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AutorBeiträge
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Hallo Kollegen und Kolleginnen!
Wir haben von einem Kunden eine Reklamation erhalten mit einer Fehlerquote von 0,06% der Sendungsmenge.
Unser Kunde (A-Kunde) fordert von uns jetzt den Ersatz für Rückhol-, Fracht und Sortierkosten. Hinter den Posten steht jeweils ein Betrag der aber nicht näher spezifiziert ist.
Wir bekommen keine genauen Angaben von Ihm wer wann was gemacht hat und welche Kosten im einzelnen dafür angefallen sind.
Wir stellen den geforderten Betrag derzeit in Frage.
Gibt es evtl. eine Rechtsprechung, Norm, Richtlinie etc. aus der hervorgeht welche Angaben ich von meinem Kunden verlagenn kann? Z.B. Stundennachweise, Speditionsrechnungen etc??
Danke für Eure schnelle Hilfe!
Gruß
HenningEr macht aber keine genauen Angaben welche Person wann was gemacht hat
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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
————————Hallo Henning,
ich würd da ganz schnell einen Anwalt fragen, denn nur der kann Euch rechtssichere Auskünfte geben:
http://www.anwalt-suchservice.de
http://www.anwaltssuchdienst.de
http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php
http://www.hilfe-zum-recht.de/html_anwaltssuche/anwaltssuche_formular.php
http://www.anwaltzentrale.de
(nur die Seiten mit Auswahlmöglichkeiten Fachanwalt für Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht)Denn Du weißt ja, wir dürfen keine Rechtsberatung machen und die Tipps, die Du hier kriegst, sind lediglich Erfahrungsberichte. Das könnte teuer als die Anwaltskosten werden.
Viele Grüße
Barbara
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Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen.
(Carl Hahn, ehem. VW AG)Huih….. mal wieder ne heisse Kiste….
Also, erstmal können und dürfen wir hier keine Rechtsberatung machen, also alles mit Vorsicht zu geniessen,ok?
Dann: Sowetit ich weiß gibt es nirgendwo ein Gesetz oder sonstiges, welches den tatsächlichen Aufwand beziffern könnte.
Wenn Kunde nun sagt, dass Sortierkosten die Stunde 100 Euro sind, nun….dann sind sie (leider) 100 Euro…. oder mehr oder weniger…..Ich glaube kaum, dass du das ohne Probleme drücken kannst.
Manche Kunden verlangen sogar noch Lagerkosten, wenn sie die reklamierten Teile zwischenlagern!Mein Vorschlag, versucht euch zu einigen. Die meisten lassen da auch mit sich reden. Ansonsten hab ich das mal so gelöst, dass ich dem Kunden jeden Wunsch extra in Rechnung gestellt habe, wie z.B. für ne verschlampte Kopie nes EMBP nen fuffi verlangt. Der wollt ja auch für ne Reklamation nur für das Formblatt dass es eine Reklamation ist schon 300 Mark!
Wenn du natürlich auch noch ne QSV hast, wo das drinsteht… gute Nacht…..
Wie gesagt, nett reden. Du könntest zwar vor irgendeinem Gericht der Welt Recht bekommen, aber Kunde ist dann fort.
So ist das Los der Zulieferer.
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)Danke für Eure Rückantworten.
Das Problem bei dem Kunden ist das wir den gleichen Fall bei dem Kunden schon einmal hatten und wir damals vereinbart haben das wir nur noch zahlen wenn wir eindeutige Nachweise bekommen.
Jetzt haben wir den Fall und bekommen wieder keine Nachweise. Aber A-Kunde…
Gruß
Henning————————
Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
————————Hi!
Hat man da als Lieferant nicht das Recht aus zu suchen, ob man selbst hinfährt und Nacharbeitet/ Aussucht, oder Austauscht, oder nacharbeiten lässt, oder, oder…..??
…ausser es ist vertraglich anders festgelegt!!Der Kunde kann keine Kostenbelastungen durchführen, die nicht abgestimmt sind?!?!?!
Allerdings zeigt die Praxis, dass Kunden oftmals diese Beträge von den offenen Rechnungen abziehen und dann ist es immer mühsam….(stöhn -> Automotiv)!!
Systemmanager :-)
Hallo Henning,
ist zwar doof, aber vieleicht ein Anhaltspunkt: Könnt Ihr nicht irgendwas mit euren AGB´s da handhaben ??Ansonsten simme ich meinen Vorrednern zu: Nett reden und dann alles schriftlich im persönlichen Gespräch festhalten. Auch wenn A-Kunde in den Hintern treten kann man (fast) jedem/der
Axel
„Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten…“
Heinz ErhardtOhjeh,
schwieriges Pflaster. Ich denke, daß der Kunde die Reklamation zunächst einmal scharf schreibt, um später Verhandlungsmasse zu haben. Es ist einfacher, von einer bestehenden Forderung abzurücken, als in der Verhandlung auf einmal neue Forderungen aus dem Hut zu zaubern.
Ich denke, daß ihr euch zu nem Reklamationsgespräch treffen solltet und die Angelegenheit besprecht, ggf. mit GL und Rechtsbeistand dabei (je nach Reklamationsvolumen). Letztlich ist alles Verhandlungssache. Viel Glück.
gruß, Rainaari
Das Problem an der Aktion ist, das unser Kunde nicht der Endkunde ist. Unser Kunde verarbeitet die Waren weiter. Er hat von seinem Kunden (der Discounter mit dem großen A… – gibt`s als Nord und Süd) die Ware zurück bekommen.
Wir haben erst von der Reklamation erfahren als die Sortieraktion schon voll im Gange waren.
Aber was macht man mit einem bockigen Einkaufsleiter von dem man auch in Zukunft gerne noch ein paar Aufträge hätte….
Das Leben ist hart!Gruß
Henning————————
Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
————————Hallo Henning,
Aber was macht man mit einem bockigen Einkaufsleiter von dem man auch in Zukunft gerne noch ein paar Aufträge hätte….
Vielleicht mal nachrechnen, ob man bei den ganzen Zusatzkosten überhaupt noch etwas an den Aufträgen verdient?
Viele Grüße
Barbara
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Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen.
(Carl Hahn, ehem. VW AG)So weit ich weis, darf ich wenn ich scjlechte Ware bekomme keine Selektion beginnen so lange es nicht eine Absprache mit dem Lieferanten gab.
Dieser muss mir eine Kostenfreigabe erteilen, und dies schriftlich. Wenn ich diese nicht habe und ich trotzdem selektiere, kann ich dann die Kosten nicht berechnen wenn er sich stur stellt.Man hat als Lieferant auch Rechte, die besagen das man selber selektieren kann, oder eine Firma dazu bestimmt. Oder aber man lässt von seinem Kunden selektieren. Dies aber alles nur schriftlich.
Gruss
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