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Hallo zusammen!
Wie lange muss ich eigentlich Kalibrierprotokolle von:
a) ext. Kalibriedienstleistern
b) eigener Kalibrierung
aufbewahren?
Liege ich mit 10 Jahre falsch? Oder reicht es immer das aktuell K.Protokoll zu Hand zu haben.
Zusatzinfo (falls erforderlich): zert. nach Iso9001:2000)Danke für eure Antworten.
Gruß: Mr.Idea
Ps: …der ein kleines Jubiläum mit 250 Beiträgen grade hat :-)
Hallo Mr.Idea,
herzlichen Glückwunsch zu Deinen ersten 250 Postings!
Auf die nächsten 250, 500, 750,… ;-)
Viele Grüße
Barbara
PS: Inhaltlich kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da muss jemand anderes ran.
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Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
(Charles Dickens, Schriftsteller)Congrats zur 250 ,)
Ich denke, mit 10 Jahren liegst du nicht verkehrt, zumindest haben wir das für uns so festgeschrieben.
Allerdings wird sich dies Problem hier erst in 4 Jahren stellen, da wir noch eine recht junge Firma sind…Hergeleitet haben wir diese 10 Jahre (wie für gererelle Doku) nach der Formel: Lebensdauer des Medizinproduktes + 5 Jahre, jedoch mindestens 10.
gruß, Rainaari
(ui, bald 100…)geändert von – Rainaari on 11/04/2007 17:33:25
Orientiere Dich einfach an der Produkthaftung.
10 Jahre sind gut. Besser sind 10 Jahre nach In Verkehrbringung der damit geprüften Produkte (evt. werden sie noch eine Zeit nach der Prüfung gelagert bevor sie in Verkehr gebracht werden.Die 9001 fordert hier keine speziellen Fristen.
Gruß
StephanWir bewahren die nicht länger auf als bis zur nächsten Kalibrierung. Wir messen allerdings auch keine kritischen Produkte und stehen da nicht in der Haftung. Außerdem ist bei Messprotokoll immer eine Kopie des Kalibrierzertifikats dabei. Bislang waren die Kunden und der Zertifizierer damit zufrieden. Ich würde das davon abhängig machen wofür ihr es einsetzt. Und schon mal angefragt, wie lange das Kalibrierlabor die Protokolle aufbewahrt?
Monika
Hallo Mr. Idea,
Stephan hat es bereits geschrieben. Produkthaftung ist das entscheidende Thema.
Dabei würde ich unterschiedliche Szenarien unterscheiden.
1. Du kalibrierst interne Messgeräte, die Produkteigenschaften charakterisieren, die ihr nicht weitergebt. Die kannst Du so lange aufheben, wie Du willst. (aktuelle Version reicht meiner Meinung nach)2. Produkteigenschaften, die Kunden betreffen und die diese auch hinterfragen müssen natürlich mit transparent nachzuverfolgender Kalibration nachgewisen werden (siehe Stephan).
Zusätzlich ist natürlich wichtig, wie die Produktlebenszeit aussieht. Wenn ihr schnelllebige Produkte wie zum Beispiel Papier verkauft, dann macht eine Aufbewahrung nur für z.B. 4 Jahre Sinn.
Abgehoben von der Prdukthaftung kann es natürlich auch für dich sinnvoll sein, deinen eigenen Kalibrationslebenslauf mit Datum und Ergebnissen zu haben … den würde ich dann elektrisch pflegen.
Also ist die Antwort wie immer – es kommt drauf an ;-).
Viele Grüße
Qmarc
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Die Welt gehört den Phantasten und nicht den Erbsenzählerngeändert von – qmarc on 12/04/2007 08:59:28
Moin!
Erstmal danke für die Glückwünsche.
Den Ansatz mit der Aufbewahrungszeiten im Kalibrierlabor finde ich gut und werden ihn weiterverfolgen.
Gruß: Mr.Idea
Moin,
orientiere dich an der Haftung und an den Lebenszyklus der Teile.
Wenn das Teil ne Lebensdauer von 15 Jahren hat, solltest du nach Möglichkeit auch da noch den Nachweis erbringen können.
Es gibt aber, um dir die Arbeit zu erleichtern, viele Kalibrierlabore, die diese Protokolle für dich elektronisch aufbewahren und die du über deren Seite abrufen kannst, wenn du sie brauchst…
Red mit dem Labor deines Vertrauens…
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill -
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