Umwelt: Gefahrstofferfassung2007-02-26T11:21:08+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umwelt: Gefahrstofferfassung

Ansicht von 9 Beiträgen – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
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  • Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    bin grad dabei unsere Gefahrstoffe im Unternehmen nocheinmal sauber zu erfassen und zu aktuallisieren.
    Jetzt sind mir in unserer Vesuchsabteilung 3 handsübliche Dosen mit Sprühlack (mit Gefahrstoffsymbol auf der Dose) in die Finger geraten. Die Sprühlacke werden lt. Aussage der MA nur selten benutzt und wenn dann nur in geringen Mengen.
    Meine Fragen daher:
    Muss ich für solche Sprühlacke auch eine Betriebsanweisung schreiben oder reichen die Sicherheitshinweise auf den Dosen? Muss ich überhaupt solche Stoffe in unserer Gefahrstoffliste aufnehmen? Muss ich für sowas ein einfaches Maßnahmenkonzept, wie von der BAUA gefordert, schreiben?

    Fragen über Fragen… hoffe auch eure Hilfe.
    Danke im voraus.

    Gruß: Mr.Idea

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Moin Mr. Idea,

    hier mal ne` kurze Antwort aus dem Bauch raus (Vorsicht, gesundes Halbwissen;-) ):

    Also, bei Stoffen, die Schutzstufe 1 entsprechen sowie kleiner Gebindegröße (unter 1 Liter) ist meiner Meinung nach keine BA notwendig.

    Ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen?

    Ja.

    Einfaches Massnahmenkonzept erstellen?

    Empfehlenswert.

    So, jetzt bin ich mal gespannt, ob diese meine bescheidene Meinung hier Zustimmung findet oder ob ich in der Luft zerissen werde…8->

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo evereve99,

    wir haben auch einige kleine Gebinde unter 1 Liter bei uns ohne Betriebsanweisung und Aufnahme in die Gefahrstoffliste.
    In der Betriebstechnik und auch in der Fertigung werden damit teilweise Versuche gemacht. Wir haben auch kleine Gebinde unter 1 Liter wo wir fast ein Jahr auskommen.

    Es müßte ja jedesmal (bei uns ca. alle 3 Wochen) die Gefahrstoffliste geändert werden und an allen Orten ausgetauscht werden.
    Der Auditor war damit einverstenden.

    100% sicher bin ich mir aber auch nicht.

    Tschüß

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo Mr.Idea,

    ja, du mußt die Gefahrstoffe in einer Liste führen (dazu auch aktuelle MSDS).
    Sehr viele Antworten zu Fragen bzgl. dieser Problemstellungen kannst du in der Lasi-Veröffentlichung LV45 – Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung – finden. Mußt du mal googlen, da ich z.Zt den Link nicht parat habe.

    IsoMan

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo zusammen,

    danke für eure schnelle Antworten.
    Ich hab mich mal ein bischen in die Lasi-Veröffentlichung LV45 eingelesen.
    Also von Mindestmengen ist da keine Rede (sprich ist nix vorgeschrieben).
    Die Frage ob man eine BA erstellen muss ergibt sich aus der Gefährdung heraus.
    Nur bei geringfügiger Gefährdung muss „nix“ gemacht werden. Erfasst werden muss aber der Gefahrstoff immer.

    Gruß: Mr.Idea

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    nochmal ich,

    ich erinnere mich daran, dass das mit der Gebindegröße seinerzeit im Rahmen meines 14001- Seminares vom Dozenten so als Richtgröße für die Praxis genannt wurde.

    Aber wenn mich mein Gefühl nicht ganz trügt, werden wir hier bald noch zusätzlichen Input aus dem hohen Norden bekommen……:-)

    Gruß

    Evereve99

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    HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Hallo Kollegen,

    ich habe bei uns alle Stoffe erfasst und ebenfalls für alle Stoffe eine Betriebsanweisung geschrieben. Dabei habe ich jedoch Betriebsanweisungen für Stoffgruppen zusammengefasst (Oele, Farben, Lacke etc.). Somit bekommt nicht jede Dose seine eigene Betriebsanweisung.

    Unser Einkauf ist verpflichtet bevor er einen neuen Stoff einführt zu kontrollieren, ob für diesen Stoff bzw. die Stoffgruppe bereits eine Betriebsanweisung existiert.

    Dadurch habe ich für viele Stoffe ein relativ schlankes System. Unser Auditor (14001) war damit zufrieden.

    Gruß
    Henning

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    Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
    ————————

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo zusammen,

    @evereve: hast Du gerufen …? ;-)

    Hier meine kurze Zusammenfassung zum Thema Erfassung der Gefahrstoffe in Unternehmen inkl. Betriebsanweisungen etc.

    1. Es ist für jeden Gefahrstoff eine Gefährdungsbeurteilung zu machen, d.h. auch für Stoffe, die später der Schutzstufe 1 zugeordnet werden. Diese Beurteilung hat vor der Benutzung zu erfolgen.

    2. Die Schutzstufe ist nur untergeordnet von der Menge abhängig, sondern von der Gefährdung der Mitarbeiter. Als Faustregel (sehr grob) kann man sagen, dass wenn haushaltsähnliche Tätigkeiten in vergleichbaren Zeitabständen ausgeübt werden, Schutzstufe 1 vergeben werden kann.
    Beispiele: Toner und Tinten in Druckern, Spülitabs in der Teeküche, Bildschirmreiniger etc. Eine Spülmaschine, die täglich 20 mal betätigt wird und wo der Mitarbeiter mit Tabs, Wasser etc. in Kontakt kommt ist eher keine Schutzstufe-1-Tätigkeit.

    3. Bei Schutzstufe 1 braucht
    – kein Gefahrstoffverzeichnis
    – keine Betriebsanweisung erstellt und
    – keine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt werden.
    ABER: giftige, Sehr giftige oder krebserzeugende Stoffe sind nie Schutzstufe 1 oder 2.

    4. Praxis – hier meine Tipps:
    – Fasst nach Möglichkeit Tätigkeiten gleicher Gefährdungen mit vergleichbar gefährlichen Stoffen zusammen
    Beispiele aus meiner Gefahrstoffschulung: Entladung von Tankwagen mit ätzenden Stoffen. Macht eine Beurteilung für die Entladung ätzender und/oder reizender Stoffe – ist Schutzstufe 2 und vergleichbar. Bei flüchtigen Stoffen ist selbstverständlich Einatmen eine zusätzliche Gefährdung.

    – Schafft euch einen Mechanismus der Freigabe von Produktgruppen unabhängig vom einzelnen Stoff.
    Beispiel: Ein Binder ist ein Binder und wenn er gleich eingestuft ist, dann ist die Gefährdung für die MA die gleiche.

    – Problematisch sind in der Regel werkstattnahe Stoffe … Sprühdosen, Lacke, Beizen etc. Hier braucht ihr ein gutes System, was den Mitarbeitern verdeutlicht, worum es geht. Eine Betriebsanweisung für jeden Stoff ist aus meiner Sicht keine gute Lösung

    Worum es geht, ist also Transparenz im Umgang mit den eigenen Stoffen. Wissen zu schaffen und dieses gezielt anzuwenden ohne überzudokumentieren, ist die Herausforderung. Aber das seid ihr ja alle gewohnt ;-).

    Viele Grüße aus dem Norden,
    Qmarc

    ____
    Sterne essen Schokolade auf …

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Wusst ich`s doch :-)

    Gruß

    Evereve99

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    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

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