QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Bemusterungskosten in der QS
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Hallo,
wie erstellt Ihr Eure Bemusterungskosten zur Angebotserstellung?
– Nehmt Ihr einen Stundensatz wenn ja wie hoch
– Rechnet Ihr pro Maß ab z.b. pro Maß 3 Euro
– Unterscheidet Ihr zwischen „normalen“ Maßen und Formlagemaße.
– Habt Ihr eine MIndestaufwandsberechnung?
– Wie rechnet Ihre eine reine Deckblattbemusterung?
Vielen Dank im voraus für Euren INput
Hey,
wir haben seinerzeit nach Gefühl festgelegt, und das dann wieder – ab einem bestimmten Auftragswert – gutgeschrieben. Einfach um zu verhindern das zu jedem 5 € – Auftrag ein EMPB erstellt werden muss.
Mach es nicht zu kompliziert, nehmt lieber einen Pauschalbetrag für jede Form von EMPB (Deckblatt eventuell günstiger).Ralf
geändert von – RalfAb on 11/02/2008 11:53:33
Hallo Schniker,
wir nehmen bei der Bemusterung einen Stundensatz von 45€. Einen Pauschalbetrag für eine Bemusterung macht bei uns wenig Sinn, weil die Kunden unterschiedliche Bemusterungsstufen verlangen und der Prüfaufwand der Produkt so unterschiedlich ist. Was Ralf geschrieben hat, machen wir auch, bei einer Bestellung verrechnen wir den bezahlten Betrag mit der Bestellung.
Gruß
AndréHallo,
VW verechnet z.B für jeden nicht akzeptierten EMBP ca.850 Euro, nicht der Lieferant stellt hier die Rechnung sondern der Kunde……so weit ist es mittlerweile gekommen……Gruss
Carlos
Hi!
Wäre toll, wenn wir für EMPB etwas verrechnen könnten……Profitcenter ;-)
Ausserdem ist der EMPB ein Ergebnis der Freigabeaktivitäten (PPAP, PPF), fällt also sowieso an….
Und jetzt komme mir bitte niemand, dass das bei der ISO 9001 nicht so ist. Auch dort wird eine Form von Projektmanagement (7.1) und eine festgelegte Freigabeprozedur (7.3)verlangt…..
Systemmanager :-)
Hallo Systemmanger,
auch bei der TS gehen Theorie und Wirklichkeit nicht immer konform….ich kenne auch Unternehmen bei denen die Unterlagen im nachhinein zusammengestellt werden…
Bei Automobilkunden kann man meist kein Geld nehmen, aber bei Händlern ist es durchaus ein Mittel um Kleinstaufträge abzuwähren bei denen man zeitweise den Eindruck gewinnt das es nur um das Papier geht und die Ware dann aus anderen Quellen kommt…darf man nach Norm ja auch nicht – dann macht das bestimmt auch keiner…Ralf
geändert von – RalfAb on 26/02/2008 14:59:25
Bei uns ist es so :
Erstmusterprüfberichte nach VDA bis Vorlagestufe 2 oder entsprechend kostenlos,
Vorlagestufe 3 oder entsprechend Preis nach Aufwand.Das steht dann auch auf den Angeboten mit drauf.
Gruß QSMieze
Gruß QS-Mieze
Für die Bemusterung gibt es ja eine Kostenstelle? Wird ja auch gebraucht, oder fällt in einen Bereich?
Wenn ein EMPB Vertragsbestand ist, darf er auch was kosten, bzw. muss kalkuliert werden? Es sollte mit einem Pauschalbetrag abgedeckt sein.
Die Freigabe eines Produktes mit einem EMPB ist dokumentiert und muss ja durchgeführt werden also das von Systemmanager kann ich nur befürworten?Hallo,
also „marktüblich“ (habe ich schon mal gesehen, bzw. haben wir schon mal mit unterschiedlichen Ergebnissen „versucht“) wäre allenfalls ein „extra“ im Angebot ausgewiesener Pauschalbetrag, 300-500€ sind bestimmt nicht zu wenig verlangt. Ob man die aber von jedem Kunden dann auch bekommt… m.E. „Verhandlungssache“ -> sehr gut finde ich den Vorschlag, die Kosten ab einem bestimmten Bestellwert anzurechnen (das haben wir noch(!) nicht versucht, aber DANKE für den Tip).
Beste Grüße,
Thomas -
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