Messung vom Lagersitz bei Gussteilen2007-10-29T08:33:22+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Messung vom Lagersitz bei Gussteilen

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  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Gibt es bei der Messung von einem Lagersitz eigentlich Vorschriften, an die man sich halten muss? Ein Lieferant für Gusteile mißt den Lagersitz mit einem Lehrdorn (Gut- / Ausschussseite 68 JS 7)Mit einem 3 Punkt Messgerät wären 18 % der Teile n. i. O. Er weiß, das seine Teile unrund sind. Die Verträge sind weit vor meiner Zeit gemacht worden.

    Gruß
    Michael

    Vesselmanager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 10

    Ich denke es kommt darauf an, ob der Sitz (hier: Ø68 JS7) noch mal nachbearbeitet wird, oder ob es fertig sein soll. Wenn die Funktion uneingeschränkt gegeben ist, würde ich mir da keine Gedanken drüber machen. Nicht alles kaputtreglementieren.

    MKL

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Hatte ich vergessen, der Lagersitz ist bearbeitet, es geht um das entgültige Maß.

    Gruß
    Michael

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo
    Ihr müsst mit eurem Kunden die Messmethode abstimmen, ansonsten vergleicht ihr Äpfel mit Birnen.

    Antweder Prüfen beide mit Dornen oder beide mit dem 3 Punkt Messgerät.

    So vernhidert ihr unstimmigkeiten.

    Gruss

    Carlos

    Fritz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 66

    Hallo Michael
    Mit einer Grenzlehre kann nicht gemessen, sondern nur überprüft werden, ob Grenzzustände eingehalten werden. Das Prinzip des Lehrens wurde schon 1905 von W.Taylor genannt. Danach soll die Gutlehre die zu prüfende Form in ihrer Gesamtheit, also Maß und Form beurteilen, wohingegen die Ausschusslehre nur einzelne Bestimmungsstücke, also entweder Maß oder Form beurteilt. Wenn es also auf das Einhalten beider Elemente ankommt, dann muß die Lehre als Kugelendmaß ausgebildet sein, oder beides gemessen werden.
    Nachlesen kannst Du die Vor-und Nachteile des Lehrens u.a. in Fertigungsmesstechnik / Keferstein, Dutschke / Teubner-Verlag 6. Auflage 2008.
    Wenn die Abnahmeprüfung vertraglich festgelegt wurde, dann heißt das aber noch nicht, dass nachträglich festgestellte, nicht maßhaltige Teile bezahlt werden müssen. Wenn z.B. durch ein Gleichdick die Anlagefläche des Lagers deutlich reduziert wird, dann kann dies einen erheblichen Funktionsmangel darstellen. Wenn dieser Mangel weh tut, dann solltet Ihr schnellstens mit Eurem Lieferanten eine angepasste Abnahmeprüfung vereinbaren.

    Gruß von der schönen blauen Donau
    Fritz

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    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Michael!

    Voooorsicht! Maßstab für gut / schlecht ist die Zeichnung, nicht die Meßmethode. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, kann es nicht sein, Teile mit einer ungenaueren Meß- / Prüfmethode „gutzuprüfen“. Analogie: Duchmessertoleranz 2/100. Mikrometerschraube sagt: „Ist draußen“. Wenn ich den Meßschieber nehme und ein bischen drücke, sind die Teile gut…..

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Erstmal Danke für die Infos bis jetzt. Es hat sich herausgestellt das wir eine Sonderlagerung haben, da es sich weder um eine Punkt- oder Umfangslast handelt. Unser Lagerlieferant rechnet gerade die Umfangstoleranzen neu aus. Als Mesmethode werden wir uns wohl auf eine 3 Punkt Messschraube einigen. Ich halte euch aber auf dem laufenden. Anscheinend habe ich da in ein Wespennest gestochen, wo keiner so genau was zu sagen kann.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    So, nun ist das Wespennnest geplatzt. Der Lieferant will nun endlich wissen, was er messen soll. Unser Lagerlieferant sagt, das die Toleranzen nur mit 3 Punkt gemessen werden können, sagt aber gleichzeitig, das man die eh nicht einhalten kann?! Deshalb eine Frage an die Q Gemeinde: Kennt oder weiß jemand etwas über Fachliteratur oder Internetseiten zum Thema: Vermessen oder Messen von Lagersitzen? Irgendwas muß es da doch geben. Googeln hat da bisher auch kein Ergebnis gepracht.

    Gruß
    Michael

    Vesselmanager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 10

    Also dass eine Bohrung NUR mit einem 3-Punkt gemessen werden kann, das ist so nicht richtig. Wenn ich eine 2-Punkt-Innenmessgerät benutze, dann kann ich sogar die tatsächliche Unrundheit der Bohrung feststellen. In Bezug auf Rundheit der Bohrung ist die maximal zulässige Abweichung die Hälfte der Bohrungstoleranz, also bei Ø68 js7 (±15µm) wären das 15µm die die Rundheit von der idealen Kreisform abweichen darf. Es sei denn die Rundheit ist besonders definiert.

    Gruß aus Berlin

    /VM

    Fritz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 66

    Hallo Vesselmanager,
    es ist richtig, dass eine Bohrung nicht nur mit einem 3-Punkt Messgerät gemessen werden kann. Es kann aber bearbeitungsbedingt zu Abweichungsformen kommen, die mit einem 2-Punkt Messverfahren nicht oder nur unzureichend erkannt werden können. Das berühmte Gleichdick, das bei Bohrungen häufig durch ungeeignetes Spannen verursacht wird, ist nur ein Beispiel.
    Zum zweiten ist darauf zu achten, welcher Tolerierungsgrundsatz für die Zeichnung gilt.
    Ist es das Hüllprinzip nach DIN 7167 oder das Unabhängigkeitsprinzip nach DIN ISO 8015. Für einen Lagersitz gehe ich davon aus, dass das Hüllprinzip zur Anwendung kommt. In diesem Fall sind Form- und Maßabweichungen aneinander gekoppelt.
    Gruß aus dem verschneiten Ulm
    Fritz

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