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Hallo alle,
stellt es aus Auditorensicht ein Problem dar, a) wenn das Handbuch zum 01.10. in Kraft tritt, die tatsächliche Umsetzung aber schrittweise bis 01.12.? (bei 9001)
b) wenn während der Dokumentenprüfung des Auditors die Dokumentation aufgrund neuer Erkenntnisse geändert wird?Grüße
HeikoMoin Heiko,
warum lasst ihr das QMH nicht gleich erst ab dem 1.12. in Kraft treten? Außerdem beschreibt ihr doch im QMH das tatsächliche Bild – jedenfalls so weit es geht und da sollten die Abweichungen nicht gravierend sein.
Ansonsten würde ich es wie folgt handhaben:
1. Freigabe QMH am 1.10.
2. QMH ist verpflichtend ab 1.12.Da wird euch der Auditor keinen Strick draus drehen.
Gruss,
mediUnd machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo Heiko,
deine Fragen sind ein wenig geheimnisvoll.
Zu Frage a: was ist der Hintergrund für diesen Fall?
Zu Frage b: wie meinst du das. Während der Auditor bei dir im Hause ist und die Dokumente prüft, willst du ändern? Oder wie ist das gemeint?Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo msb,
Hintergrund ist, dass am 17./18.12. Zertifizierungsaudit ist, ich am Freitag dem Auditor die Doku zur Verfügung stellen muss (zur Dokumentenprüfung), aber auch jetzt schon weiß, dass sich bis zur Zertifizierung noch was ändert. Konkret: Die EDV-seitige Umsetzung der Prüfpläne ist noch nicht abgeschlossen (lebt also noch nicht), sind aber schon beschrieben.
Gleichzeitig leben andere Teile des QMHs schon, und habe daher das Einführungsdatum des Handbuchs auf den 01.10.07 gesetzt.Grüße
HeikoHallo Heike!
Wenn euer Auditor sieht das ihr was macht, aber noch nicht fertig seid, dürfte es kein Problem geben, schließlich soll das System ja leben. Das heißt also, es kann immer was geändert werden. Und nicht jede Änderung muss zwingend am gleichen Tag im QMH stehen. Es hat schon Änderungen gegeben die nach 1 Woche wieder Rückgängig gemacht wurden.
Gruß
MichaelHallo Heiko,
dann ist der Fall klarer.
Bei uns hat das komplette Handbuch gar keinen gemeinsamen Stand mehr. Das war vor 10 Jahren noch so. Aber heute haben die unterschiedlichen Handbuchkapitel eigene Stände, da sie unterschiedlich oft geändert werden. Manche mehr, manche weniger. Damit können Auditoren gut leben.
Das System muss leben und stimmig sein. Manche Dokus stehen bei uns auch noch eine gewisse Zeit im Änderungsverzeichnis. Es muss nicht immer alles taggenau uptodate sein.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
@msb:
Das klingt interessant. Wie macht Ihr das mit dem Änderungsverzeichnis?
Bei uns wird etwas verändert, dann, wenn es stimmig und korrekt ist, freigegeben und dann veröffentlicht. D.h. es steht bis dahin die alte Version im Intranet.Wir haben uns hier auch gefragt, wie man dafür sorgen kann, dass die freigegebenen Dokus auch aktuell sind, da es ja immer wieder Änderungen gibt und man mitunter nicht zur kurzfristigen Umsetzung in den Dokus kommt.
@ Lharena,
wir haben für alle einsehbar zwei Verzeichnisse, in denen die Dokumente stehen. Das Verzeichnis der gültigen, freigegebenen Version und ein Änderungsverzeichnis, in der z.B. eine Arbeitsanweisung im Änderungsmodus steht. Während einer an einer Änderung „bastelt“, steht sie dort und wird danach freigegeben. Sind es nur minimale Änderungen, die nicht unbedingt sofort eine Verteilung erforderlich machen, kann eine Doku sogar mal ein paar Wochen drin stehen.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Steht das Dokument dann gleichzeitig im offiziellen, gültigen Verzeichnis und im Änderungsmodus?
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