Gesetzliche Vorgaben – Aufbewahrung von Dokumente2006-12-15T09:56:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gesetzliche Vorgaben – Aufbewahrung von Dokumente

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  • Autor
    Beiträge
  • Tinu
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 34

    Hallo

    ich bin gerade an meiner diplomarbeit (mechanischer zulieferer für medizinal- und maschinenbranche) nun stellt sich mir die frage, wie lange müssen dokumente wie:

    -lieferscheine
    -bestellungen
    -zeichnungen
    -werksbescheinigungen
    -prüfprotokolle
    -etc.

    gemäss gesetzlichen vorgaben in welcher form aufbewahrt werden.

    wer kann mir helfen und stellt mir seine matrix oder wissen zur verfügung?

    danke im voraus und ich wünsch allen eine erholsame zeit und frohe kommende festtage…!!!!!

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Schau mal auf der IHK Seite nach. Die haben dort im allg. eine Auflistung. Kundenforderungen mußt Du schon selber feststellen oder min. erwähnen.

    Gruß
    Michael

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo,

    guggst du mal da:

    http://www.outservice.de/e7_info/e7_aufzeich.html

    Dino
    PS: A weng googlen hilft da auch schon mal

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hi,

    Lieferscheine und Bestellungen werden nach HGB archiviert, ich denke, das liegt bei 3-5 Jahren.
    Im Medizinbereich sind Bestandteile des Device Master Records (Spezifikation, Entwickungsdokumente, Zeichnungen… ) über die gesamte Lebensdauer des Produktes, d. h. von der Markteinführung bis zum Ende des Verkaufes, und dem voraussichtlichen Außerdienststellen des letzten Produktes plus ne gewisse Zeitspanne aufzubewahren.

    Der Device History File (d. h. chargenbezogene Produktdokumentation) wie Prüf- und Herstellungsprotokolle, Freigaben…) ist afair Produktlebensdauer + 5 Jahre aufzubewahren, typischerweise 7 – 10 Jahre. Details findest du im Medizinproduktegesetz oder der entsprechenden EG Leitlinie.

    gruß, Rainaari

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    http://www.suchmaschine.de, erster Eintrag:

    http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Wirtschaftsthemen/Aufbewahrung.cfm#Unternehmen

    Aufwand: Solange ich gebraucht habe um den Suchbegriff „Aufbewahrungsfristen“ einzutippen (also etwa 13,5 Minuten).

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Evereve99,

    habe gerade mal meine sadistischen Kenntnisse spielen lassen:

    13,5 min für 20 Buchstaben eintippen =
    40,5 sec für 1 Buchstaben

    Oder warst Du zwischendurch mal bei den Kaffe- und Teetrinkern in diesem Forum und hast von den Lebkuchen genascht? ;-) ?

    PS
    Die Korrekturtaste findest Du……..

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Evereve99,

    sorry, aber bei mir funktionockelt der Link nicht. Nach Suche bei Metager kam der gleiche Verweis raus …?!

    Da wir aber dieses Thema schon diverse Male hatten, empfehle ich den Suchebutton des Forums.

    Viele Grüße
    Qmarc

    ____
    Wenn wir wüssten, was wir zu wissen glauben, dann wüssten wir es besser und würden tun, was wir zu tun beabsichtigen.

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925
    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo QMarc,

    suchmaschine.de war eher metaphysisch gemeint, suchen tu ich schon mit gugl wie der bescheidene Rest hier wohl auch.

    @Qualyman,

    nene, 13,5 Min. war schon ernst gemeint, kein Tippfehler!

    Bin halt ein As an dem Gerät !!! ;-)))

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

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