QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › REACH-Aktionismus
-
AutorBeiträge
-
Hallo Forum,
wir haben hier einen ganz übereifrigen Kunden, der von uns einen REACH-Fragebogen ausgefüllt haben möchte.
Bei seiner ersten Anfrage haben wir ihm klar gemacht, dass wir nur Kunststoffgranulat zu Teilen verarbeiten und damit nicht unter die REACH-VO fallen.Das hat ihn nun ein paar Monate ruhig gestellt und jetzt kommt er wieder daher mit folgendem Wortlaut: “ Ihre Absichten betreffend der Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber REACH an uns zu bestätigen. Diese Information betrifft nicht nur Produktionsteile sondern alle Substanzen, Erzeugnisse oder Artikel die innerhalb Ihres Produktionsprozesses Anwendung finden ( z.B. Produktionsmittel, Schmieröl, oder Chemikalien).“
Nach allem was ich in den alten Threads zu dem Thema gelesen habe, muss ich nach wie vor nicht in den REACH-Aktionismus einsteigen, nur weil dieser Kunde hier auf Nummer 10000% geht.
Stimmts?Gruß msb
– wer die Wahrheit sucht, wird sie finden –
Hi msb,
ja, Du hast recht!
Es ist nicht die Aufgabe der Kunden, die Lieferanten zu kontrollieren. Daran soll und darf er kein Interesse haben.
Er hat natürlich im Sinne von Ressourcensicherheit ein bereechtigtes Interesse daran, dass ihr auch morgen noch am Markt seid.
Was ihr wann, wo und vor allem wie anwendet ist eure Sache und genau das sieht die REACH-VO auch so. Außer der Weitergabe bestimmter Informationen wie Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenarien etc. innerhalb der Lieferkette gibt es keine weiteren Anforderungen. Da ihr keine Chemikalien produziert, trifft für euch noch viel weniger zu.
Um vorbereitet zu sein, auf das was da noch kommen könnte, schau am besten auf Art. 7, Abs. 2 ff. Dort sind die Formulierungen enthalten die für Erzeugnisse wie eure gelten.
Ich hoffe, das hilft dir ersteinmal weiter.
Viel Erfolg beim Kunden,
QmarcHi QMarc,
vielen Dank für deine Antwort. Diese hilft mir sehr, da sie dazu beiträgt auch die internen Gemüter zu beruhigen und auch aufzeigt, dass ein blindes Ausfüllen von Papieren nicht zielführend ist.
Wie so oft bei neuen Gesetzen und Verordnungen, die etwas komplexer sind und daher nur von einem Bruchteil der Betroffenen verstanden wird, fängt das wilde Absichern nach allen Seiten an, mit Schreiben aller Art, die oft nicht mal die Verfasser verstehen.
Daher macht mich deine Antwort wirklich sehr froh.
Ein schönes Wochenende wünsche ich
msb
– wer die Wahrheit sucht, wird sie finden –
HILFE.
Bin in gleicher Lage wie msb, Verarbeiter von Kunststoffgranulaten. Wie können wir die Anfragenflut unserer Kunden effektiv abwimmeln? Reach-beauftragte benennen, Reach-Auditcheckliste ausfüllen, usw.
Der Einkauf schreit nach Schulung oder würde es am liebsten der QS in die Schuhe schieben. Wazu das Ganze, wenn es uns nicht betrifft?
Wer kann mir Hilfestellung geben?
Hallo Nowonder,
schau doch mal zum Einstieg bei den Seiten des Komnet unter http://www.reach-net.com rein.
Dort ist die Frage nach Kunststoffgranulaten schon häufiger gestellt worden.REACH-Beauftragte schießen gerade in vielen Firmen aus dem Boden.
Aus meiner Sicht sollte es salopp formuliert nicht so heiß gegessen wie gekocht werden. Mir ist klar, dass alle ihre Kunden ernst nehmen – dafür haben wir ja das Q-Management.
ABER worum geht es? Es geht um Chemikalienrecht – will heißen die Registrierung von Stoffen. Damit sind diejenigen am stärksten betroffen, die Stoffe (Chemikalien) in den Verkehr bringen (nicht nur Gefahrstoffe).
Die größte Hektik bricht bei denen aus, die sich bisher nicht oder nur unzureichend mit REACH beschäftigt haben. „Ich habe gehört, man muss da jetzt Fragebögen verschicken“ – puuuh.
@nowonder: Formuliere doch bitte konkreter deine Fragen und wir alle schauen, ob und wo wir dir helfen können.
Viele Grüße
Qmarcgeändert von – qmarc on 24/06/2008 19:24:53
Davon abgesehen, dass ich keine konkreten Fragen stellen kann, weil ich mich in dem Gebiet nicht auskenne und auch keine Reach-bauftragte werde, hat mir der Link sehr geholfen.
Danke.Antwort für andere Interessierte:
Sollte es sich bei den von Ihnen importierten Produkten um Kunststoffgranulate aus PE oder PP handeln, so zählen diese zu den Polymeren und sind gemäß Artikel 2 Ziffer 9 von Titel II (Registrierung) und Titel VI (Bewertung) der REACH-Verordnung ausgenommen.Die zusätzlich zugesetzten Stabilisatoren/Additive zum Kunststoff müssen aber für diese Anwendung, also Stabilisation von Kunststoffen etc., registriert sein. Ab 1 t per anno.
Supi, damit hat sich unser Aufwand auf Null reduziert. Danke. Danke. Danke.
Hallo zusammen,
ein kurzer Nachtrag zur REACH-Verordung.
Die Anhänge IV und V wurden mit der Änderungsverordnung 987/2008 novelliert. Die Anhänge IV und V enthalten die nicht-registrierungspflichtigen Stoffe. Wer sich also bei den REACH-Pflichten bisher auf diese Anhänge gestützt hat, sollte diese erneut prüfen.
Darüber hinaus sind beinahe alle Leitfäden des REACH Implementation Processes (RIP) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar. Wer also Informationen zu einzelnen Fragen/Themengebieten hat, dem wird hier geholfen.
Ebenfalls ist die Liste aller bisher vorregistrierten Stoffe auf den Seiten der ECHA als CSV-Datei einsehbar.
Viele Grüße
Qmarc___
You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.