QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › CE-Kennzeichnung (mal wieder)
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Hallo,
angenommen, ein Unternehmen stellt eine Neumaschine (Bj. 1999) her und liefert diese nach China (ohne CE-Kennzeichnung, da Nicht-EU-Land).
Ein deutscher Gebrauchtmaschinenhändler kauft diese Maschine (im Jahr 2006) an und veräußert sie unverändert an ein Unternehmen in Deutschland. Um diese verkaufen zu können bestellt der Gebrauchtmaschinenhändler beim Hersteller eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache.
Der neue deutsche Betreiber wendet sich (im Jahr 2007)an den Hersteller, um eine Funktionsänderung programmieren zu lassen (keine Änderung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs).==> Braucht diese Maschine eine nachträgliche CE-Kennzeichnung?
==> Wenn ja, wer ist verantwortlich, diese zu veranlassen?
==> Darf der deutsche Betreiber damit rechnen, dass er vom Hersteller auf die ggf. fehlende CE-Kennzeichnung hingewiesen wird?Gruß
RalfP.S. Ich fühle mich dem Hersteller zugehörig
Hallo Ralf,
uiuiui, eine Maschine ohne CE-Kennzeichnung wird eingesetzt? Net gut.
Hat denn der Gebrauchtmaschinenhändler auf das fehlende CE hingewiesen? Was sagt denn die deutsche GA, steht da ein CE drin? Es stellt sich ja die Frage, ob das gute Stück überhaupt die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Ich würde die Maschine sperren.
Die Kennzeichnung sollte nachgeholt werden. Als Betreiber müsste ich meiner Meinung nach aktiv auf den Hersteller zugehen, wenn ich schon merke das meine Maschine kein CE hat. Wenn der Betreiber es nicht merkt, jedoch der Hersteller dahinterkommt, sollte der den Betreiber darauf aufmerksam machen. Was sagt denn eigentlich der Händler dazu?
Ich denke spätestens der Auditor wird den Betreiber darauf hinweisen.
Gruss,
mediUnd machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo medi, vielen dank für die prompte Antwort
>> Hat denn der Gebrauchtmaschinenhändler auf das fehlende CE hingewiesen?
Wir wissen es nicht genau, haben aber auch nicht explizit nachgefragt.
>> Was sagt denn die deutsche GA, steht da ein CE drin?
Nein, auch in der Betriebsanleitung steht nichts von „CE“ drin.>> Es stellt sich ja die Frage, ob das gute Stück überhaupt die grundlegenden Anforderungen erfüllt.
Die Maschine würde in der von uns gelieferten Ausstattung die Anforderungen erfüllen, da wir keine abgespeckten Versionen herstellen, sondern lediglich die CE-Kennzeichnung inkl. zugehöriger Dokumentation nicht bereistellen.>> Ich würde die Maschine sperren.
Ich gehe davon aus, dass der betreiber dies machen müsste. da es sich um einen namhaften Pharmazeuten handelt, denke ich, man ist sich der Lage bewusst.>> Die Kennzeichnung sollte nachgeholt werden. Als Betreiber müsste ich meiner Meinung nach aktiv auf den Hersteller zugehen, wenn ich schon merke das meine Maschine kein CE hat.
Ich stimme zu.
>> Wenn der Betreiber es nicht merkt, jedoch der Hersteller dahinterkommt, sollte der den Betreiber darauf aufmerksam machen.
Wir werden den Betreiber entsprechend informieren.>> Was sagt denn eigentlich der Händler dazu?
Wir pflegen generell sehr wenig Kontakt zu Gebrauchtmaschinenhändlern, da wir auf Neumaschinen focussieren.>> Ich denke spätestens der Auditor wird den Betreiber darauf hinweisen.
Da die Maschine im Pharmaumfeld betrieben wird, kann man wohl davon ausgehen, dass dies bei einer Erst- oder Requalifizierung auffallen sollte. Spätestens ein Inspektor sollte dies erkennen.Gruß
Ralf[font=Arial][/font=Arial]
Hallo Ralf_68,ich denke der Re-Importeur, hier der Maschinenhändler, ist in der Pflicht. Er hätte die Maschine nicht ohne EG-Konformitätserklärung d.h CE-Kennzeichnung im EG-Raum in Verkehr bringen dürfen.
Es ist nobel aber nicht ganz uneigennützig von dir, dem jetzigen Betreiber weiterhelfen zu wollen, schließlich ist ja „euer“ Name auf dem Typenschild. Den Hauptverantwortlichen Gebrauchthändler würde ich gern für die Nachzertifizierung (Kosten) bluten sehen, damit er so etwas nie wieder tut. Es ist allerdings Sache des Betreibers, das im Interesse der Betriebssicherheit nachzufordern.Gruß Hadi
Fakt: die Maschine darf ohne CE! nicht betrieben werden.
Verantwortlich: der Importeur, weil dieser die Maschine erstmals im EWR in Verkehr bringt.
Lösung: geh zur Marktaufsicht, melde den Importeur und belange ihn mit den Kosten, ansonsten werdet ihr mit der Maschine nicht glücklich.
Hersteller: hat nichts damit zu tun, weil er die Maschine nicht im EWR in Verkehr gebracht hat. Wird sich auch hüten hier nachträglich ein CE anzubringen, ausser er ist dumm.
Ich habe hier grad nen ähnlichen Fall mit nem Import aus Russland, der Importeur zuckt sich nicht, hat sein Geld ja auch schon. Und die Marktaufsicht meint er wohl nicht für voll nehmen zu müssen, wenn er sich da mal nicht irrt.
Monika
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Wir haben den jetzigen Betreiber darauf hingewiesen, dass wir -falls noch nicht geschehen- eine nachträgliche CE-Kennzeichnung als Dienstleistung durchführen können.==> Ich denke, damit ist das Thema vorerst erledigt.
Gruß, Ralf
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