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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › QSV und die Aufbewahrungsfristen
Hallo Miteinander,
jajajaa, ich weiß – dieses Thema wurde hier schon zur Genüge durchgenudelt!
Aber:
Ich habe auf die folgende Frage noch keine Antwort gefunden:
Werden die Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht hinfällig, sofern in einer QSV zB eine Doku-Pflicht von 25 Jahren gefordert wird?
Sprich: Muss ich sämtliche Rechnungen + die ganze Ablage für diesen Auftrag auch 25 Jahre aufbewahren?
Danke + Gruß,
Sara
Hallo Sara!
Ich würde, wenn irgend möglich, in der QSV genauer spezifizieren, für welche Dokumente welche Aufbewahrungsfrist gilt. In unserer Vorlage stehen z.B. explizit die Prüfergebnisse und die Daten zur Prozeßkontrolle drin. Oft hat der wohlmeinende Qualitäter, der die QSV aufgesetzt hat, noch nicht mal mit seinem eigenen Einkauf zusammengearbeitet und völlig vergessen, daß es auch noch andere Dokumente gibt.
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
Hallo Sara,
es gibt Dinge die man in einer QSV ausschliesst, aber die laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden dürfen. Also aufpassen.
Viele denken, wenn es vertraglich festgehalten ist das es so ist. Da würde ich mich ganz genau bei einem Anwalt erkundigen. Oft wissen einige gar nicht was sie dürfen und was nicht….
Denn sie wissen nicht was sie tun.
Grüsse Pin
Was wir nicht wisen, wissen die meisten auch nicht in der Regel. Das sind meine Erfahrungen. Da fällt mir der Spruch ein: wenige wissen wieviel man wissen muss um zu wissen wie wenig man weiß :-)
Gruß Haluky
Mehr Geld für Schauspieler! Sonst gehen sie in die Politik.