Änderung des Chemikaliengesetzes2008-06-24T10:17:08+01:00

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  • msb
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    Hallo Umweltfachleute,

    habe soeben die seitenlange Änderung des Chemikaliengesetzes überflogen, um zu sehen, ob für mich was dabei ist, das ich gezielt anders machen muss.

    Kann mir jemand in 3-5 Sätzen sagen, was gravierend anders ist oder ist es nur viel BlaBla, wie so oft?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Mr.Idea
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    Hallo msb,

    eventuell kann ich dir weiterhelfen wenn du mir sagst um welches Chemikaliengesetz es sich genau handelt.
    Habe einen Abo- Zugang zu Umwelt Online indem man die Änderungen quasi auf einem Blick sieht.

    Gruß: Mr.Idea

    msb
    Teilnehmer
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    Hallo Mr. Idea,

    es geht um das ChemG vom 20.05.08 mit seiner gigantischen seitenlangen Änderung wo du wenn du unten angekommen bist nicht mehr weißt was zu Anfang drinsteht.

    Bin gespannt, ob du das auf 3-5 Sätze reduzieren kannst.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Mr.Idea
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    Hallo msb,

    hast Recht sind arg lang die Änderungen.
    Muss mich wohl damit geschlagen geben.
    Ich kann dir aber gerne mal den Text herauskopieren wo gegenübergestellt ist was ALT und was NEU ist.
    Sag Bescheid dann schick ichs dir per Email.

    Gruß: Mr.Idea

    msb
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    Hallo Mr. Idea,

    danke, habe selber den Zugriff.

    Hallo QMarc,

    kannst du es auf den Punkt bringen?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    QMarc
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    Hallo zusammen, Moin msb,

    ja gerne :-)

    Die Anpassung des ChemG resultieren aus der REACH-Verordnung. Bereits im März ist das sogenannte REACH-Anpassungsgesetz verabschiedet worden.

    REACH bedeutet übersetzt Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien und logischerweise schmeißt es die bisherigen Regelungen des ChemG etwas durcheinander, so dass ein Rückvollziehen aus den Änderungstexten sehr schwierig ist.

    Kurze Zusammenfassung:
    1. Anmeldung von Chemikalien nach ChemG entfällt (jetzt REACH)
    2. Behörden zur Umsetzung von REACH sind Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) sowie Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    3. Die Landesbehörden werden zur Kontrolle von REACH-Forderungen ermächtigt
    4. Kommunikation zwischen 2. und 3. wird geregelt
    5. Sanktionen bei Verstößen gegen REACH werden festgelegt (im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahren Haft)

    Soweit in Kürze, was mir ad hoc einfällt.

    Infos gibt es auch beim BMU http://www.bmu.de/chemikalien/reach/doc/40104.php

    Ich hoffe, das schafft ein wenig Klarheit.
    Viele Grüße
    Qmarc

    msb
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    Hallo QMarc,

    wusste ich doch, dass du den „reach“tigen Einblick in diese Materie hast.

    Dein Exzerpt der Änderung ist mir sehr hilfreich.

    Danke.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    msb
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    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QMarc,

    jetzt hat es zu der großen Änderung des ChemG am 20.Mai 08 eine völlige Neufassung dieses Gesetzes am 2. Juli 08 gegeben.

    Welches sind denn die gravierenden Änderungen der dazwischenliegenden 43 Tage?

    Kannst du wieder mal weiterhelfen?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Entchen
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    Hallo Msb,

    da bisher keiner geantwortet hat, schreib ich mal was aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Beamtin……

    Oft ist es so, dass dann, wenn in einem Gesetz sehr viel geändert wird, kurze Zeit nach dem Beschluss und der Veröffentlichung der Änderung eine Neufassung des Gesetzes veröffentlicht wird. Das geschieht dann meist nur, damit das Gesetz trotz der vielen Änderungen gut lesbar ist. Es kann also gut sein, dass nichts mehr geändert wurde und nur der neue Text eingearbeitet wurde – kann aber auch anders sein.

    Gruß
    Entchen

    msb
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    Hallo Entchen,

    >> Das geschieht dann meist nur, damit das Gesetz trotz der vielen Änderungen gut lesbar ist. Es kann also gut sein, dass nichts mehr geändert wurde und nur der neue Text eingearbeitet wurde <<

    Ich vermute, dass du hier voll ins Schwarze triffst.
    Die große Änderung war die Einarbeitung aufgrund von REACH. Dass nun in der Zwischenzeit noch sich viel geändert hat, halte ich für unwahrscheinlich.

    Somit danke für dein Posting.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    QMarc
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    Moin msb,

    sorry für die verspätete Antwort.

    Deine Frage kam für mich auch etwas überraschend. Mir ist als letzte Änderung nur das REACH-Anpassunsgesetz bekannt. Von daher vermute ich, dass Entchen recht hat.

    Sollte noch etwas anderes recherchiern, melde ich mich.

    Schönes Wochenende
    Qmarc

    msb
    Teilnehmer
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    Hallo QMarc,

    auch wenn deine Antwort diesmal kurz ist, hat sie einen gewissen Beruhigungscharakter.
    D.h. ich gehe bei dieser Änderung mal bis auf Weiteres von einer „kosmetischen“ Änderung des deutschen Gesetzgebers aus.

    So long …

    msb

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    Entchen
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    Hallo Msb,

    ich kann Dich nun endgültig beruhigen. Schau mal auf der Seite:
    bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1146.pdf

    Da steht genau, welche Änderungen des Chemiegesetzes die Neufassung berücksichtig („den am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen Artikel des eingangs genanten Gesetzes“ – und das war die Änderung des Chemikaliengestzes im Rahmen des REACH-Anpassungsgesetzes vom 20.5.2008)

    Gruß
    Entchen

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    danke,

    wir sind doch einfach fachkundig hier.

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