit.

    Was haltet Ihr davon die Herstellungsvorgaben zusammen mit dem Lieferanten festzulegen?
    Also Schleifband und Korngröße sowie das Grundmaterial zu definieren.

    Außerdem weis ich zwischenzeitlich daß sich frisch geschliffenes Blech noch im Aussehen verändert. (Oxidation??)

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Eric,
    die Oberfläche vom ersten Schliff unterscheidet sich grundsätzlich von der Oberfläche vom letzten Schliff mit dem gleichen Schleifpapier, egal was für ein Korn du nimmst und egal welches Grundmaterial definiert worden ist.

    Wie eine Oberfläche auszusehen hat entscheidet schlussendlich der Kunde.
    Wie weit sich die Kunden- Vorgabe mit euren Möglichkeiten deckt muss schlussendlich in einer Herstell- oder Machbarkeitsabklärung geklärt werden.

    Gruss

    Carlos

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