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Hallo,
in der ISO/TS 16949 wird in 3.1.2 auf besondere Merkmale hingewiesen. Diese weisen auf die Einhaltung der Vorgaben bzgl. Sicherheit, behördlichen Vorschriften, Passform, Funktion usw. hin. Bedeutet dies nun, dass automatisch die Dokumentation als DmbA anzusehen ist, auch wenn es sich „nur“ um montagerelevante Merkmale, also kein Sicherheitsrisiko für den Endabnehmer handelt? Oder muss der Kunde dies extra z.B. in einer QSV vereinbaren?
Gruß
dMatzeHallo Matze,
ein klares NEIN.
Besondere Merkmale sind z.B. in den Teile- oder Produktzeichnungen gekennzeichnet (z.B. mit einem auf dem Kopf stehenden Dreieck oder einem Schlüsselsymbol) und müssen mit dieser Kennzeichnung dann in allen Deinen QM Dokumenten durchgängig enthalten sein.
Dies können z.B. besondere Maße (Funktionsmaße) o.ä. sein.
Ich hatte in der Vergangenheit mal bei einem recht komplexen Kunststoffteil, welches in einer Baugruppe im Auto verbaut wurde, nur die Brennbarkeit gem. FMVSS 302 als sog. besonderes Merkmal, welches dann im Controlplan, FMEA… als besonderes Merkmal gekennzeichnet war.
Ein D-Teil ist es aber deshalb noch lange nicht, das muss separat als solches definiert sein.
Gruß
QU
Hallo Zusammen
Stimme ich nicht zu.
Sobald der Kunde defniert, was für ihn „Besondere Merkmale“ sind – sind diese Merkmale für dich automatisch DmbA.Und natürlich, der Kunde muss ja dir irgendwas geben und definieren – was für ihn „Besondere Merkmale“ sind (z.B. PSA mit einem Dreieck gekennzeichnet).
Normalerweise geschieht dass über ein QSV die du natürlich unterschreiben muss.
Wenn der Kunde dass nicht macht – na ja, selber schuld.Gruss, AKI
Hallo Matze,
alle Dokumente, auf denen vom Kunden als besondere Merkmale festgelegten Merkmale enthalten, ob sicherheitsrelevant oder nicht, sind für dich DmbA-Dokumente, mit QSV oder ohne.
Das ist alles.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo,
bei uns brandet nun die Diskussion auf, es gäbe nach QS9000 ja noch die SC und CC- Merkmale. Und nur die CC- Merkmale als definitiv Sicherheitsrelevanten Merkmale würden ein DmbA ausmachen. Niemand kann mir aber eine genaue Definition über SC und CC geben.
Also, ich habe solangsam die Faxen dicke und werde, nachdem dieses Thema meiner Meinung nach nicht eindeutig zu klären ist, jedes besondere Merkmal als DmbA verwalten.
Danke für eure HilfeHallo!
Die TS schließt doch die VDA Dokumente mit ein. Also sind doch viele Regelungen und Kriterien im VDA 1 (Nachweisführung) beschrieben. Wenn ich mir das so durchblätter, sagt das doch schon einiges.
Gruß
MichaelHallo
DmbA-Dokumente sind:
a) die gesetzlichen bzw. behördelichen Vorgaben
b) was ein Unternehmen definiert.CC-Critical Criteria (Gefahr für das Leib und Leben)
SC-Signifikant Criteria (Funktionsausfall)
Normalerweise sind beide wichtig. Bei der SC-Merkmalen musss man gleich prüfen, verfolgen, gekennzeichnen, etc.
Im VDA 1 steht wohl genauer.Gruss, Aki
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