Freigabe von Prüf/Arbeitsanweisungen2007-10-30T11:05:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Freigabe von Prüf/Arbeitsanweisungen

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    Beiträge
  • TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo!
    Ich bin es mal wieder :-)

    Ich habe da eine Frage zu der Freigabe von Prüf und Arbeitsanweisungen. Wir sind Dienstleister und führen ja Sortieraufträge für unsere Partner durch.

    Größtenteils läuft alles in Eigenregie, ich erhalte vom Partner die Prüfvorgaben und erstelle für unser Team eine Anweisung.

    Bisher ist es so: Ich erstelle die Anweisung, lasse sie von einem betrauten Mitarbeiter prüfen und gebe sie dann frei.

    Kann ich meine PA und AA dem Kunden zur Prüfung übergeben, oder muss der „Prüfer“ ein Mitarbeiter in unserer Firma sein?

    Laut DIN habe ich diesbezüglich keine genaue Aussage gefunden.

    Somit hätte ich gleich die Prüfung durch den Kunden / Partner und eine gewisse Transparenz.

    Ich wünsche euch einen angenehmen Tag!

    Achso, mittlerweile habe ich mein Studium als Fernlehrgang zum QB begonnen. Als Zeitrahmen wird ca. ein halbes Jahr gesetzt. Was mir aber sofort aufgefallen ist. Die Theorie scheint wesentlich komplizierter, als die Praxis zu sein.

    Viele Grüße
    Timo

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Timo!

    Wenn Du die Möglichkeit hast, das ein Mitarbeiter deines Auftraggebers die Dokumente prüft und die Richtigkeit noch bestätigt. Dann mach das. Was besseres kann Dir nicht passieren, da ja eine Reklamation aufgrund fehlerhafter Anweisungen fast ausgeschlossen ist.

    Was ist ein betrauter Mitarbeiter?

    Gruß
    Michael

    TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Danke für deine schnelle Antwort! Und nach ISO dürfte es auch i.O. sein ?

    betraut ist doch nur ein schöneres Wort für beauftragt :)

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo TimoH!

    Für mein Verständnis und Umsetzung der DIN ISO ist das i. O.
    Allerdings würde ich mir nicht die Dokumente von jemanden kontrollieren lassen, der mit der Durchführung der Prüfung beauftragt ist. (ich verstehe das so)

    Gruß
    Michael

    TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Wenn du eine kleine Bude hast, dann bleibt es manchmal nicht aus, dass Dokumente von ausführenden Personen geprüft werden. Ich sage mal so, es soll ja auch geprüft werden, ob sie so umzusetzen ist. Das kann man oft vom Bürostuhl gar nicht so entscheiden. Ich bedanke mich recht herzlich für eure schnellen Antworten!!!

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Timo!

    Ich hab‘ mir noch jede Prüfanweisung von den Prüfern selber abzeichnen lassen. Sehr interessant, was dabei alles so hochkommt. Von „das haben wir doch noch nie geprüft“ über „das kann man so nicht prüfen, schau‘ mal, so geht’s“ bis zu „das solltest Du aber auch noch aufnehmen, da haben wir laufend Ärger“.
    Geht nix über Bodenkontakt!

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo Frank,

    das ist,was ich meine. Aber da ich ja meine Prüferinnen und Prüfer auch einweise, wird das spätestens bei der schriftlichen Einweisung auffallen,wenn etwas nicht machbar ist.

    Die Merkmale kann ich selber ja nicht festlegen, da die ja vorgegeben werden.

    Rolli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo!

    Ihr redet über ISO 9001, oder?

    Unter 4.2.3 a steht:

    a) Dokumente bezüglich ihrer Ange-
    messenheit vor ihrer Herausgabe
    zu genehmigen,

    Da steht nichts von erstellen, prüfen, genehmigen, sondern nur genehmigen.

    Das es evtl. sinnvoll ist, das außer dem Ersteller über das Dokument schaut, das ist sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben.

    Herzliche Grüße aus der Kurpfalz

    Rolli

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