UM: Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis2008-01-24T08:37:53+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement UM: Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis

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  • msb
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    Hallo Umwelter,

    hier ein Auszug aus GefStoffV §7 Abschnitt (8)
    „Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach Absatz 9 nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

    (9) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund
    1. der Arbeitsbedingungen,
    2. einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und
    3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition
    insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen nach den §§ 9 bis 17 getroffen werden (Schutzstufe 1). „

    Gibt es irgendwelche Richtwerte für Gefahrstoffe, die nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen? Z.B. irgendeine Gramm-Angabe?
    Wir haben z.B. etliche Gefahrstoffe gelistet, die im Grammbereich am Arbeitsplatz vorliegen und wie in einem Einfamilienhaushalt angewandt werden (z.B. Sekundenkleber). Mein Anliegen ist es, einige der Gefahrstoffe aus meiner Ansicht nach Bagatellgründen aus dem Verzeichnis zu nehmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
    Wer kann mir dazu weiterhelfen?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    geändert von – msb on 24/01/2008 08:44:16

    QMarc
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    Moin msb,

    wie sag ich es jetzt … ;-).

    Du brauchst eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung, um bestimmen zu können, welche Tätigkeit (!) eine Schutzstufe 1-Tätigkeit ist und welcher Gefahrstoff somit nicht in GefStoff-Verzeichnis müsste.

    Als Regel wird häufig die Definition „In Haushalt üblicher Menge und Häufigkeit“ angewandt. Dies funktioniert in der Regel ganz gut. Man muss sich nur der Grenzen bewusst sein. Beispiel: Spülmaschinenreiniger – in einer Teeküche des Büros sicher keine große Gefährdung. In einem Restaurant, wo Mitarbeiter jede 1/2 Stunde Kontakt mit dem Stoff haben und unter Umständen nicht einwandfrei damit umgehen, kann es problematisch werden.

    Ich denke, man kann bestimmte Produkte vom GefStoff-Verzeichnis generell ausnehmen: Tonerkartuschen, Druckertinte, Spülitabs im Büro, Bildschirmreiniger, Rostlöser … etc. Man sollte nur im Einzelfall genauer hinschauen und die Situation bewerten.

    By the way: Einige arbeitsmedizinische Dienste fahren auf demn Zug, Unternehmen möglichst GefStoff-Verzeichnis frei zu bekommen und verkaufen damit einen Mehrwert, was so sicher falsch ist.

    Viele Grüße

    Qmarc

    P.S. Ausgenommen von Schutzsufe 1 sind natürlich immer giftige, sehr giftige und KMR-Stoffe

    ____
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    All that junk inside that trunk …

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QMarc,

    vielen Dank für die rasche Info zu dem Thema.
    Welche Gefahr laufe ich, wenn ich nun mit gesundem Menschenverstand das Verzeichnis um solche Stoffe reduziere, die du angesprochen hast und dabei ein paar zuviel „eliminiere“?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo msb,

    na jaaaa … es kommt darauf an … :-)

    Deine Frage ist ein bisschen wie die nach dem Huhn und dem Ei. Die Gefahr ist, dass Du wesentliche Gefährdungen übersiehst, sich eventuell ein Mitarbeiter verletzt und dann die Fragen nach „Warum? Wieso? Wie konnte das passieren?“ auftauchen.

    Das Beispiel des Todesfalls durch Haarspray (gesprüht auf einen Adventskranz, dessen Kerzen an waren), was zu Weihnachten in der Presse nachzulesen war, zeigt, dass auch triviale Erzeugnisse wie Spraydosen heftigste Nebenwirkungen haben können.

    Ich persönlich bin sehr für den gesunden Menschenverstand. Auch im Auto bleibt das Risiko, einen schweren Unfall mit unabsehbaren Folgen zu haben, selbst wenn man nur 50 Km/h fährt. Ähnlich ist es mit Gefährdungen im Betrieb. Es gibt kein 0%-Restrisiko und vor allem dort nicht, wo viele Menschen zur gleichen Zeit unterschiedliche Dinge mit jeweils anderen Intentionen tun.

    Deswegen also mein Antwort: Die Gefahr ist, dass ihr einen schweren Unfall haben könnt, aber ihr selbst habt es in der Hand mit einem gewissen Maß an unternehmerischem Risiko zu leben. DAS sollt ihr beurteilen (gerne auch mit dem gesunden Menschenverstand) und dementsprechend mit einem Risiko leben bzw. an kritischen Stellen Maßnahmen treffen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    ____
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    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QMarc,

    na, wenn das so ist …

    Dann gehe ich am besten her und mache eine „Gefahrstoffverzeichnis-Schutzstufe 1 – Eliminationsliste“ und lasse sie mir von unserer externen SiFa freigeben.

    Dank für die Info,
    msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo QMarc,

    ich habe da noch zwei grundlegende Fragen nachzuschieben (möchte vorausschicken dass ich Gefahrstoffmanagement hier am Rande miterlebe, aber nicht verantwortlich darin eingebunden bin).

    1. Verstehe ich also richtig, dass Schutzstufe 1 nicht im Gefahrstoffkataster dokumentiert werden muss?
    Wo dokumentiere ich dann, dass der Stoff/die Tätigkeit unter Stufe 1 fallen?

    2. Verstehe ich richtig, dass unterschiedliche Tätigkeiten mit gleichen Stoffen (aber andere Menge/Expositionsdauer) unterschiedliche Schutzstufen bedingen könnten?

    Danke dir schon mal vorab!

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    Im Gefahrstoffverzeichnis stehen selbstverständlich alle gefahrstoffe drin, auch die Schutzstufe 1, wie willste sonst nachweisen das sie in 1 eingestuft sind. Schließlich gehts ja auch drum die Mengen zu erfassen. Und ein Gefahrstoff kommt nicht in Schutzstufe 2, nur weil dort viel von verbraucht wird.

    Ich verstehe auch nicht so ganz die Problematik die hier aufgebaut wird. Wo bitte steht das Schadstoffe der Schutzstufe 1 nicht zu erfassen sind?

    Monika

    HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Guten Morgen,

    ich habe grundsätzlich alle im Unternehmen verwendeten Stoffe in meinem Verzeichnis hinterlegt. Dazu haben ich dann in einer Spalte vermerkt ob es sich um einen Gefahrstoff handelt.

    Handelt es sich um einen Gefahrstoff im Sinne des GefStoffV haben wir eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Wirkdauer, Einsatzzweck, mögliche Substitute etc…

    Mit der Liste habe ich den Vorteil das ich alle Stoffe mit deren Lagermenge, Lagerort und Einsatzzweck erfasst habe. Dadurch kann man auch Diskussionen z.B. mit der Feuerversicherung bzgl. Lagermengen im Gebäude etc. schnell abkürzen.

    Ebenfalls hinter der Liste hängen dann die Sicherheitsdatenblätter und Verarbeitungshinweise.

    Gruß
    Henning

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Guten Morgen,

    @ monika,
    du sagst: >> Im Gefahrstoffverzeichnis stehen selbstverständlich alle gefahrstoffe drin, auch die Schutzstufe 1, wie willste sonst nachweisen das sie in 1 eingestuft sind.<<
    Das Gesetz sagt, wie von mir oben schon zitiert: >>“Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach Absatz 9 nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen.<<
    Wenn dort steht“gilt nicht“ heißt das für mich, diese Stoffe muss ich nicht erfassen. Dies hat ja QMarc auch bestätigt: >> Du brauchst eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung, um bestimmen zu können, welche Tätigkeit (!) eine Schutzstufe 1-Tätigkeit ist und welcher Gefahrstoff somit nicht in GefStoff-Verzeichnis müsste.<<
    Und dies ist der Ausgangspunkt meiner Frage gewesen. Welche Stoffe kann ich herauslassen? Muss ich Tippex, Spülitabs, heißes Wasser, … alles aufführen?
    Übertrieben gesagt, habe ich dann ein Gefahrstoffverzeichnis von 200 Gefahrstoffen, bei denen aber 20 nur zu Problemen und Gefährdungen führen und die 180 anderen erwähnten sind purer „Verwaltungsballast“.
    Darum ging es mir, um mehr nicht.

    @ Henning,
    eine identische Liste haben wir auch. Aber mir ist sie einfach zu gigantisch geworden, mit allerlei Krims-Krams, der mit verwaltet werden muss. Daher meine Frage, was kann man streichen.

    Gruß msb

    Wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    geändert von – msb on 29/01/2008 08:11:10

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für eure Kommentare.

    Vorab von mir zur Klarstellung ein Zitat aus §7, Abs. 8 & 9 Gefahrstoffverordnung:

    „(8) Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach Absatz 9 nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

    (9)Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund
    1. der Arbeitsbedingungen,
    2. einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und
    3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition
    insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen nach den §§ 9 bis 17 getroffen werden (Schutzstufe 1)….“

    Mit den Schutzmaßnahmen der §§9 bis 17 sind verschiedenste Maßnahmen gemeint. Üblicherweise sind die bekanntesten, dass man für Schutzstufe-1-Tätigkeiten auch auf arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung und Betriebsanweisungen verzichten kann.

    Die Gefahrstoffverordnung (wie auch das Arbeitsschutzgesetz) stellt klar, dass Gefährdungsbeurteilungen immer tätigkeitsbezogen sein müssen.

    @Evereve:
    Zu 1. Die Dokumentation für den Umgang mit Stoffen ist üblicherweise die Gefährdungsbeurteilung. Nur wenn ich nach den o.g. Kriterien zu dem Schluß komme, dass keine größeren Restgefährdungen bestehen, kann ich auch die Schutzstufe 1 vergeben. Damit ist die Festlegung der Schutzstufe am besten in der Gefährdungsbeurteilung aufgehoben.

    (2) Um den Unterschied in der Gefährdung klarzustellen, kann man das Beispiel Toner bemühen. Für Ottonormal-Bürobewohner, der Tonerkartuschen wechselt ist dies üblicherweise nicht mit einer großen Gefährdung verbunden (keine weiteren Maßnahmen). Für den Wartungsarbeiter, der Kopierer oder Drucker reinigt, kann die Belastung für die Atemwege/Haut schon ein Problem werden. Somit muss ich mir für den zweiten Fall schon umfassendere Gedanken machen (Handschuhe, evtl. Absaugung etc.).

    @Monika, Henning:
    Ja, es kann sinnvoll sein, dass man alle Stoffe im Gefahrstoffverzeichnis erfasst, aber der Gesetzgeber fordert es nicht (mehr)! Inzwischen wird als Verzeichnis auch die allgemein zugängliche Ablage der Sicherheitsdatenblätter auf EDV-Laufwerken akzeptiert.

    Unternehmen haben die Freiheit, triviale Tätigkeiten als solche zu erkennen und den Aufwand runterzufahren, um ihre Resssourcen den wirklichen Problemen widmen zu können.

    Zum Abschluss noch eine Anmerkung von mir. Als ich in der ersten Industriestelle beschäftigt war, fielen mir die Augen aus dem Kopf, als neben dem Kopierer und in der Küche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe hingen. Ich wunderte mich über die Zeit, solcherart Bürokratismus aufrecht erhalten zu können. Aus diesem Grund finde ich die Mechanismen der „neuen“ Gefahrstoffverordnung absolut in Ordnung.

    Was mir im Arbeitsalltag wichtig erscheint ist, dass ich mir die wirklichen Probleme vorknöpfe und löse. Wer hat denn schon in seinem Verzeichnis all die Stoffe drin, die bei der Arbeit entstehen (Schweißrauch, Abgase etc.)? Das Problem ist, dass da eben keine orangfarbenen Symbole aufgeklebt sind und die Gefährdung meistens nicht richtig eingschätzt wird. Hier sehe ich deutlich mehr Handlungsbedarf als bei Spülitabs oder ähnlichen Nutzstoffen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. Uuups, msb war schneller mit zitieren …

    ____
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    geändert von – qmarc on 28/01/2008 08:06:19

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Meine Fragen sind jedenfalls beantwortet.

    Bedankt!!

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

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