Alarmierung im Notfall2008-05-16T12:08:39+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Alarmierung im Notfall

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo liebe ASI-Spezialisten im Forum!

    Gibt es eine Forderung, wie eine Alarmierung, z.B. Brand, in einem produzierenden Unternehmen mit ISO 9000 erfolgen muss?

    Genügt lautes Schreien, oder klingeln aller Telefone mit einem eindeutigen Signal?

    Gibt es länderspezifische Unterschiede?
    Konkret: Baden-Württemberg??

    Danke vorab für alle Rückmeldungen!

    Schönes Wochenende!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Hallo qualyman,

    soweit mir bekannt ist, gibt es dazu keine Forderungen oder Regelungen. Wir sind bei Brandschauen bisher auch noch nie diesbezüglich gefragt worden.

    Wir haben bei uns im Haus eine Sirene die durch die Brandmeldeanlage selbstständig anschaltet sobald im Haus ein Feuer ausbricht.

    Ohne eine BMA wird ein Brand in manchen Räumen (Heizung, Server, Elektroverteilung oder Trafo etc.) evtl. erst bemerkt wenn es schon zu spät ist.

    Gruß und schönes Wochenende
    Henning

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo Qualyman,

    die Iso fordert da nix. Ist auch noch nie während einer ext. Audit Begehung bemängelt worden.
    Kleiner Tipp: Ruf mal bei der örtlichen Feuerwehr an ,nein nicht 112 :-) , die haben meisten einen der sich die Betriebe anschaut ob der Brandschutz ausreichend ist.

    Gruß: Mr.Idea

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Qualyman,

    „Gibt es eine Forderung, wie eine Alarmierung, z.B. Brand, in einem produzierenden Unternehmen mit ISO 9000 erfolgen muss?“

    Nein, durch ISO 9001 schonmal garnicht.

    Geregelt wird dies im Arbeitsschutzgesetz (§10) und in der BGV A1, wobei geregelt nicht wirklich den Sachverhalt ausdrückt, wie ich finde.

    Auszug BGV A1:
    § 22 Notfallmaßnahmen
    (1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind

    Ihr legt euer Verfahren also selber fest.

    Stimme sonst hier Mr. Idea zu:

    Beratung schadet nie!

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo qualyman,
    mit der ISO 9001 hat dies gar nicht`s am Hut. Mit der ISO 14001 Notfallplaung schon eher.
    Das schreibt sicher der Arbeitsschutz vor.
    Wie evereve99 angeführt hat.

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo zusammen,

    @pen26: leider sehen sich aber viele Auditoren genötigt, alle möglichen Anforderungen an eine Firma unter dem Punkt Arbeitsumgebung zu auditieren. Ich habe in letzter Zeit die unmöglichsten Dinger erlebt ….

    Viele Grüße
    Qmarc

    ____
    What you gonna do with all that junk?
    All that junk inside that trunk …

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo QMarc,
    dieses Problem kenne ich.
    Aber Du kannst nur die qualitätsrelevanten Sachen überprüfen. Ansont ist es ja ein Umwelt- bzw. Arbeitssicherheitsaudit.

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    bei einer Alarmierung muss auch an Kollegen mit Handicap gedacht werden – z. B. blinde Kollegen , … Die Alarmierung muss so organisiert sein, dass diese auch alarmiert werden – z. B. duch einen anderen Kollegen. Zudem muss sichergestellt sein, das diese Kollegen den Arbeitsplatz verlassen können (z. B. im Brandfall Rollstuhlfahrer und nicht zu verwendende Fahrstühle).

    Grüße
    mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

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