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Nachdem ich im Haus verschiedene Normordner zusammengelegt habe sind jetzt verschiedene, noch aktuelle Normen doppelt. Für die blaue Ablage sind sie eigentlich zu schade, Verwendung im Haus habe ich aber auch nicht. Kann ich die auf dem freien Markt „verscherbeln“? Oder habt ihr andere Ideen?
Gruß,
DieterHallo!
Nein, oder hast Du ein Gewerbe angemeldet?
Mal ehrlich, wer soll es kaufen ohne Rechnung? Und privat braucht doch keiner Normen, oder kennst Du jemanden?
Und dann gibt es Beuth Verlag!!!!
Gruß
MichaelHallo Dreichl,
ich wäre da ziemlich vorsichtig Normen weiterzuverkaufen, geschweige den zu verschenken (allehalbe unter der Hand geht da was).
Ich weiß nicht in wie weit da das Copyright Recht greift bzw. wie der Beuth Verlag soetwas handhabt. Da Beuth ein Monopol auf Normen hat wäre ich gaaaanz vorsichtig.
Mal ehrlich, schmeiß die Dinger weg (auch wenns weh tut). Besser als ne Abmahnung vom Anwalt zu bekommen.Gruß: Mr.Idea
Hallo zusammen!
Copyright hin oder her: Was ich legal erworben habe, darf ich auch weiterverkaufen. Ist bei Büchern und CDs gang und gäbe. Kleinweich hat sich gerade eine blutige Nase geholt, beim Versuch, den Verkauf von OEM-Windoofs second hand zu verbieten!
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
Hallo zusammen,
Original-Ausgaben kannst Du selbstverständlich auch verkaufen. Gedruckte Ausgaben aus pdf’s oder gescannte und ausgedruckte Ausgaben weiterzugeben ist illegal.
Viele Grüße
Barbara
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Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
(Charles Dickens, Schriftsteller)Moin,
mit dem Verkaufen ist das so ne Sache…..
Legal ist es, aber wenn du das als Firma verkaufst, musst du dem ganzen wieder nen Namen geben, der Käufer braucht ne Rechnung, Umsatzsteuer etc. muss gebucht werden….
Ob sich das lohnt stelle ich mal dahin….Aber hast du keine armen Lieferanten, denen du mal was vermachen kannst? Die meisten freuen sich wie die Schneekönige…..
Dino
Vielleicht bin ich ein Clown
dem niemand eine Manege baut,
vielleicht bin ich ein hohler Baum
der von Blättern und Blüten träumt.
NovalisDass es sich nicht um Kopien oder gescannte Versionen sondern um Originale handelt, versteht sich eigentlich von selbst. Das Copyright steht ja immer mit drauf uns ist (zumindest dafür) sehr eindeutig.
Hätte ja sein können, dass es hierfür wie für vieles andere auch einen Zweitmarkt gibt.
Gruß,
Dietergeändert von – dreichl on 28/06/2007 07:32:39
Hallo Dieter,
ich gehe davon aus, dass es einen Zweitmarkt gibt. Ich glaube auch, dass sich hier im Forum verschiedene User finden, die die eine oder andere Norm gerne hätte, ohne den Originalpreis zu zahlen.
Als Firma könnt ihr doch auch ohne Probleme gebrauchte abgeschriebene Sachen abgeben. Bei größeren Firmen ist es Gang und Gebe, alte Geräte, Chemikalien oder Container zu verscherbeln. Habt ihr dafür eine allgemeine interne Regelung?
Das Verkaufen der Original ist mit Sicherheit kein Verstoss gegen die Rechte von Beuth.
Viele Grüße
Qmarc
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What you gonna do with all that junk?
All that junk inside that trunk …Hallo!
Wenn es sich um Originale handelt, biete sie doch bei Ebay an.
Da kuckt doch jeder rein, sogar Einkäufer aus Firmen.
Oder setze eine Auflistung hier ins Forum, vielleicht braucht ja jemand was.
Gruß
MichaelHallo,
der Verkauf gebrauchter Originalnormen dürfte kein Problem sein. Wichtig ist, dass du beim Verkauf, vor allem im Internet, darauf hinweist, dass sie gebraucht sind.
Z. B. bei der Buchpreisbindung darf selbst eine Privatperson keine neuen Bücher unter Wert verkaufen. Es muss so was dabei stehen wie: „wie neu“, „geringfügige Gebrauchsspuren“ etc. Der private Verkauf gebrauchter Software unter Wert ist ebenfalls durch ein Urteil legitimiert worden.
Als Firma musst du jedoch auf die Regeln des BGB achten. Wenn die Firma gebrauchte Güter verkauft unterliegt sie der vollen gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Bei gebrauchten Gütern kann sie jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Das Oranisatorissche wie z. B. Rechnungslegung und Mehrwersteuer solltest du mit deiner Buchhaltung klären.
Schöne Grüße
Vivian
PS.: Ich bin übrigens an gebrauchten aktuellen Normen aus der Automobilindustrie interessiert. Ich bin so eine arme QMlerin, der die Firma nichts spendet.
Als Firma musst du jedoch auf die Regeln des BGB achten. Wenn die Firma gebrauchte Güter verkauft unterliegt sie der vollen gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Bei gebrauchten Gütern kann sie jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Das ist nur eine Teilwahrheit und bezieht sich darauf, wenn du an Endverbraucher verkaufst. Doch welcher Verbraucher sollte sich aus welchem Grund ne Norm zulegen. Beim Verkauf gebrauchter Güter an Wirtschaftsunternehmen kann und wird normalerweise die Gewährleistung ausgeschlossen.
Monika
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