Vertreterregelungen2007-06-01T15:03:59+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Vertreterregelungen

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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    Beiträge
  • mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,
    ich bin ein neuer Neuer hier.

    Meine Frage:
    Wann müssen Vertreterregelungen definieren werden und
    aus welcher Anforderung der 9001:2000 leitet sich dies ab?
    (z. B. aus 4.1)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    hallo MFunk,

    grundsätzlich muss ich doch meinen Betrieb, ob ISO 9001 oder nicht, irgendwie organisieren.

    Dazu muss ich auch jedem Mitarbeiter klarmachen, was er tun darf (Befugnis)und was er tun muss (Verantwortlichkeit).
    Läuft mein Laden nicht, wenn jemand fehlt, dann brauche ich hier einen Verteter, und der muss ebenfalls wissen was er darf und was nicht und was seine Pflichten sind.

    Die Forderung nach diesen Festlegungen findest du in Kapitel 5.5.1 der ISO 9001.

    Prüfungsfrage??? ;-)

    Gruß

    Evereve99

    Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie auf einer Maschine festgeschnallt wären, die aus tausenden Teilen besteht, von denen jedes einzelne das billigste Angebot war? (John Glenn, Astronaut, auf die Frage, ob er vor dem Flug Angst habe)

    nowonder
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 87

    Hallo,

    es geht sogar so weit, dass Mitarbeiter, die mit ppa, i.V. oder i.A. unterschreiben über einen bestimmten Betrag in € verfügen dürfen, allerdings auch Rechenschaft ablegen müssen. Halte ich für eine gute Lösung, denn ein Lieferant reagiert auch auf Bestellungen, wenn ein Werker und damit Unberechtigter unterschreiben würde. Gäbe es keine Regelung, hätte er nichts Unrechtes getan und die Firma müsste zahlen.

    Gruß
    Nadja

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    danke für die schnellen Rückmeldungen

    @evereve99: keine Prüfungsfrage

    grundsätzlich: Vertreterregelungen sind wichtig und notwendig.

    Die Frage, die mich treibt ist, ab wann muss ich Vertreterregelungen lt. Norm erlassen und auf welchen Normpunkt/-punkte stützt sich die Aussage?

    Für Leiter einer Organisationseinheit : ja
    Aber wie sieht es für Mitarbeiter in nicht kundenkritischen Prozessen aus
    – z. B. Büroreinigungskräfte, …?

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Die ISO 9001 fordert nirgendwo explizit Vertretungsregeln, daher kann ich dir auch hier keinen Normpunkt nennen.

    Ihr legt das fest, was für euch Sinn macht (Stichwort: GMV)

    Könnt ihr damit leben, wenn eure Sauberfee 2 Wochen Urlaub hat und dann niemand in der Zeit die Abfallbehälter leert?

    Dann macht das so.

    Wenn nicht: Sorgt für eine Vertretung.

    Gruß

    Evereve99

    Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie auf einer Maschine festgeschnallt wären, die aus tausenden Teilen besteht, von denen jedes einzelne das billigste Angebot war? (John Glenn, Astronaut, auf die Frage, ob er vor dem Flug Angst habe)

    skymichel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo,

    es geht sogar so weit, dass Mitarbeiter, die mit ppa, i.V. oder i.A. unterschreiben über einen bestimmten Betrag in € verfügen dürfen, allerdings auch Rechenschaft ablegen müssen. Halte ich für eine gute Lösung, denn ein Lieferant reagiert auch auf Bestellungen, wenn ein Werker und damit Unberechtigter unterschreiben würde. Gäbe es keine Regelung, hätte er nichts Unrechtes getan und die Firma müsste zahlen.

    Gruß
    Nadja

    hat zwar explizit nichts mit der Frage nach der Vertretungsregel zu tun (sofern man Vertretung als Stellvertetung und nicht als „vertretung gegenüber dem Kunden“ definiert)….

    @nadja: wenn mich meine spärlichen rechtskenntnisse nicht gänzlich im stich lassen ist das dem „Auftragnehmer“ erstmal gänzlich egal und die Firma ist durchaus für Ihn Addressat seiner Forderung. Interne Regelungen, wer was darf oder über welche Beträge verfügen, müssen einen Lieferanten nicht interessieren. Das sind interne Regelungen. Die Frage ist dann allerdings, welche Ansprüche hat die Firma an den Mitarbeiter, der „über seinen Verantwortungsbereich hinaus“ gehandelt hat…

    @mfunk: bei uns (öffentlicher Dienst) sind Vertretungsregelungen das A und O. Nur so können wir sicherstellen, dass jederzeit unsere Dienstleistungen erbracht werden..und die sollten auch schriftlich irgendwo fixiert sein, damit sich keiner rausreden darf.. bei uns nennt sich sowas „Geschäftsverteilungsplan“, da steht drin wer was zu tun hat und wer wessen Stellvertretung inne hat….

    ___
    Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist! Aber er hat viel mehr Spaß dabei!!!

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    vorsicht mit dem „ppa“, dann hat man Prokura…. und muss, wenn dies auch nach aussen gelten soll, im Handelsregister eingetragen werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura

    Dino

    Vielleicht bin ich ein Clown
    dem niemand eine Manege baut,
    vielleicht bin ich ein hohler Baum
    der von Blättern und Blüten träumt.
    Novalis

    tsweep
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 59

    Guten Morgen zusammen,

    ich bin gerade dabei zu dem in diesem Thread behandelten Thema was zu stricken.
    Bisher habe ich mich nur um die „Personen“ gekümmert, es stehen also nun bei uns im Organigramm die Personen, die auf der Stelle sitzen und die Personen, die im Abwesenheitsfall der ersten auf der Stelle sitzen.

    Nun bin ich mit meinem Chef übereingekommen, das es nicht ganz so schlecht wäre, gewisse Themen, die bei der Übergabe berücksichtigt werden müssen, festzuhalten (Sprich: Arbeitsanweisung Vertreterregelung). Habe zwar schon ein paar Ideen, wäre aber über jede zusätzliche Meinung dankbar…also, kurzes Brainstorming vielleicht ?!? Danke Schön :)

    Gruß,
    tsweep

    geändert von – tsweep on 01/07/2008 09:18:32

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