Zeichnungsangabe bei Beschichtungen?2007-02-07T12:42:16+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Zeichnungsangabe bei Beschichtungen?

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    Beiträge
  • Amyboy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 27

    Hallo,

    ich diskutiere gerade mit einem Lieferanten wegen der Zeichungsforderung beim Beschichten seiner gedrehten Wellen. Diese werden von Ihm verzahnt und anschließend gelb-chromatiert. Es sieht nun so aus, daß nun bei uns kein Lehhring mehr passt. Daraufhin habe ich reklamiert aber der Lieferant ist der Meinung , daß die Verzahungsmaße in der Norm ja ohne Beschichtung gewesen waren und deshalb er garnicht lehrenhaltig fertigen kann. Ich sagte dann man kann ja auch Matrizen bestellen mit „Vorhaltemass“ aber wie Ihr wisst! Das liebe Geld und wer bezahlt??
    Ich denk es muss nicht expliziert aufgeführt werden aber man kann sich ja irren:-)

    Zur Info: Automobilindustrie.

    Danke für die Rückmeldungen

    Thorsten

    What’s up:-)))

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Thorsten!

    Wen ihr die Verzahnung nach Norm bestellt habt, ist euer Lieferant wohl im recht. Wenn er das Aufmaß der Beschichtung von den Normmaßen abzieht, liefert er die Verzahnung ja nicht mehr Normgerecht. Das hat wohl auch ein bißchen was mit Sturheit zu tun, aber rechtlich wüßte ich jetzt nicht was der Lieferant falsch gemacht hat. Wenn es ein Serienteil ist, solltet ihr wirklich über eine Lehre nachdenken. Frage: Was fordert en euer Kunde? Geht aus der Zeichnung hervor das man das Aufmaß für die Beschichtung abrechnen muß? Da könnte evtl. was zu machen sein. Wenn euer Lieferant die Zeichnung erhalten hat.

    Beispiel: http://www.lehrmess.de für Lehren

    Gruß
    Michael

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Thorsten!

    Einziger auf Dauer tragfähiger Ansatz: Ein Lieferant ist für das fertige Teil verantwortlich. Er macht die Vorbearbeitung und organisiert auch die Beschichtung. Wir hatten das Theater bei verzinkten Gewinden. Seit einer dafür zuständig ist, daß das Fertigteil bei uns tut, ist Ruhe.
    Nebenbei: Gelb chromatiert? Darf man das noch? 6-wertiges Chrom??? Ist bei uns aus Umweltgründen vor ca. 3 – 4 Jahren rausgeflogen.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    iso-män
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 83

    Hallo AmyBoy,
    ich würde sagen es kommt auf die Zeichnungseinträge an (Frage fürs Protokoll: habt ihr den gleichen Rev-Stand der Zg?).
    Wenn aus der Zg- nicht eindeutig hervorgeht ob vor oder nach der Oberflächenbeschichtung gemessen werden soll, dann hat irgendwo jeder in seiner Ecke recht (ab da wirds dann juristisch).
    Im Zuge der Liefersicherstellung, würde ich mit dem Lieferanten gemeinsam die Zg.abstimmen und eine in der Praxis funktionierende Vereinbarung entwickeln. ggf dann die Änderungen dem Kunden zur Genehmigung vorlegen.
    Wer ist der Auftraggeber für die Oberflächenbeschichtung?
    Wer ist der Systemlieferant?

    Gruß
    aus dem Süden
    iso-män

    Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    @Amyboy:
    Ihr kommt nur aus der Misere raus wenn auf der Zeichnung eingetragen ist das dass Teil nachträglich Beschichtet wird.

    @Frank Hergt:
    Gelb-Chromatieren ist „nur“ wegen der Elektro-G Verordnung verboten (wie du schon sagtest wegen Cr6). Soweit ich weiß ist das sonst noch erlaubt.

    Gruß: Mr.Idea

    qtoeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 60

    Hallo Mr.Idea,

    CrVI (sechswertiges Chrom)ist durch die Altautorichtlinie 2000/53/EG auch außerhalb der Elektroindustrie verboten. CrVI darf per Anhang II der Richtlinie in Fahrzeugen ab dem 01.07.2007 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

    Gruß, qtoeter

    Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
    (Konfuzius)

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Servus Thorsten,

    ein ähnliches Problem hatte ich mal, aber mit Muttern, die gemeinsam mit einem Teil verzinkt wurden. Auch dort ging der Gewindedorn nicht mehr rein.
    Wir durften damals mit der Schraube prüfen,aber das ist nicht das, was du brauchst.

    Ich bin allerdings in der Tat der Meinung, dass ihr dem Lieferanten hättet mitteilen müssen, welches Maß ihr nach der Endbearbeitung erreichen wollt. Du kannst nicht davon ausgehen, dass er weiß, dass ihr anschliessend ein Problem habt, wenn er auf sein Fertigmaß beschichtet. (Ausser er hat ne Komplettzeichnung, wo er das hätte sehen können)

    Ihr solltet darauf achten, dass eure Maße Fertigmaße sind. Sorry, aber leider hat der gute Mann meiner Meinung nach Recht.

    Dino

    Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
    Man muß sie mit Fassung tragen.
    (Heinz Erhardt)

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