Externer QB2008-01-09T13:26:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Externer QB

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 20)
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    Beiträge
  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo erstmal!

    habe da mal eine Frage zu folgendem:

    – Kleinorganisation (10 MA)will sich nach 9001 zertifizieren lassen
    – Prozess: Bearbeitung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Teile, Rücksendung an KD (Automotive)
    – Kleinorganisation kann sich keinen eigenen QB leisten

    Frage:
    – kann ein externer Berater, welcher das QM aufgebaut hat, die Organisation beim Zert-Audit vertreten und temporär das QM-System Vorort als QB bei der Organisation tätig sein?

    Habe vernommen, dass in der neuesten 9001:2008 (ab Dez 08)folgende Forderung steht:

    Zu Abschnitt 5.5.2 –
    „Die oberste Leitung muss ein Mitglied der Leitung der Organisation benennen, das, unabhängig von anderen Verantwortungen, die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes
    einschließen: …“

    Wie ist Euere Erfahrung bzw. Interpredation?

    Danke schon mal für die kommenden Antworten!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

    info ad quality minus first dot de

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    hallo qualyman!
    in der 2000er fassung steht ja noch recht kryptisch als anmerkung:
    die verantwortung eines beauftragten der obersten leitung kann in
    angelegenheiten des QM-systems auch
    eine verbindung mit externen parteien ein-
    schließen.

    ich würde das als „JA“ zu deiner frage verstehen. den entwurf 2008 hab ich leider och nicht gelesen.
    gruß
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Qualyman,

    lesen wir doch mal weiter:

    „Die Verantwortung eines Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des QM – Systems auch eine Verbindung mit externen Parteien einschliessen.“

    Heißt für mich: Ja, kann er.
    Solange alles klar definiert ist, die tatsachen bekanntgemacht werden und die Verantwortung geregelt ist.

    Mittlerweile gibt es einige kleinere Unternehmen, die das so machen. (Durch sowas hab ich mal meinen Job verloren)

    Auch bei meinem Lehrgang kam diese Frage auf und wurde auch von den Auditoren (also die Trainer, die sind ja selber Zert. Auditoren) positiv beantwortet.

    Dino

    ______________________

    Multae sunt causae bibendi

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hallo qalyman!

    Ganz so einfach ist die Sache nicht….!

    …kann….ein externe Partei mit einschließen…..ja, aber!!!

    * Wie sieht die Absicherung der Funkton des Managementsystems in Abwesenheit des externen Beraters aus?
    * Wer ist in Abwesenheit des Externen für den reibungslosen Ablauf verantwortlich?

    Es ist eindeutig klar, dass das QM-System voll funktionstüchtig sein muss, auch wenn der Externe nicht im Haus ist. Und ein externen QB hat nur dann Sinn, wenn er nicht täglich 8 Stunden im Haus sein muss (Kosten).
    Stellt sich nun die Frage, was denn diese Aussauge aus der Norm zu bedeuten hat?
    Nun, ein externer QB (verlängerter Arm des Beauftragten innerhalb der obersten Leitung) hat genau festgelegte Aufgaben in Zusammenhang mit der Entwicklung des Managementsystems.
    Er gibt die Marschrichtung vor und gibt Vorgaben, wie das System aufzubauen ist (er hat das Know – How).
    Die Dokumentation der Vorgaben kann er machen, oder koordiniert diese im Haus.
    Gelebt muss das System aber innerhalb der Organisation werden.
    Der Externe wird also auch das Training der MA (vom Management bis zum letzten Arbeiter) verantworten müssen.
    Wenn das klappt, ist das System ok und es wird gelebt.
    Die Anwesenheit des Externen während dem Audit ist möglich, beschränkt sich aber i.d.R. auf Systemfragen.

    Wenn den Auditoren auffällt, dass bereits bei banalen Fragen nur der Externe Antworten kann, so ist das sicher nicht ausreichend.
    Die Abläufe mussen im Unternehmen bekannt und eigenständig gelebt werden können….

    Systemmanager :-)

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Wenn alles Schriftlich geregelt ist, kann ein externer QM die Funktion sicher ausführen. ( z.B. immer erreichbar, gewisse Stunden in der Firma usw.)
    ich finde ja, so wie QM-Dino auch geschrieben hat.

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    …vor Weihnachtenm hatte unser DGQ – Kreis eine Veranstaltung zur neuen Norm (2008). Wenn ich mich richtig errinnere MUSS der Beautragte der obersten Leitung aus dem Unternehmen kommen – kann sich natürlich externe Hilfe holen – das war wohl auch mit der Definition in der alten (aktuellen)Norm gemeint.

    Ralf

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    habe auch den neuen Normenentwurf vorliegen. Wenn man den Text wörtlich nimmt – und das muss man wohl, dann muss er aus der Organisation kommen und kann sich externe Hilfe holen.
    In dem Fall mit so wenig Mitarbeitern, kann man ja einen davon als QB benennen und diesen von dem externen Berater voll unterstützen lassen. Dann ist die Norm erfüllt und dennoch liegt die Hauptaktivität beim Externen. Jedoch sollte der interne Mitarbeiter natürlich kein reiner „Strohmann“ sein.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    OT @MSB:

    Wo kann man denn den Entwurf beziehen?

    Beuth gibt da nix her, wäre aber auch seltsam gewesen.

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich bin zwar nicht im Besitz des Normentwurfes, kann mir aber nicht vorstellen das irgendeine Norm, so tief in die Personalplanung eingreift. Ich kenne seit Jahren viele kleine Firmen im bergischen Land (Solingen, Wuppertal, Remscheid, etc.) die wären finanziell gar nicht in der Lage jemanden einzustellen. Und nur jemanden ernennen, weil die Norm es so will, macht doch keinen Sinn. Dort werden externe Mitarbeiter eingesetzt, die ihren Job auch sehr gut machen. Natürlich gibt es Leute im Betrieb, die sich um das Tagesgeschäft kümmern. Aber das ist in Firmen mit QMB doch auch so, oder macht bei euch der QMB alles? Ich glaube das dort falsch interpretieert wird, da die QM Normen eigentlich nie so intensiv in die Personalpolitik eingegriffen haben.

    Gruß
    Michael

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    @evereve:
    http://www.beuth.de/langanzeige/OENORM+EN+ISO+9001/de/103942705.html&limitationtype=&searchaccesskey=SALL

    @ Michael

    Qualyman hat die Norm schon wörtlich zitiert:
    >> Zu Abschnitt 5.5.2 –
    „Die oberste Leitung muss ein Mitglied der Leitung der Organisation benennen, das, unabhängig von anderen Verantwortungen, die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes
    einschließen: …“ <<

    Hier geht es um die oberste Leitung einer Firma xyz, die ein Mitglied der Leitung der Organisation ( = Firma xyz) benennen muss, dass …

    Frage mich wie es möglich ist, hier für ein Mitglied der Leitung der Organisation einen Externen darzustellen? Rein vom Normentext ist es mir nicht nachvollziehbar. Was nun in der Praxis gelebt und erlaubt wird, ist eine andere Sache. Und ob die Normenforderung sinnvoll ist für solche Kleinunternehmen, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Das ist ja auch richtig so, aber wo steht denn das dieses Mitglied jeden Tag in der Firma sein muss, ein regelmäßiges Gehalt bekommt etc. etc. Es ist durchaus üblich das es einen QMB im Konzernen gibt, die den Standort nur einmal im Jahr sehen und ansonsten andere Personen damit beauftragt haben. Also warum soll eine kleine Firma eine externe Person nicht als Mitglied der Leitung bennenen können?

    Gruß
    Michael

    Guido78
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 32

    Die ganze Sache ist für mich relativ einfach zu regeln (habe es auch des Öfteren so schon in der Praxis gemacht und erlebt):

    Es besteht kein Bedarf, dass der Berater als „Beauftragter der obersten Leitung“ benannt wird. Die Geschäftsführung der Kleinunternehmung benennt sich selber dazu und wird beim Aufbau, Review, Audits…durch den Berater unterstützt. So einfach ist das…

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    jetzt wo Guido das so schreibt, erinnere ich mich, dies vor geraumer Zeit auch mal gehört zu haben.
    Klingt auch plausibel und umsetzbar.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Ich sehe das anders: Natürlich kann ein Externer „Leitungsmitglied“ sein. Es gibt ja auch externe CFO´s, Wissenschaftliche Beiräte, ext Datenschutz…
    (btw. bin u.a. auch externer QMB..)

    Viele Grüße,
    Christoph

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    @MSB:

    Danke für den Link!

    Wenn man mit unter anderem „DIN“ als Stichwort sucht, kann datt ja so nix werden…:-(

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

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