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Hat jemand von den Automobilisten hier im Forum schon mal eine Analyse (Auswirkungen) für sein Unternehmen gemacht?
Worauf müssen wir als Zulieferer achten?
Die Produktpalette unseres Unternehmens umfasst Glasbauteile (Linsen, Prismen) und komplette optische Systeme (Scaner, Objektive) für hochpräziese Optikanwendungen und auch Linsen für Scheinwerfersysteme.Hallo binijabik,
wir Diskutieren schon seit längerem intern und mit externen Partnern über das Thema Reach. Für uns ist es bisher immer noch ein Buch mit 7 Siegeln.
Es werden zwar diverse Schulungen zu dem Thema angeboten aber bisher wird auf jeder Schulung noch etwas anderes in die Verordnung interpretiert.
Ich würde noch ein paar Monate warten bis das Thema etwas gereifter ist und Beiträge dazu in den Fachzeitschriften erscheinen.
Bisher konnte mir auch noch keiner eine Antwort darauf geben, ob die Papierabfälle die bei uns in Werk 1 entstehen und in Werk 2 zu neuen Produkten verarbeitet werden unter Reach fallen oder nicht.
Gruß
HenningHallo Henning danke für Deine Info,
aber ich habe bedenken, da die Frist für die Vorregistrierung ja Mitte 2008 ausläuft.
Wir fertigen haupsächlich Linsen, Prismen und andere optische Komponenten durch Heißumformen bzw. durch klassische optische Bearbeitung aus Glas-Rohlingen und fertigen zusätzlich auch optische Systeme mit entsprechenden intern aufgebrachten Vergütungen aus z.B. TiO2, SiO2, TiO5 …..
Wie muss mach die Beschichtungsstoffe, die Rohlinge von verschiedenen Lieferanten, die Schleif- und Poliermittel, Lacke und Lösungsmittel bewerten? Zu allen diesen Materialien gibt es Datenblätter der Hersteller?
Gruß aus Thüringen
Binijabiksofern es sich um Gefahrstoffe handelt hat dir der Lieferant die entsprechenden Datenblätter mitzuliefern. Leider ist die Praxis das das nicht gemacht wird und dann kommt die Aussage: hatten wir ihnen mit der ersten Lieferung übersandt, fragen sie ihren Einkauf. Also Datenblätter anfordern und bis zur Vorlage nichts mehr bezahlen ;-)
Dann würde ich erstmal überprüfen wieviele Tonnen im Jahr anfallen, vielleicht fallt ihr ja gar nicht unter REACH.
Sonst: IHK löchern, die tun sonst ja immer so schlau und verdienen sich mit ihren Seminaren ne goldene Nase.
Monika
Hallo zusammen,
allgemein gibt es unter REACH zwei verschiedene Varianten:
1. Stoffe: Chemikalien, technische Gemische, Reinstoffe -> Diese sind von den Inverkehrbringern im EU-Raum (Hersteller und Importeure) zu registrieren.2. Erzeugnisse: bestimmt durch ihre äußere Form, z.B. Karosseriebleche, Autositze, Papierrollen etc. Diese bzw. Stoffe in ihnen sind nur registrierungspflichtig, wenn Sie a) freigesetzt werden sollen (Artikel 7, Abs. 1 REACH-Vo) oder b) besonders besorgniserregend (krebserregend, persistent, bioakkumulierend und toxisch etc.) sind. (gleicher Artikel, Abs. 2.).
@binijabik: Glasbauteile fallen somit unter den Begriff der Erzeugnisse. Fall a)= gewollte Freisetzung scheidet aus. Fall b) kann bei Glas durchaus möglich sein, jedoch ist es so, dass eine Freisetzung unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ausgeschlossen ist. Somit sind die Glasbauteile von der Registrierungspflicht befreit.
Die Verwendung deiner Beschichtungsstoffe angeht, so treffen euch keine Verpflichtungen, wenn diese Stoffe aus dem EU-Raum kommen. Wenn nicht und ihr überschreitet eine Menge von > 1 to pro Jahr, dann seid ihr unter Umständen registrierungspflichtig.
@Henning: Abfälle sind unter REACH von der Registrierung befreit (Artikel 2). Es fällt mir schwer bei Euch einen Fall zu konstruieren, bei dem das nicht mehr der Fall wäre.
@Monika: Einfach gedacht, aber unter Umständen nur die Hälfte der Wahrheit. Es geht aktuell darum, dass sich Hersteller und Importeure ihre Produktpaletten sehr genau anschauen und prüfen, wie teuer eine Registrierung wird. Es werden mit Sicherheit im Spezialitätenbereich und überall dort wo geringe Margen mit hohen Kosten zusammentreffen, Bereinigungen stattfinden.
Die Kommunikation mit dem Lieferanten des Vertrauens sollte jetzt im Mittelpunkt stehen.
Soweit in Kürze. Weitere Infos auch gerne per Email.
Viele Grüße
Qmarc
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What you gonna do with all that junk?
All that junk inside that trunk …Vielleicht hilft zur Abschätzung der Auswirkungen und Findung der Vorgehensweise die Definition eines Stoffes bzw. Erzeugnisse weiter, siehe:http://www.reach.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16009/
Außerdem ist es sinnvoll, die Einsatzstoffe,die Gefahrstoffe sind und für die Ihr der Importeur aus Nicht EU – Staaten seid,vorzuregistrieren.
Außerdem könnte es Sinn machen, sich ebenfalls Stoffe, die z.Zt. für Entwicklungsprodukte zum Einsatz kommen, diesbezüglich zu betrachten.Möchte mich korrigieren, es geht hier nicht nur um Gefahrstoffe sondern generell um Stoffe, die in einer Menge > 1 t /a in Verkehr bzw. importiert werden. Diese Stoffe sind zu registrieren und dementsprechend auch vorzuregistrieren. Empfehlung: zunächst alle Einsatztstoffe, die in diese Kategorie fallen oder zukünftig fallen könnten, vorzuregistrieren.
Achtung es gibt Ausnahmen wie z.B. Polymere
Außerdem gilt – Zitat: Stoffe, die schon nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG angemeldet sind (mit ELINCS Nr.) gelten als bereits registriert.Jean Genet :
„Wer die Gesetze nicht kennt, bringt sich um das Vergnügen, gegen sie zu verstoßen.“Hallo zusammen,
anbei eine Stdie von PWC ( PWC-Studie)
Fazit: REACH wird von den meisten Unternehmen unterschätzt.
Viele Grüße
Qmarcgeändert von – Qmarc on 31/03/2008 17:39:04[url=http://[/url]]
geändert von – Qmarc on 31/03/2008 17:41:11
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