Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abweicherlaubnis
Hallo zusammen,
wir sind Lieferant an Kunde X.
Dieser kann mir nur den EMPB freigeben, wenn sein Kunde ihm seinen frei gibt. Es handelt sich nur um einen neuen Materiallieferanten. Das Material ist das gleiche.
Soweit so gut: Problem ist wie immer die Zeit!!!!
Weil Bandstillstand drohte sind wir an den Endkunden mit Einverständnis von unserem Kunden heran getreten.
Welcher auch Direktkunde von uns ist.( diese Teile kommen in eine Baugruppe)
Nun sagt uns der Kunde wir brauchen noch eine Abweicherlaubnis von unserem Kunden!!
Was hat das für einen Sinn???
Über eure Meinung würde ich mich sehr freuen.
PS: Was / Wie geht das mit den Fotos und der CD vom Usertreffen?
An wen muss ich mich wenden??
Danke & Gruß
Schimmy
Hallo,
habe vergessen zu sagen, dass ich eine Freigabe von dem Endkunden bekommen habe.
Velche gilt für Lieferan und Unterliefrean. Gruß
schimmy
ola ,
wir verfahren so ähnlich , soll ein Lieferant etwas gegen irgendeine Spezifikation Liefern so muss von uns eine abweicherlaubniss erteilt werden. im normalfall läuft das ( Bauabweichungsverfahren ) sehr schnell.
dat ist für folgende Fälle gedacht :
– bei reklamationen -> bessere eingränzung (durch einsatzmeldung -> über abweichungsnr. )
– alle wissen bescheid
gruss
robbob